Straßenreinigung Stadt fegt Teuerung weg

Bürger in Calbe könnten bei den Straßenreinigungsgebühren ab Juli minimal entlastet werden.

Von Andreas Pinkert 17.05.2017, 01:01

Calbe/Schwarz/Trabitz l Wie alle Gemeinden in Sachsen-Anhalt hat auch Calbe seine öffentlichen Straßen innerhalb der Ortslage zu reinigen. Dabei kann sie den Eigentümern oder Besitzern der durch die öffentlichen Straßen erschlossenen Grundstücke die Reinigungspflicht auferlegen oder sie zu den entsprechenden Kosten heranziehen. Nun ist die Kalkulationsperiode für die entsprechenden Straßenreinigungsgebühren der Stadt abgelaufen, das heißt, dass die Kosten für den Zeitraum 2017 bis 2019 neu kalkuliert werden müssen.

Die Stadtverwaltung erteilte der Allevo Kommunalberatungs GmbH im sächsischen Reichenbach den Auftrag, die Kalkulation als Gebührenvorschau zu erstellen. Dabei wurden die ansatzfähigen Kosten ermittelt, die auf die Gebührenpflichtigen gemäß Gebührenmaßstab umgelegt werden können. Nicht umlagefähig sind unter anderem laut Satzung die Kosten für die Reinigung der öffentlich zugänglichen Park- und Grünanlagen, der Straßenkreuzungen und -einmündungen, der Verkehrsinseln und ähnliche dem Verkehr dienende Anlagen.

Dieser Anteil wurde laut Satzung auf 25 Prozent festgelegt und beträgt in Summe rund 114.850 Euro. Insgesamt werden die Gesamtkosten für Straßen mit der Reinigungsklasse 2 (einmal wöchentliche Reinigung) mit insgesamt rund 163.800 Euro beziffert. Die Kosten für die Reinigungsklasse 3 (zweimal wöchentliche Reinigung) belaufen sich auf 161.800 Euro.

Damit ergibt sich aus Sicht des Gebührenzahlers für den neuen Dreijahreszeitraum eine kostendeckende Jahresgebühr von 1,81 Euro pro laufendem Meter für die Reinigungsklasse 2. Das entspricht einer Verringerung von 10 Cent im Vergleich zum noch geltenden Satz.

Für die Reinigungsklasse 3 schlagen mit 3,62 Euro pro laufendem Meter jährlich 20 Cent weniger zu Buche als bisher. Geht man von einem Grundstück mit fünf laufenden Kehrmetern Straße aus, die zweimal wöchentlich gereinigt wird, dann ergeben sich nicht mehr 19,10 Euro Jahresgebühr, sondern 18,10 Euro. Die Stadtverwaltung möchte sich mit der fünften Änderungssatzung an diesen kostendeckenden Gebühren orientieren und damit die Kosteneinsparungen an den Bürger weitergeben.

Das letzte Wort dazu hat der Stadtrat, der in seiner nächsten Sitzung am 15. Juni darüber entscheiden wird. Zuvor werden sich die Ausschüsse mit dem Thema befassen. Den Auftakt der Vorberatungen machen die Mitgliedes des Finanzausschusses in einer öffentlichen Sitzung am kommenden Montag, 22. Mai, ab 18 Uhr im Beratungsraum im Rathaus II der Schloßstraße 3.