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Stadtrat Viele Fragen bleiben ungeklärt

Calbenser Stadträte befassen sich schriftlich mit dem Haushalt - das sorgt teilweise für Ärger.

Von Thomas Höfs 28.04.2020, 12:36

Calbe l Während der Corona-Pandemie hat die Landesregierung den Kommunen ausnahmsweise erlaubt, politische Entscheidungen im schriftlichen Verfahren zu behandeln, wenn sie dringend sind und keinen Aufschub dulden. In Calbe legte der Bürgermeister den Ausschüssen des Stadtrates sowie den Ortschaftsräten unter anderem zwei neue Satzungen zum Schwimmbad sowie den Nachtragshaushalt vor. In den Beschlussvorlagen, kritisierten die Stadträte aller Fraktionen, fehlte es an Hinweisen, dass die Vorlagen dringend behandelt werden müssten.

Doch was ist eine dringende Angelegenheit? Das Innenministerium äußert sich auf Nachfrage so: „Eine dringende, keinen Aufschub duldende Angelegenheit kann etwa angenommen werden, wenn sie nicht bis zu einer (Präsenz-) Sitzung aufgeschoben werden kann, ohne dass Nachteile entstehen, oder wenn die Kommune kraft Gesetzes oder auf Grund eines Gesetzes verpflichtet ist, in der Angelegenheit eine Entscheidung der Vertretung oder des beschließenden Ausschusses zu treffen, die bis zu einer (Präsenz-)Sitzung nicht aufschiebbar ist“, teilt Sprecher Stefan Brodtrück mit. Bis Ende April können die Kommunen die Ausnahmeregelung nutzen.

Von der Dringlichkeit der Vorlagen haben sich die Vorsitzenden der Ausschüsse überzeugt, teilt Bürgermeister Sven Hause auf Nachfrage mit: „Die Ortsbürgermeister und Ausschussvorsitzenden haben vor der jeweiligen Aufforderung zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren alle Inhalte besprochen und mit mir das Einvernehmen hergestellt. Die Einladung wurde durch die jeweiligen Vorsitzenden der Gremien vorgenommen. Insofern haben die Vorsitzenden der Gremien sich von der Dringlichkeit der Vorberatung dieser Beschlussvorlagen überzeugt.“ Allerdings überzeugte die Dringlichkeit nicht alle Stadträte. Für Marie-Christin Rausch (AfD) waren die vorgebrachten Argumente nicht überzeugend. Sie und ihre beiden Fraktionskollegen verweigerten die Teilnahme an den Abstimmungen in den Ausschüssen. Sie schreib einen Brief an den Bürgermeister und den Vorsitzenden des Stadtrates, in dem sie ihre Argumente darlegte. Demnach könnten Grundrechte nicht in einem Erlass außer Kraft gesetzt werden, sagte sie am Telefon.

Gerade bei einem umfangreichen und komplizierten Thema, wie einem Nachtragshaushalt könne die Debatte nicht einfach per Erlas ausgehebelt werden. Der Nachtragshaushalt komme auch nicht überraschend, sondern sei vor Monaten angekündigt worden. Sie wolle und könne auf die öffentliche Debatte nicht verzichten, fuhr sie weiter fort. Sie wolle in der öffentlichen Debatte auch erfahren, was die anderen Fraktionen über den Etatentwurf denken und wie sie ihn beurteilen.

Die Möglichkeit des Widerspruchs ist allerdings in dem Erlass des Ministeriums für die Kommunen nicht vorgesehen. Kann unter diesen Umständen von einer rechtmäßig durchgeführten Vorberatung der Vorlagen gesprochen werden? „Niemand ist gezwungen, auch nicht in sonstigen Zusammenkünften der Gremien, sich an Abstimmungen zu beteiligen. Ich habe die Fraktionsvorsitzende zu Beginn der Woche telefonisch kontaktiert und auf das Verfahren und die Inhalte der Vorlagen sowie den Charakter der Vorberatung hingewiesen“, teilt Sven Hause auf Nachfrage mit.

Die Dringlichkeit sieht der Bürgermeister von Calbe schon gegeben, heißt es weiter. Dies habe er den Ratsmitgliedern auch mitgeteilt. Fraglich bleibt allerdings, ob die Beschlüsse in den Ausschüssen rechtmäßig sind. Während die AfD-Fraktion hier große Zweifel hat, sieht der Bürgermeister hierbei keine Probleme. Denn im schriftlichen Verfahren gibt es für die Stadträte keine Möglichkeit mehr, die Vorlagen entsprechend zu beraten, Anträge einzubringen oder Fragen zu stellen. Die Debatte dürfte deshalb nur aufgeschoben sein. Der Stadtrat von Calbe soll am 7. Mai das nächste Mal öffentlich tagen. Darauf hat sich Stadtratsvorsitzender Christian Behlau (Linke) mit dem Bürgermeister verständigt.

Das Gremium soll dannn unter der Wahrung des geltenden Abstandsgebots zusammenkommen und die Vorlagen beraten. Auf der Tagungsordnung der Stadtratssitzung steht dann unter anderem der Nachtragshaushalt. Die bislang ausgefallene Debatte könnte dann im Stadtrat erfolgen oder aber die zahlen könnten wegen der Corona-Pandemie schon wieder überholt sein.