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ProzessStreit um Schnaps läuft aus dem Ruder

Angeklagter aus Calbe muss 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Von Jan Iven 12.11.2018, 18:30

Schönebeck/Calbe | Der Richter am Amtsgericht Schönebeck fasste den Vorgang folgendermaßen zusammen: „Wer andere verprügelt, kriegt ein Problem. Und eine Strafe.“ So wurde am Montag einem 26-Jährigen aus Calbe wegen gefährlicher Körperverletzung der Prozess gemacht. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte 2017 zwei Männer in einer Kneipe in Calbe verprügelt und sie dabei schwer verletzt.

Der Mann räumte die Taten vollumfänglich ein und entschuldigte sich mehrfach bei den Geschädigten. Nach eigenen Angaben konnte er sich aber kaum noch an den Vorfall erinnern, da er betrunken war. Tatsächlich hatte ein Alkoholtest eine Stunde nach der Prügelei einen Alkoholwert von 1,77 Promille ergeben.

Wie die Zeugen vor dem Amtsgericht Schönebeck aussagten, war der Angeklagte in der Kneipe früh durch Aggressivität aufgefallen. So hatte er unter anderem gedroht, einem Gast den Arm zu brechen. In der Hektik war sein Schnapsglas umgekippt. Daraufhin forderte er einen 42-jährigen Mann auf, ihm ein neues Getränk zu holen. Als dieser sich weigerte, schlug der Anklagte ihn so heftig ins Gesicht, dass er hinfiel. Doch auch als er bereits am Boden lag, trat der Mann weiter auf ihn ein.

Der Geschädigte stand wieder auf, um die Kneipe zu verlassen und kehrte wenig später mit seinem Schwager zurück. Doch als der 39-Jährige die Prügelei mit dem Angeklagten besprechen wollte, wurde er von diesem ebenfalls mit der Faust zu Boden geschlagen. Erneut trat der Mann zu.

Beide Geschädigten wurden bei dem Vorfall durch die Faust und die Tritte am Kopf verletzt. Einer erlitt zusätzlich vier Rippenbrüche, der andere einen Oberarmtrümmerbruch. Der Bruch müsste bei einer Operation mit einem Nagel und einer Schraube verbunden werden. Weitere Operationen könnte noch nötig werden.

Die beiden Männer traten bei dem Verfahren als Nebenkläger auf und ließen sich von einem Anwalt vertreten. Sie forderten ein Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 2500 Euro. Der Verteidiger des Angeklagten bezeichnete die Forderungen als „nachvollziehbar“ und signalisierte Entgegenkommen. Derzeit habe sein Mandant allerdings keine Arbeit und könne daher vorerst nur einen symbolischen Betrag von zehn Euro im Monat zahlen.

Der Richter verurteilte den Angeklagten wegen schwerer Körpververletzung zu einer Freiheitstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Zudem muss er 100 Sozialstunden ableisten. Den Geschädigten muss der Angeklagte ein Schmerzensgeld von jeweils 2500 Euro zahlen.

Zu Gunsten den des Angeklagten wertete der Richter das umfassende Geständnis, die gezeigte Reue und sein Entschuldigen bei den Geschädigten. Auch war der Mann bisher noch nicht vorbestraft. Allerdings seien die Verletzungen nicht unerheblich gewesen und die Schuldfähigkeit durch den Alkohol nicht eingeschränkt gewesen.