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Saalemündung Scholz: "AZV wartet Urteil aus Dessau ab"

In der Zahlpause für Altanschließer im Abwasserstreit sieht Uwe Scholz vom Abwasserzweckverband „Saalemündung“ keine Lösung.

Von Andreas Pinkert 16.06.2016, 10:22

Calbe l Uwe Scholz saß Anfang Juni mit auf der Besuchertribühne im Magdeburger Landtag. Der AZV-Geschäftsführer verfolgte mit Kollegen weiterer Verbände die Parlamentsdebatte um Änderungen im Kommunalen Abgabengesetz (KAG). Beim Ergebnis – wenn man es so nennen möchte – macht sich bei Scholz allerdings Ernüchterung breit. „Damit wird für uns als Verband die uneindeutige Erlass- und Gesetzeslage vorerst nicht klarer", sagt Scholz.

Die frisch gewählte Regierungskoalition hatte im Fall des umstrittenen Herstellungsbeitrags II ein sogenanntes Moratorium (Stillhalteabkommen, Zahlungsaufschub) beschlossen. Demnach können Verbände laufende Widerspruchsverfahren auf Eis legen, damit Betroffene vorerst  nichts zahlen müssen. Diese Zahlpause gilt bis zu einem Urteil des Landesverfassungsgerichts. Die Dessauer Institution entscheidet dann, ob es von Kommunen überhaupt rechtmäßig war, Hausbesitzer für ihre Kanalanlagen zu belangen, obwohl diese schon vor 15 bis 20 Jahren gebaut worden waren. Eine Formulierung, die während der Parlamentsdebatte immer wieder aufgetaucht sei, sei die der „kommunalen Selbstverwaltung", sagt Scholz. Verbände könnten demnach nun selbst entscheiden, ob sie Beiträge eintreiben oder nicht. Damit schiebe das Land den schwarzen Peter einfach an die Verbände weiter. Somit gebe es aus Sicht des AZV seit der letzten Verbandsversammlung und dem dort gefassten Beschluss keine grundlegend neuen Erkenntnisse.

„Bis zu einer verfassungsrechtlichen Klärung werden keine Vollstreckungsmaßnahmen erfolgen", unterstreicht Scholz nochmals. Außerdem werden weiterhin keine Widersprüche bearbeitet. Für die betroffenen Hausbesitzer hat das Moratorium zur Folge, dass sie zur Wahrung ihrer Interessen nicht vor die Gerichte ziehen müssen, aber ebenfalls die Entscheidung des Verfassungsgerichtes abwarten müssen.

Einen Vergleich, wie ihn beispielsweise der Wolmirstedter Zweckverband jedem Altanschließer mit einem Bescheid zum Herstellungsbeitrag II angeboten hat, wird es in Calbe aus jetziger Sicht nicht geben, stellt Scholz klar. Der AZV hatte bis Ende vergangenen Jahres rund 2000 Bescheide zum Herstellungsbeitrag II verschickt. Bei rund der Hälfte folgten Widersprüche, der Großteil richtet sich gegen die generelle Erhebung des Beitrages.