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Solequell Baden in Schönebeck wird teurer

Beschluss des Betriebsausschusses: Die Preise im Solequell sollen steigen.

Von Ulrich Meinhard 18.11.2016, 18:08

Schönebeck l Es führt wohl kein Weg mehr daran vorbei: Die Preise im Solequell werden steigen, nach zwei Jahren erneut zum 1. Januar 2017. Das hat der Betriebsausschuss Kur- und Gesundheitsverwaltung in seiner Sitzung am Donnerstag beschlossen und zwar einstimmig.

„Wir sind angehalten, die Preise alle zwei Jahre dem Markt anzupassen“, begründete Solepark-Chefin Sibylle Schulz die Erhöhung. Sie verglich die Tarife des Solequells mit denen anderer Thermen in Mitteldeutschland, etwa in Bad Salzungen, Bad Langensalza und im nahegelegenen Thale. Im Vergleich mit diesen Bädern seien die Preise im Solequell moderat. „Wir liegen im Normalen“, so Schulz. So würde, als Beispiel, eine Familienkarte für Bad und Sauna für zwei Erwachsene und ein Kind andernorts bis zu 54 Euro kosten, im Solequell 43 Euro.

„Gibt es denn eine Möglichkeit, einen Sozialtarif anzubieten? Für viele sind 34 Euro für eine Familienkarte für das Bad einfach unerschwinglich“, fragte und hakte Stadträtin Sabine Dirlich (Die Linke) nach. Sibylle Schulz verwies auf den bereits angebotenen Ein-Stunden-Tarif: Montag bis Freitag 9 bis 14 Uhr für 7 Euro. Der werde auch rege genutzt. „Den bieten wir weiter an.“ Ansonsten gebe es Sondertarife am Morgen und am Abend.

Beispiele für die Preiserhöhung: Ein Erwachsener zahlt ab 1. Januar von Montag bis Freitag für zwei Stunden im Bad des Solequells 10,50 Euro, bisher 10 Euro. Drei Stunden kosten 12,50 Euro, bisher 12 Euro. Die Tageskarte für einen Erwachsenen beläuft sich auf 17 Euro, bisher 16 Euro.

Für die Saunalandschaft fällt der Zwei-Stunden-Tarif weg, drei Stunden kosten 16 Euro, bisher 15,50 Euro, die Familienkarte 43 Euro, statt bisher 40 Euro.

Ebenfalls angehoben werden die Preise im Lindenbad, in dem physiotherapeutische Anwendungen angeboten werden. Seit 2012 seien die Tarife hier konstant gewesen, sagte Sibylle Schulz. Doch im Heilmittelkatalog hätten sich die Preise zwischenzeitlich verändert, so dass der Solepark auch hier anpassen müsse. Das betreffe aber nur die Selbstzahler, nicht die Rezept-Patienten. Bei ihnen bleibe alles beim Alten, sprich: die Zuzahlung zum Rezept müsse wie bisher von ihnen beigesteuert werden.