1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Polizei holt Betrunkenen vom Balkon

Prozess Polizei holt Betrunkenen vom Balkon

Der Angeklagte aus Schönebeck muss nun einen Entzug machen.

Von Jan Iven 19.02.2020, 19:25

Schönebeck l Wegen Widerstand und versuchter Körperverletzung gegen einen Polizisten hat das Amtsgericht Schönebeck einen 40-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im September versucht hatte, einen Polizeibeamten zu schlagen. Der Mann war zum Tatzeitpunkt stark alkoholisiert und hat nach eigenen Angaben daher keine Erinnerungen an den Vorfall, der sich in der Wohnung einer Bekannten abgespielt hatte. Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte bei dem Beamten.

Wie ein Polizist am zweiten Verhandlungstag vor Gericht aussagte, werden die Beamten teilweise mehrmals am Tag wegen des Angeklagten zu der Wohnung der Frau gerufen. Nach Angaben des Polizisten lädt die Frau ihren Bekannten offenbar immer wieder zum gemeinsamen Trinken ein. Sobald sie genug hat und den Mann aus ihrer Wohnung weist, klettert er offenbar immer wieder auf ihren Balkon im Hochparterre.

Die alarmierten Beamten müssen ihn dann regelmäßig vom Balkon holen. Das geschieht normalerweise friedlich. Doch bei dem Vorfall im September hatte der Mann laut Anklage versucht, einen Beamten zu schlagen. Der Polizist konnte den Angriff allerdings abwehren und den Mann festnehmen. Ein Atemalkoholtest hatte daraufhin einen Wert von 2,6 Promille ergeben.

Der Richter am Amtsgericht Schönebecker verurteilte den Anklagte wegen des Angriffs auf den Beamten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die er zur Bewährung aussetzten. Die Bewährung setzte der Richter allerdings unter den Vorbehalt, dass der Angeklagte nun mit einem Alkoholentzug beginnt. Zudem wies der Jurist dem Mann einen Bewährungshelfer zu. Eine Anklage wegen Hausfriedensbruch wurde eingestellt, da die Frau den Angeklagten bis heute immer wieder in ihre Wohnung einlädt. Sogar am Tag der Gerichtsverhandlung hatte er sie zuvor noch besucht. Gegen den Angeklagten sprachen mehrere Vorstrafen wegen Körperverletzung, Trunkenheit am Steuer und Beleidigung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.