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Stadtrat Termin zur Oberbürgermeister-Wahl bleibt

Warum die Ausschreibung für die Schönebecker Wahl wiederholt werden muss und wie viel der Oberbürgermeister verdient.

Von Jan Iven 29.07.2020, 01:01

Schönebeck l Im schlimmsten Fall hätte möglicherweise sogar die Wahl zum Schönebecker Oberbürgermeister am 11. Oktober verschoben werden müssen. Denn wegen verschiedener vermeintlicher Formfehler in der bereits erfolgten Ausschreibung für das Amt des Oberbürgermeisters muss dieses Verfahren nun wiederholt werden. Sogar eine Sondersitzung des Stadtrates musste dafür für diesen Donnerstag noch einmal einberufen werden, um die erneute Stellenausschreibung zu beschließen.

Doch tatsächlich kann der Termin für die Wahl dennoch gehalten werden. Die nun für den 5. August geplante öffentliche Ausschreibung sei rechtzeitig genug, ist aus dem Rathaus zu erfahren. Auch die Bewerbungsfrist zum 14. September bleibt bestehen. Allerdings wurde diese Einreichungsfrist nun in der erneuten Ausschreibung noch um eine Uhrzeit erweitert. So müssen sämtliche Bewerbungsunterlagen bis 18 Uhr im Schönebecker Rathaus eingehen.

Nach Angaben der Stadtverwaltung hätten jedoch lediglich Rückfragen einiger Bewerber zu einer erneuten Ausschreibung geführt. „Es bestand kein Formfehler. Die Ausschreibung wurde lediglich geringfügig korrigiert und ergänzt“, teilte Stadtsprecher Frank Nahrstedt auf Nachfrage der Volksstimme mit. Um die Rechtssicherheit zu korrigieren, wurden demnach nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht und dem Kreiswahlleiter „redaktionelle Änderungen“ durchgeführt. Sprich: Eigentlich war mit der Ausschreibung alles in Ordnung, aber sie muss trotzdem wiederholt werden.

„Der Stadtrat darf die Kriterien bestimmen, zu denen sich die Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters bewerben dürfen“, so Nahrstedt. Aussagen zu den entstanden Kosten wurden von der Stadtverwaltung nicht gemacht.

In der neuen Ausschreibung wird nun auch der Dienstbeginn des neuen Stadtoberhauptes am 14. Februar 2021 genannt. Rechtlich präzisiert wird die Altersgrenze für Bewerber. So wurde in der ersten Ausschreibung ein Alter zwischen 21 und 67 Jahren bei der Bewerbung gefordert. Offenbar um eine möglichen Altersdiskriminierung zu vermeiden, wird in der Ausschreibung beim Höchstalter nur noch auf das Landesbeamtengesetzes verwiesen. Dort wird das Renteneintrittsalter für Beamte differenziert dargelegt, letztendlich aber ebenfalls auf 67 Jahren festgelegt.

Auf die Forderungen nach einem „lückenlosen“ Lebenslauf wird in der neuen Ausschreibung verzichtet. Grundsätzlich habe es damit zwar ebenfalls keine Probleme gegeben, heißt es aus dem Rathaus. Um Rechtssicherheit zu schaffen und Risiken zu vermeiden, wurde die Formulierung jedoch gestrichen. Stattdessen werden nun konkrete Angaben gefordert wie Name, Beruf, Anschrift der Hauptwohnung, eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Wohnsitzgemeinde und weitere Daten.

Mit dem Beschluss zur Ausschreibung für die Amt der Oberbürgermeisters werden die finanziellen Auswirkungen durch die Stelle veröffentlicht, also das Gehalt des Stadtoberhauptes, das in Deutschland kein Geheimnis ist. So wird ein Bürgermeister in einer Stadt mit rund 31 000 Einwohnern wie Schönebeck mit der Besoldungsgruppe B4 eingestuft, die in Sachsen-Anhalt im Jahr 2020 laut Besoldungstabelle des Landes bei 8800 Euro liegt. Zu diesem Grundgehalt kommen diverse Aufwandsentschädigungen. Allein für die Besoldung des Stadtoberhauptes plant die Stadt für das kommende Jahr 117 000 Euro ein, also knapp 10 000 Euro im Monat. Hinzu kommen noch einmal weitere 55 000 Euro im Jahr für spätere Versorgungsansprüche und weitere Zulagen.

Der Sonderstadtrat am Donnerstag wird zudem für weitere Tagesordnungspunkte genutzt. So rückt Brigitte Horn als Stadträtin (CDU) als Ersatz für Nick Polzin (CDU) nach. Zudem soll ein Beschluss zur Anfechtung Kreisumlage gefasst werden.

 

Sonderstadtrat: Donnerstag, 17 Uhr. Dr.-Tolbergsaal, Kurpark.