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Prozess Vereinsheim-Einbrecher abgeurteilt

Mehrere Sportvereine in Schönebeck und Umgebung sind 2017 von Einbrechern heimgesucht worden.

Von Jan Iven 21.11.2018, 00:01

Schönebeck/Calbe | Eine Einbruchsserie bei verschiedenen Vereinen in Schönebeck und Calbe konnte nun auch juristisch aufgearbeitet werden. Am Amtsgericht Schönebeck wurde am Montag zwei Angeklagten wegen schweren Diebstahls der Prozess gemacht. Sie waren nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft vor einem Jahr insgesamt fünf Mal in die Vereinsheime von Union Schönebeck, des Schützenvereins Hubertus in Schönebeck und der TSG Calbe eingebrochen.

Aufgeflogen waren die beiden 33 und 23 Jahre alten Männer, nachdem DNA-Spuren an einem Tatort sichergestellt werden konnten. Der 33-jährige Schönebecker saß bereits wegen zahlreicher Diebstähle in Haft und wurde aus der JVA Burg vorgeführt.

Vor Gericht räumten die Angeklagten die Einbrüche vollumfänglich ein. Demnach sind die beiden Männer im November und Dezember 2017 fünf Mal in die Vereinsheime in Schönebeck und Calbe eingebrochen. Dabei brachen sie immer wieder Schutzgitter und Fenster auf. Beim Schönebecker Schützenverein Hubertus sollen die beiden Männer eine Kettensäge und einen Geschwindigkeitsmesser entwendet haben.

Bei zwei Einbrüchen im Vereinsheim von Union Schönebeck nahmen sie laut Staatsanwältin einen Flachbildschirm, eine Musikanlage und zahlreiche alkoholische und nichtalkoholische Getränke mit. Auch im Sportlerheim Heger der TSG Calbe sollen die Angeklagten eingebrochen sein und erbeuteten dabei zwei Fernseher, einen Computer und eine Geldkassette mit knapp 500 Euro. Nach Angaben der Staatsanwältin belief sich der Gesamtwert des Diebesgutes auf insgesamt 2200 Euro.

Beide Angeklagte gaben vor Gericht an, dass sie die Beute verkauft hätten. Die arbeitslosen Männer waren offenbar nicht in der Lage, Arbeitslosengeld zu beantragen. Der 33-jährige Angeklagte, der bereits wegen Diebstahls in der JVA Burg einsitzt, hatte mit den Einbrüchen nach eigenen Angaben seine Drogensucht finanziert. Demnach sei er bereits seit mehr als zehn Jahren stark von Kokain und Marihuana abhängig. Eine Therapie hatte er in der Vergangenheit bereits abgebrochen.

Auch ein Maßregelvollzug in Bernburg hatte nicht geholfen, weil es dort nach Angaben des Angeklagten ebenfalls Drogen zu kaufen gab. Inzwischen habe er eine so starke Abhängigkeit und Toleranz gegenüber Marihuana entwickelt, dass er die Drogen mehrmals am Tag konsumieren müsse. Anders als bei den meistens Konsumenten wirke die Droge bei ihm motivierend. Eine Gutachterin diagnostizierte bei ihm eine starke Abhängigkeit, die bereits als schwere Persönlichkeitsstörung gelte. Die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei daher erheblich vermindert. In den vergangenen Monaten habe er 50 Kilogramm abgenommen, da er sein ganzes Geld für Drogen statt für Essen ausgab. Er erklärte sich vor Gericht bereit, in der Haft einen neuen Anlauf für eine Therapie zu unternehmen. Einen entsprechenden Antrag habe er bereits gestellt.

Auch der jüngere Angeklagte soll regelmäßig Marihuana rauchen, verwendete das Geld aus den Einbrüchen aber auch für seinen Lebensunterhalt.

Der Richter am Amtsgericht Schönebeck verurteilte den 33-jährigen Angeklagten schließlich wegen schweren Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten im Maßregelvollzug zum Drogenentzug. Dabei berücksichtigte der Richter auch die aktuelle Haftstrafe von sechs Monaten sowie zahlreiche Prozesse wegen Dutzenden von Eigentumsdelikten. Die Staatsanwältin hatte eine Strafe von vier Jahren gefordert. Sein Verteidiger hatte sich für ein Strafmaß von zwei Jahren und sechs Monaten ausgesprochen. Zudem bat der Verteidiger aufgrund der schlechten Erfahrungen seines Mandanten in Bernburg um die Unterbringung in einer anderen Maßregelvollzugsanstalt.

Den jüngeren Angeklagten verurteilte der Richter zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, die er zur Bewährung aussetzte. Denn auch wenn bereits wegen eines weiteren Einbruchs gegen ihn ermittelt wurde, war er bisher noch nicht vorbestraft. Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert, sein Verteidiger eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.