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Prozess Poolbesitzer beleidigt Oberbürgermeister

Warum sich ein 77-Jähriger aus Plötzky bei Bert Knoblauch (CDU) entschuldigen muss.

Von Jan Iven 15.07.2020, 01:01

Schönebeck l Alles begann damit, dass ein Rentner aus Plötzky vor mehr als zehn Jahren einen Pool im Garten seiner Schwiegermutter errichten ließ. Zumindest dachte der Mann damals, dass es sich um den Garten seiner Schwiegermutter handelte. Doch offenbar war dem nicht so. Zwar ging zehn Jahre lang alles gut und in dem Schwimmbecken in Plötzky wurde fröhlich gebadet. Doch dann bekam die Familie schließlich Post von der Schönebecker Stadtverwaltung. Darin wurde festgestellt: Der Pool befinde sich mindestens in Teilen gar nicht auf dem Grundstück der Schwiegermutter, sondern auf dem Gebiet der Stadt Schönebeck.

Seitdem führt der Mann einen Federkrieg mit der Stadtverwaltung, der zum Teil auch vor Gericht ausgefochten wird. In dieser Woche gab es nun einen Termin am Amtsgericht Schönebeck wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede. Dort erzählte der Plötzkyer dem Richter seine Geschichte.

So soll die Stadtverwaltung ihm damals angeboten haben, das Grundstück für 100 Euro im Monat zu pachten. Doch das war dem inzwischen 77-Jährigen zu viel Geld. Von seiner schmalen Rente könne er das nicht bezahlen. Und so musste der Mann den Pool wieder abreißen oder rückbauen, wie es im Verwaltungsdeutsch heißt.

Das tat der Plötzkyer dann auch, oder versuchte es zumindest. So riss er die Wände ein und füllte die Grube mit Erde auf. Doch der Stadtverwaltung reichte das offenbar nicht. Der Streit wurde immer unübersichtlicher. Schließlich entschied sogar das Landgericht Magdeburg, dass der Mann den Pool wieder ordentlich zurückbauen sollte.

Doch so einfach war das nun nicht mehr. Denn die Stadtverwaltung hatte das Grundstück bereits an einen neuen Nutzer verpachtet. Und der soll den Plötzkyer nicht mehr auf das Grundstück lassen. Sagt zumindest der Plötzkyer. Was ihn wiederum daran hindere, die Entscheidung des Landgerichtes Magdeburgs umzusetzen.

Unzufrieden mit der Situation schrieb der Mann schließlich einen wütenden Brief an den Landkreis, in dem er die ganze Geschichte noch einmal schilderte. Dabei ließ er kein gutes Haar an Schönebecks Oberbürgermeister Bert Knoblauch, um es vorsichtig auszudrücken. Das Stadtoberhaupt würde unwahre Tatsachen behaupten und lügen. Ein Vorwurf, den der Oberbürgermeister nicht auf sich sitzen lassen wollte. Der Oberbürgermeister erstattete Anzeige gegen den Plötzkyer, der daraufhin in einem Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Beim Amtsgericht Schönebeck legte er nun Einspruch gegen diese Geldstrafe ein.

Der Richter am Amtsgericht Schönebeck hörte sich die Geschichte und er klärte dem Plötzkyer, dass er dessen Frustration durchaus verstehen könne. Einerseits. Andererseits dürfe er in seinen Briefen die gesetzlichen Grenzen auch nicht überschreiten. Der Stadtverwaltung, so vermutete der Richter, sei das Dilemma möglicherweise auch gar nicht bekannt. Offensichtlich gebe es da ein Kommunikationsproblem, das sich eventuell beheben lasse, wenn sich alle Beteiligten noch einmal an einen Tisch setzen würden.

Er wolle den Angeklagten eigentlich auch gar nicht unbedingt zu einer Geldstrafe verurteilen, so der Richter am Amtsgericht Schönebeck. Ein möglicher Ausweg könnte nun sein, dass sich der Plötzkyer schriftlich beim Oberbürgermeister entschuldigt. Zumindest in der Vergangenheit hatte sich dieser damit zufrieden gegeben. Der Oberbürgermeister, so der Richter, werde häufig für Entscheidungen der Stadtverwaltung verantwortlich gemacht, von denen er möglicherweise nicht einmal weiß.

Der Angeklagte willigte ein und versprach, eine Entschuldigung zu schreiben. Vier Wochen hat er nun dafür Zeit. Bis auf Weiteres wurde das Verfahren damit eingestellt. Der endgültige Rückbau des Pools in Plötzky steht allerdings weiterhin aus.