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Müllgebühr Salzlandkreis verliert Prozess im Müll-Streit

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat zwei Klagen von Bungalow-Besitzern in Ostelbien Recht gegeben. Deren Müllbescheide sind aufgehoben. Der Salzlandkreis muss nun die Satzung generell überarbeiten.

Von Enrico Joo 13.05.2021, 13:41
Bungalow-Besitzer in Ostelbien haben sich gegen Müllgebührenbescheide erfolgreich gewehrt.
Bungalow-Besitzer in Ostelbien haben sich gegen Müllgebührenbescheide erfolgreich gewehrt. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa

Plötzky/Pretzien/Staßfurt - Ein richtungsweisendes Urteil hat das Verwaltungsgericht Magdeburg kürzlich für den Salzlandkreis getroffen. Das Gericht hat zwei Klagen von Bungalow-Besitzern in Ostelbien bei Plötzky und Pretzien Recht gegeben. Diese hatten erst Widerspruch gegen Abfallgebührenbescheide eingelegt und später Klage erhoben. Die Kläger müssen nun für ihre Grundstücke keine Abfallgebühren bezahlen. Das Grundsatz-Urteil könnte wegweisend für weitere Fälle vor Gericht sein. So vertritt Rechtsanwalt Ulrich Koehler aus Magdeburg nach eigenen Angaben etwa 15 weitere Fälle in der Sache. Auch hier wehren sich Bungalow-Besitzer gegen den Kreiswirtschaftsbetrieb/Salzlandkreis. Auch diese werden wohl nicht mehr zahlen müssen.

Worum geht es? Der Salzlandkreis teilte auf Volksstimme-Anfrage im März mit, dass 24 gerichtliche Klagen und 120 Widersprüche in Bearbeitung sind. Diese Auseinandersetzungen stehen in Zusammenhang mit der Abfallgebührenerhebung. In den Naherholungsgebieten bei Plötzky und Pretzien, in denen auch Staßfurter Bungalows besitzen, wurden Besitzer in 2019 und 2020 wegen der Abfallgebühren angeschrieben.

Die Kritik war massiv. Den Bungalow-Besitzern ging es um mehrere Dinge. Sie wollten grundsätzlich klären lassen, ob der Kreiswirtschaftsbetrieb als Eigenbetrieb überhaupt Müllgebühren erheben darf. Sie wehren sich aber auch gegen den pauschalen Anschluss: 15 Liter pro Woche sind als Mindestabfallmenge zugewiesen.

Grundsätzlich sind Müllgebühren zulässig

Es geht auch darum, dass die schwarze Tonne dienstags geleert wird und am Montag an die Straße gestellt werden muss. Die Bungalow-Besitzer sind aber nur am Wochenende da. Und auch nur im Sommer. Dazu: Die Tonnen müssen an der nächsten befahrbaren Straße abgestellt werden. Im Naherholungsgebiet kann die nächste Straße bis zu vier Kilometer entfernt sein. Drei Vereine sind betroffen.

Das Verwaltungsgericht beschäftigte sich nun mit der Frage, ob es einen Anschluss- und Benutzungszwang für die Bungalow-Besitzer gibt. Zudem wurde über die Art und Weise gesprochen, wie der Salzlandkreis in Ostelbien die Müllgebühren erhoben hat.

In der Begründung des Gerichts heißt es unter anderem: „Die Kammer hat den Klagen stattgegeben und die Abfallgebührenbescheide aufgehoben. Zur Urteilsbegründung führte sie im Wesentlichen aus, grundsätzlich könnten auch für diese Erholungsgrundstücke Abfallgebühren erhoben werden. Maßgeblich sei insofern allein, dass auch auf diesen Grundstücken Restabfall anfallen könne. Dieser Umstand rechtfertige den Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgung des Salzlandkreises und die Erhebung von Abfallgebühren.“

Aber: „Für die hier streitigen Jahre 2019 und 2020 sei die Abfallgebührensatzung des Salzlandkreises – so die Kammer – allerdings nicht mit höherrangigem Recht vereinbar.

