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Prozess Schläger gilt als tickende Zeitbombe

Angeklagter Schönebecker muss in den Maßregelvollzug. Er verprügelte einen Mann bei einem Trinkgelage.

Von Jan Iven 19.04.2019, 06:22

Schönebeck l Früher oder später wird der Angeklagte wohl wieder ausrasten. Zumindest lautete so das Fazit des medizinischen Gutachters über den 26-jährigen Schönebecker, der am Mittwoch am Amtsgericht wegen Körperverletzung zu einer Strafe von neun Monaten im Maßregelvollzug verurteilt wurde. Man könne nur hoffen, dass beim nächsten Mal nicht wieder jemand verletzt werde.

Sowohl der Staatsanwalt als sogar seine eigene Verteidigerin bezeichneten den Angeklagten als tickende Zeitbombe. Denn der mehrfach vorbestrafte Mann sei groß und kräftig und von ihm könne immer wieder eine Gefahr ausgehen. Vor allem, wenn er getrunken hat. Er ist seit Jahren alkoholkrank und hat in der Vergangenheit auch verschiedenen Drogen konsumiert. Hinzu kommt: Der Angeklagte hat einen Intelligenzquotienten von unter 50, womit er quasi als geistig behindert gilt. Gleichzeit verfügt er über keine anderen Strategien als Gewalt zur Konfliktbewältigung.

Im konkreten Fall hatte der Angeklagte bereits eingeräumt, dass er im Juli vergangenen Jahres bei einem Trinkgelage in der Nähe des Schönebeckers Bahnhofes einen anderen Mann so heftig verprügelt hatte, dass dieser schließlich heftig blutend an der Tischlerstraße lag. Aufgrund eines Alkoholwertes von 2,1 Promille konnte er sich allerdings kaum noch an den Vorfall erinnern. Bei dem Streit soll es um die Aufteilung eines Bierkastens gegangen sein.

Ein 39-jähriger Mitangeklagter wollte in dem Streit schlichten. Alledings schlug er dann ebenfalls mindestens einmal auf den Geschädigten ein, nachdem dieser ihn beleidigt hatte. Der verhinderte Streitschlichter hatte zu diesem Zeitpunkt einen Alkoholwert von 3,1 Promille. Das soll ihn nach eigenen Angaben aber kaum beeinträchtigt haben, da er Alkoholiker ist, sagte er aus.

Den Vorwurf der gemeinsamen gefährlichen Körperverletzung ließ der Richter jedoch fallen. Denn die beiden Schläger hatten sich nicht verabredet, sondern den Geschädigten unabhängig voneinander aus verschiedenen Gründen verprügelt. So blieb es beim Verwurf der einfachen Körperverletzung. Wobei der Vorwurf gegen den älteren Angeklagten gegen eine Arbeitsauflage von 200 Stunden beim Bauhof fallengelassen wurde.

Der Hauptangeklagte muss sich hingegen neun Monate lang im Maßregelvollzug einem Entzug unterwerfen. Er soll nach seiner Entlassung weiter betreut werden. Der Geschädigte war als Zeuge geladen worden, war allerdings nicht vor Gericht erschienen. Er soll der Trinkerszene angehören und Schönebeck inzwischen verlassen haben.