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Prozess Schlägerei in der Shisha-Bar

Ein Schönebecker soll mit einem Faustschlag niedergestreckt worden sein, bevor er einen Krampfanfall erlitt.

Von Jan Iven 28.08.2019, 03:05

Schönebeck l Am Ende lag ein 34-Jähriger mit einem epileptischem Anfall auf der Schönebecker Friedrichstraße. Einiges spricht dafür, dass der Geschädigte in jener Nacht im Januar 2018 tatsächlich mit einem blauen Auge davongekommen ist. Und das sowohl im tatsächlichen als auch im sprichwörtlichen Sinne. Denn es hätte alles noch sehr viel schlimmer kommen können.

Juristisch sollte der Fall in dieser Woche vor dem Amtsgericht Schönebeck aufgearbeitet werden. Angeklagt war ein 24-jähriger Schönebecker, der den zehn Jahre älteren Mann in einer Shisha-Bar in der Friedrichstraße verprügelt haben soll. Der Vorwurf: schwere Körperverletzung. Der Angeklagte selbst sagte nichts zu den Vorwürfen. Schweigen. Sein gutes Recht, wie der Richter am Amtsgericht Schönebeck betonte, auch wenn das der Wahrheitsfindung nicht gerade dienlich ist und die Verhandlung nur noch erschwert.

Doch nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft kam es in dieser Nacht im Januar nach Mitternacht in einer Shisha-Bar in der Schönebecker Friedrichstraße zu einer Auseinandersetzung zwischen den beiden Deutschen. Der Geschädigte soll zuvor angeblich die Begleiterin des Angeklagten angesprochen haben. Daraufhin habe der kräftige Angeklagte dem dünnen Mann heftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Selbst als der Geschädigte daraufhin in der Shisha-Bar mit einem epileptischen Anfall zusammenbrach, soll der Angeklagte noch auf den Wehrlosen am Boden eingetreten haben. Zumindest sieht es so der Staatsanwalt. Bei den Tritten gelten die Schuhe des Angeklagten als gefährliches Werkzeug, so dass die Tat vor Gericht nicht mehr als einfache, sondern stattdessen als gefährliche Körperverletzung verfolgt wird. Was wiederum im Falle einer Verurteilung ein höheres Strafmaß zur Folge hätte.

Der Angeklagte ist mit seinem Schweigen bei dem Verfahren keine große Hilfe. Auch der erste Zeuge hatte nichts zum Tatgeschehen beizusteuern. Er sei an diesem Abend nicht in der Shisha-Bar gewesen, versicherte er dem Richter. Wo genau er sich aufgehalten habe, könne er nach über einem halben Jahr nicht mehr sagen. Wie sein Name in die Ermittlungsakten gekommen ist, bleibt unklar. Einen Namensvetter habe er in Schönebeck nicht, soweit ihm bekannt sei.

Der nächste Zeuge beim Amtsgericht Schönebeck hatte den Angeklagten in der Nacht in die Shisha-Bar begleitet. Seinen Aussagen zufolge soll der Geschädigte seinerseits sofort grundlos Streit mit ihnen gesucht haben. Er soll sich sogar bereits beim Eintreffen des Angeklagten lautstark mit anderen Gästen in der Shisha-Bar gestritten haben. Worum es in den Auseinandersetzungen gegangen ist, konnte der Zeuge allerdings nicht mehr sagen.

Im Lauf des Streits soll der Geschädigte schließlich einen epileptischem Anfall erlitten haben und zusammen gebrochen sein. Ganz ohne Schläge des Angeklagten oder sonstige Einwirkungen von außen, so der Zeuge vor Gericht. Danach habe er den Mann mit einem weiteren Begleiter nach draußen vor die Shisha-Bar gebracht, damit er an der frischen Luft atmen kann. Schließlich habe er sich nicht mehr um den Geschädigten gekümmert und sei zurück in die Bar gegangen.

Dann sagte auch der Geschädigte selbst als Zeuge am Amtsgericht Schönebeck aus. Er bestätigt im Prinzip die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft. Tatsächlich habe er eine Frau in der Shisha-Bar angesprochen, weil sich diese über ihn lustig gemacht habe. Er habe allerdings nur nachfragen wollen, worüber sie sich amüsiere. Daraufhin habe ihr Begleiter plötzlich zugeschlagen und zugetreten.

Dessen Begleiter legten ihn demnach vor der Bar auf die Friedrichstraße. Auch wenn dort in der Nacht kaum noch Autos fahren mögen, ist dies ein ziemlich gefährlicher Ort für einen bewusstlosen Epileptiker mit Krampfanfall. Ein Veilchen am Auge habe er von der Auseinandersetzung davon getragen, sagt der Geschädigte am Amtsgericht Schönebeck aus. Über bleibende Schäden wurde zunächst nichts bekannt.

Wichtig war dem Geschädigten, noch zu betonen, dass der erste Zeuge in der Verhandlung am Amtsgericht am Tattag gar nicht in der Shisha-Bar gewesen war. Vielmehr sei dessen Bruder vor Ort gewesen. Ansonsten können er zu dem Vorfall nichts weiter sagen, wie der Geschädigte sagte.

Ein bisschen ratlos berieten Richter und Staatsanwalt daraufhin, wie der Prozess fortzusetzen sei. Man einigte sich schließlich, das Verfahren auf einen weiteren Verhandlungstag zu vertagen. Dann soll auch noch der Bruder des ersten Zeugen vor Gericht befragt werden. Außerdem wird ein Polizeihauptmeister gehört, der am Tag der Schlägerei dabei war. Der Prozess soll nun am 9. September fortgesetzt werden. Der Angeklagte wird vor Gericht von einem Anwalt verteidigt.