Aus der Satzung ergebe sich nicht mit der rechtlich gebotenen Klarheit, welche Abfallentsorgungsgebühr für unterschiedliche Gebührenschuldner zu entrichten seien.“

Heißt: Die Kalkulation der Müllgebühren ist für die Bungalow-Besitzer in der Satzung nicht eindeutig. „Sie rechnen über das Behältervolumen in einen Einwohnergleichwert um“, sagte Richter Niels Semmelhaack bei der Verhandlung. Ein Einwohnergleichwert beziehe sich auf einen Personenmaßstab.

Beim Behältervolumenmaßstab orientiert man sich hingegen an der Anzahl der Entleerungen und der Behältergröße sowie dem Entleerungsrhythmus und der Behältergröße. Der Salzlandkreis habe zwei unterschiedliche Bemessungsmaßstäbe vermischt.

Berufung gegen Urteil möglich

Es steht die Frage im Raum, ob es der richtige Ansatz ist, davon auszugehen, dass Bungalow-Besitzer 15 Liter pro Woche Müll produzieren könnten. Die Bungalow-Besitzer sollen pauschal 49,80 Euro bezahlen.

Der Salzlandkreis kann gegen das Urteil in Berufung gehen. Ob er das macht, ist noch offen, wie der Salzlandkreis mitteilt. Die Urteilsbegründung ist erst in diesen Tagen veröffentlicht worden. Dann könnte der Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht in die nächste Runde gehen.

Wenn das Urteil rechtskräftig ist, muss der Salzlandkreis seine Satzung überarbeiten, die dann vom Kreistag bestätigt werden muss. „Das kann zwei Jahre dauern“, sagt Rechtsanwalt Ulrich Koehler, der die Kläger vor Gericht vertritt. „Uns geht es vor allem um die Frage, wie die Gebühren erhoben werden. Die entscheidende Frage ist die Höhe der Kalkulation. Die Grundlagen stimmen nicht.“ Die Gebühr ist viel zu hoch. Die Bungalow-Besitzer werden mit normalen privaten Bürgern gleichgestellt. Dass Bungalow-Besitzer aber grundsätzlich Abfallgebühren bezahlen müssen, ist unstrittig. Das hat das Verwaltungsgericht auch bestätigt. „In anderen Bundesländern ist das schon seit 20 Jahren geregelt“, sagte Richter Niels Semmelhaack. „Es muss dort gezahlt werden, wo Müll anfällt. Es ist unzulässig, den Müll mit nach Hause zu nehmen.“

Der Salzlandkreis wird zudem beauftragt, seine Abfallgebührensatzung weiter zu konkretisieren. Die Gebührenkalkulation sei nicht vollständig, heißt es vom Verwaltungsgericht. „Nach Schätzung der Kammer seien knapp 10.000 Kleingartenparzellen im Salzlandkreis, deren Nutzer ebenfalls grundsätzlich zu Restabfallgebühren herangezogen werden könnten, nicht berücksichtigt worden.“ Auch Kleingärtner müssten grundsätzlich Abfallgebühren bezahlen. Das habe der Salzlandkreis bisher nicht beachtet.

Sammelstellen oder blaue Säcke als Lösung?

Wie geht es weiter? Holger Wald, Vorsitzender des Erholungs- und Freizeit-Verein Plötzky: „Das Urteil ist ein Licht am Ende des Tunnels. Wir sind gespannt, was verändert wird“, sagt er. Für ihn ist aber ungeklärt, wie das Problem konkret gelöst werden kann. Es sei unzumutbar, dass vor allem ältere Bürger Mülltonnen mehrere Hundert Meter oder Kilometer bis zur Straße schieben müssten. Dort gebe es dann auch eine Verkehrsgefährdung durch die Mülltonnen. „15 Liter pro Woche sind zudem völlig utopisch. Realistisch ist eher ein halber Liter in vier Tagen“, sagt Wald. „Wir sollten mengenbezogen herangezogen werden.“

Er schlägt vor: Die Bungalow-Besitzer kaufen sich blaue Säcke. Wenn der voll ist, wird er an einer Sammelstelle in einem Container abgegeben. „Auch eingehauste Sammelplätze sind denkbar“, so Wald.