1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Prügelei zwischen Radler und Fußgänger

Prozess Prügelei zwischen Radler und Fußgänger

Ein 43-jähriger Schönebecker muss sicham Amtsgericht wegen Körperverletzung verantworten.

Von Jan Iven 04.09.2019, 20:06

Schönebeck l Wenn sich eine Fußgängerin, ein Radfahrer und zwei Hunde auf einem Bürgersteig begegnen, kann es schon mal eng werden. Anfang März ist eine solche Situation in der Wilhelm-Hellge-Straße eskaliert, die nun am Amtsgericht Schönebeck ein juristisches Nachspiel hatte. Dabei geht es um den Vorwurf der Körperverletzung.

Was war geschehen? Der 43-jährige Angeklagte ist auf dem Bürgersteig die Wilhelm-Hellge-Straße hinunter in Richtung Bad Salzelmen mit dem Fahrrad gefahren, als er auf die 63-jährige Geschädigte aus Schönebeck stieß. Beide hatten jeweils ihren Hund dabei. Was dann geschah, schilderten beide Prozessbeteiligte sehr unterschiedlich. Der Angeklagte versicherte, dass er vom Rad abgestiegen sei und die Frau gebeten habe, ihm Platz zu machen. Dabei sei er aus Versehen mit seinem Fahrrad leicht gegen die Geschädigte gestoßen, sagte er am Amtsgericht Schönebeck aus.

Der Bericht der Frau hörte sich komplett anders an. Demnach sei der Angeklagte auf dem Fußweg gar nicht von seinem Fahrrad abgestiegen, sondern habe sie beschimpft und angefahren. Zumindest waren sich die beiden Prozessbeteiligten darin einig, dass die Frau daraufhin mit dem Fuß gegen das Fahrrad getreten hatte. Es folgten einige Beschimpfungen und Schläge, wobei beide Beteiligten angaben, dass der jeweils andere angefangen habe.

Auch die Brillen der beiden sollen bei der Auseinandersetzung zu Bruch gegangen sein. Des Weiteren soll der Angeklagte die Geschädigte getreten haben, wie sie vor Gericht aussagte. Die Verletzungen durch die Schläge und Tritte habe sie noch eine Woche nach dem Vorfall gespürt.

Der Angeklagte versicherte hingegen bei seiner Aussage vor Gericht, dass er sich nur gegen die Angriffe der Frau gewehrt habe. Da er bereits an der Hüfte operierte worden war, könne er auch gar nicht mehr treten, sagte er aus.

Die Geschädigte betonte, dass sie sich nicht beschimpfen lasse und dass sie auch einem Fahrradfahrer auf dem Fußweg keinen Platz mache würde, weil dieser dort eigentlich gar nicht fahren dürfte. Auch die Staatsanwältin wollte von dem Angeklagten wissen, warum er denn mit dem Rad nicht vorschriftsmäßig auf der Straße fahren würde. Der Mann erwiderte, dass sein Hund zu klein und zu langsam sei, um auf der Straße zu laufen. Die Staatsanwältin sagte dazu, dass er nicht auf dem Fußweg fahren dürfe und stattdessen sein Rad hätte schieben müssen.

Der Richter am Amtsgericht Schönebeck führte zudem auch noch einen weiteren Fall an, bei dem bereits in der Vergangenheit gegen den Angeklagten ermittelt worden war. So war er auch in eine Schlägerei mit einem Autofahrer geraten, nachdem sich die beiden gegenseitig behindert hatten. Das Verfahren sei jedoch eingestellt worden, wie der Angeklagte betonte. Trotzdem lasse sich daraus ein gewisses Muster bei ihm ableiten, entgegnete der Richter.

Der Jurist empfahl dem Angeklagten schließlich, seinen Einspruch gegen den bereits verhängten Strafbefehl über 600 Euro wieder zurückziehen. Denn die Geschädigte sei als Zeugin glaubhaft. Der Strafbefehl würde ein strafmilderndes Geständnis unterstellen, wohingegen ein Urteil mit großer Wahrscheinlichkeit eine höhere Strafe nach sich ziehen würde. Der Angeklagte war sich zwar keiner Schuld bewusst und wiederholte, dass er sich nur gewehrt habe. Da er jedoch keine andere Möglichkeit sah, zog er seinen Einspruch gegen den Strafbefehl schließlich doch noch zurück.