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Rückzahlung Wann gibt es die Kita-Gebühren zurück?

Kommunen wie Schönebeck und freieTräger von Kindertageseinrichtungen warten auf Rückerstattung erlassener Gebühren vom Land Sachsen-Anhalt.

Von Bianca Oldekamp 03.06.2020, 01:01

Schönebeck l Seit Dienstag, 2 Juni 2020, ist der sogenannte eingeschränkten Regelbetrieb in Kindereinrichtungen in Sachsen-Anhalt angelaufen. So auch in den Kindertageseinrichtungen in Schönebeck. Zwei der insgesamt 16 Kitas in der Stadt sind in direkter Trägerschaft der Stadt Schönebeck. Doch auch um die Abrechnungen der Elternbeiträge von Einrichtungen in freie Trägerschaft kümmert sich die Stadtverwaltung.

Weil in den vergangenen Wochen wenn überhaupt nur eine Notbetreuung angeboten wurde und viele Eltern, die nicht in den sogenannten systemrelevanten Berufen tätig sind, ihren Nachwuchs zu Hause betreuen mussten, wurden die Zahlungen von Elternbeiträgen für den Monat April vollständig und für den Mai für nicht betreute Kinder gegenüber den Eltern ausgesetzt. Das Land Sachsen-Anhalt hatte angekündigt, die Kosten dafür zu übernehmen – zunächst ohne Verfahren und Termine.

Die Summe der Kostenbeiträge für den Monat April 2020 beträgt etwa 140.000 Euro heißt es von der Stadt Schönebeck. „Genaue Zahlen für den Monat Mai können noch nicht mitgeteilt werden, da die vollständigen Daten der Kinder, welche im Mai notbetreut wurden, der Verwaltung noch nicht vorliegen“, erklärt Stadtsprecher Frank Nahrstedt.

Geflossen sind die Gelder vom Land auf das Konto der Stadt allerdings noch nicht – sollen es aber im September. Das wurde im gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport und des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration vom 30. April 2020 beschlossen. „Die Stadt begrüßt die Übernahme der Kostenbeiträge, auch in Hinsicht auf die derzeitige Haushaltslage“, sagt der Stadtsprecher.

Die Stadt Schönebeck wiederum startet ab Montag, 15. Juni, mit der Berechnung der Kita-Kostenbeiträge für die Monate April und Mai 2020 teilte das Sachgebiet Bildung und Soziales der Stadt Schönebeck jetzt mit. „Die zu viel gezahlten Beiträge werden dann rückerstattet.“ Außerdem weist die Verwaltung nochmal drauf hin, dass für Kinder, die im Mai die Notbetreuung in Anspruch genommen haben, der reguläre Kostenbeitrag fällig sei.

Auch die Stadt Staßfurt als Trägerin mehrerer Kitas im Stadtgebiet soll entsprechend des Erlasses die Kostenerstattung vom Land wieder bekommen. Eltern, die die Beiträge per Lastschriftverfahren abbuchen lassen, mussten in Staßfurt gar nichts unternehmen. „Die Beiträge werden einfach nicht abgebucht“, erklärt Oberbürgermeister Sven Wagner. Wer allerdings per Dauerauftrag oder Überweisung zahlt, musste selbst dafür sorgen, dass der Dauerauftrag beziehungsweise die Überweisung für April ausgesetzt wurde.

Doch nicht nur Städte sind Träger von Kinder-Einrichtungen, sondern auch freie Träger, darunter beispielsweise die Volkssolidarität. Die Volkssolidarität ist im Salzlandkreis Träger von acht Kitas und zwei Horten, die von insgesamt mehr als 1000 Kindern besucht werden. Die Volkssolidarität habe mit dem Zahlungsverkehr aber nichts zu tun, berichtet Cornelia Kurowski, Geschäftsführerin des Kinder-, Jugend- und Familienwerks Sachsen-Anhalt der Volkssolidarität. Das übernehmen seit 2013 die Kommunen für den freien Träger, sprich Städte und Gemeinden.