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Sturmschaden Kein Geld für entwurzelte Bäume

Die Gemeinde Bördeland wird vorerst keine finanziellen Mittel für die Beseitigung eines Sturmschadens bei Eggersdorf erhalten.

Von Dan Tebel 14.06.2018, 04:00

Eggersdorf l Jüngst hob ein sogenannter Fallwind in einer Feldmark bei Eggersdorf insgesamt 127 Pappeln aus ihrer Verankerung. Die entwurzelten Bäume beschädigten dabei einen Graben und angrenzende landwirtschaftliche Flächen. Da der Vorfall sich auf Grund und Boden (am Rötegraben – Gewässer 2. Ordnung) der Gemeinde zugetragen hat, bleibt die Verantwortung nun beim Bördeland. Bürgermeister Bernd Nimmich schätzt die Kosten für die komplette Schadensbeseitigung im sechsstelligen Bereich und betonte, dass die Kommune dieses Geld nicht hätte.

Auf die Frage, ob es einen Hilfsfond für derartige Schäden durch die Natur gäbe, antwortet Ministeriums-Sprecherin Jenny Schwarz: „Es stehen grundsätzlich keine Haushaltsmittel des Landes zum Ausgleich der Kosten, die den Unterhaltungsverbänden beziehungsweise deren Mitgliedsgemeinden durch die Beseitigung von Sturmschäden an Gewässern entstehen, bereit.“ Dasselbe gelte im Hinblick auf die Kosten der Beseitigung von unwetterbedingten Schäden an landwirtschaftlich genutzten Flächen oder privaten Grundstücken. Derartige Schäden seien im Regelfall versicherbar, so Schwarz.

Seitens der Kommune greift die Versicherung, der sogenannte Kommunale Schadensausgleich (KSA), jedoch nicht, da die entsprechende Haftpflichtversicherung die Schäden nicht abdeckt. Das bestätigte der KSA der Volksstimme.

Auch anderweitige Hilfe seitens des Ministeriums steht vorerst nicht in Aussicht: „Da zu dem geschilderten Sachverhalt kein konkreter Schadensstand bekannt ist, kann eine auf den Einzelfall bezogene abschließende Bewertung nicht erfolgen“, schreibt Jenny Schwarz.

Das Ministerium sieht indes generell die Unterhaltungsverbände – zuständig für Pflege und Unterhaltung der Gräben im Auftrag der Gemeinde – in der Verantwortung: „Die geltende Rechtslage sieht es vor, dass die Unterhaltungsverbände auch unwetterbedingte Maßnahmen in ihre Haushaltsplanung einbeziehen. Sie sind verpflichtet, zur Sicherung des Haushalts Rücklagen eben genau für Zwecke der Schadensbeseitigung bei außergewöhnlichen Naturereignissen zu bilden“, erklärt Jenny Schwarz.

Die Unterhaltungsverbände hätten hierbei die Möglichkeit, durch Prioritätensetzung die Kosten teilweise über das Jahr 2018 hinaus zu strecken, um den Haushalt für das laufende Jahr teilweise zu entlasten. Eine Anfrage beim Unterhaltungsverband „Elbaue“ blieb unbeantwortet.