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SilvesterfeuerwerkRaketen! Böller! Sicherheit?

Nicht alle Schönebecker sind bereit, viel Geld für Feuerwerkskörper auszugeben. Die Polizei weist auf Gefahren im Umgang hin.

Von Christian Linke 29.12.2015, 17:02

Schönebeck l „Der Verkauf ist gut angelaufen“, berichtet Alexandra Pomeranz, Marktleiterin einer Schönebecker Edeka-Filiale. Um Feuerwerkskörper verkaufen zu dürfen, muss der Markt einige Auflagen erfüllen. Mitarbeiter Ralf Riedel klärt auf: „Es ist immer eine extra Verkaufsfläche aufgebaut. Zudem sind unsere Mitarbeiter geschult. Wichtig ist die Nettoexplosivstoffmasse (Nem). Diese bezeichnet die Summe der Massen aller explosionsgefährlichen Stoffe. Mehr als 70 Nem dürfen nicht auf der Verkaufsfläche deponiert werden.Jeden Tag erreichen 300 Nem, entspricht der erlaubten Maximalmenge, das Lager. Und das geht bis zum 31. Dezember so weiter.“ Verbundfeuerwerk stellt den großen Verkaufsschlager dar. „Batterien gehen schon seit Jahren gut, aber auch hochwertige Raketen liegen diesmal hoch im Kurs“, berichtet Belinda Puder, die den Verkaufsstand betreut. Von „Black Mamba“ bis Kanonenschlag, an Innovationen mangelt es nicht. Nur die Sicherheit bei der Benutzung von Feuerwerkskörpern gerät manchmal in den Hintergrund. Durch falsche Gefahreneinschätzung und unsachgemäßes Handeln gibt es jährlich Unfälle.

Deshalb warnt beispielsweise Polizeihauptmeister Joachim Beckert vor illegal gekauften Knallern aus Polen und Co. „Bei diesen Knallern entstehen die meisten Schäden“, sagt er aus Erfahrung. Sein Rat: „Kaufen Sie in Deutschland hergestellte Feuerwerkskörper.“ Diese seien geprüft.Nichtsdestotrotz gibt es immer wieder Vorfälle, bei denen Menschen oder Gegenstände in der Silvesternacht verletzt werden. Besonders „beliebt“, so der Polizist, seien Briefkästen, die dann „hochgehen“. An sich darf im Salzlandkreis überall geknallt werden. Anders sei das in manchen Orten im Harz, erzählt Joachim Beckert. Dort dürfe zum Schutz der Fachwerkhäuser nicht überall eine Rakete in die Luft geschossen werden. In der Silvesternacht sind alle Polizeidienststellen im Salzlandkreis besetzt. „Aber verstärkt im Einsatz sind wir nicht“, sagt der Polizist, der selbst am 31. Dezember in der Kreisstadt im Dienst ist.

Während die Polizei in der Silvesternacht im Fall der Fälle für Ordnung sorgt, übernehmen die Ordnungsamts-Mitarbeiter der Stadt Schönebeck im neuen Jahr. „In einem angemessenen Abstand nach dem Silvestertag werden Kontrollen durchgeführt, ob Bürger ihrer Reinigungspflicht nachgekommen sind“, teilt Stadt-Pressesprecher Hans-Peter Wannewitz auf Nachfrage mit. Denn die Reste von Knallern, Böllern, Raketen, anderer Pyrotechnik und auch Papierschlangen und Konfetti müssen von den Schönebeckern selbst beseitigt werden. So ist es in der Straßenreinigungssatzung der Stadt verankert. Darin heißt es: „Die Stadt Schönebeck (Elbe) überträgt ihre Pflicht zur Straßenreinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und zum Winterdienst innerhalb der geschlossenen Ortslage (...) den Eigentümern sowie den dinglich Nutzungsberechtigten der durch die öffentlichen Straßen erschlossenen Grundstücke.“

Das bedeutet, dass jeder Hauseigentümer vor seinem eigenen Grundstück die Silvesterreste beseitigen muss. Vor angemieteten Gaststätten und Partyräumen gilt das gleiche Prinzip. Kommt der in der Pflicht stehende dieser Aufgabe auch nach Aufforderung durch das Ordnungsamt nicht nach, hat das Konsequenzen. So beseitigt der Bauhof der Stadt nach Beauftragung durch das Ordnungsamt letzte Feuerwerksreste – die Kosten können auf die Beseitigungspflichtigen umgelegt werden.

Auch auf die größten Gefahren des Silvesterfeuerwerks macht die Stadt Schönebeck ihre Bürger aufmerksam. So erklärt Pressesprecher Hans-Peter Wannewitz, was in der letzten Nacht des Jahres im Umgang mit Knallkörpern beachtet werden sollte: Gebrauchsanweisungen lesen, auf die Zulassungsnummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, welche versichert, dass der Knaller hierzulande erlaubt ist, achten. Auch bei risikoarmem Feuerwerk gelte: Niemals am Körper tragen.

Feuerwerk sei grundsätzlich nur im Freien zu zünden. Doch müsse auch hier auf das Allgemeinwohl geachtet werden: Niemals Feuerwerkskörper ziellos durch die Gegend werfen oder Raketen aus unbefestigten Abschussrohren starten. Nach dem Anzünden rasch genügend Sicherheitsabstand einnehmen. Die Nähe von Krankenhäusern, Altersheimen, Kirchen und ähnlichen Objekten ist als knallfreie Zone zu betrachten. Es wird um Rücksicht gebeten. Zu guter letzt seien die eigenen vier Wände zu schützen. Entflammbares Material sollte von Balkon und Terrasse entfernt werden. Außerdem darauf achten, dass Haustiere schreckhaft und panisch reagieren können.