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Straße dicht Baufirma sperrt Fahrbahn mit Betonteilen ab

Der Kreisstraßenabschnitt Groß Rosenburg bis zum Abzweig Lödderitz ist bis April 2018 gesperrt.

Von Thomas Linßner 20.12.2017, 17:41

Groß Rosenburg/Breitenhagen l Die Freigabe des sanierten Kreisstraßenabschnitts vom Ortsausgang Groß Rosenburg bis zum Abzweig nach Lödderitz verlängert sich weiter. Die Chaussee wurde trotz Absperrschildern von den Kraftfahrern munter genutzt. Denn zu viel Frust steckt besonders den Breitenhagenern in den Knochen, die regelmäßig diese Straße benutzen müssten.

Der Salzlandkreis als Auftraggeber der Hochwasserschadensbeseitigungsmaßnahme zankt sich seit Wochen mit der Baufirma wegen Qualitätsmängeln herum. Wer weiß, wie lange in Deutschland derartige Streitigkeiten dauern können, wird sich über die Dauer der Sperrung nicht wundern.

„Da wir keine Einigung mit dem Auftragnehmer erzielen konnten, haben wir nunmehr eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Durchsetzung der Interessen des Salzlandkreises beauftragt. Sie wird auch prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine eingeschränkte Verkehrsfreigabe erfolgen kann, ohne dass die durch uns gestellten Forderungen vakant werden“, schrieb Ralf Felgenträger, Betriebsleiter des zuständigen Kreiswirtschaftsbetriebes des Salzlandkreises auf Volksstimme-Anfrage. Was die illegale Befahrung betrifft, so habe das bauausführende Unternehmen die Absicht, dies durch das Aufstellen von Betonteilen zu unterbinden, teilte er weiterhin mit. So hieß es Dienstagabend. Gestern machte die Firma wirklich ernst, in dem sie erwähnte Betonblöcke setzte.

„Es ist schade, dass die Straße nicht planmäßig fertig geworden ist. Wir sind aber auch gehalten, jeglichen Schaden vom Salzlandkreis fern zu halten, da wir hier Steuergelder verbauen. Wäre die geforderte Qualität geliefert worden, hätten wir jetzt nicht den Ärger“, grollt Ralf Felgenträger.

Ursprünglich war die Freigabe des Kreisstraßenabschnitts Ende September geplant, dann mehrfach verschoben worden. Gestern teilte das Ordnungsamt mit, das die verkehrsrechtliche Anordnung zur Vollsperrung voraussichtlich bis 30. April 2018 bestehen bleibt.