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Tourismus Zwischen Existenzangst und Zuversicht

Ab heute dürfen auch im Salzlandkreis keine Touristen mehr übernachten. Grund dafür: Die Ausbreitung des Coronavirus.

Von Bianca Oldekamp 21.03.2020, 00:01

Schönebeck/Staßfurt l Freitagmittag im Hotel am Kurpark in Schönebeck. Das Telefon klingelt. Hotelchefin Claudia Borstel nimmt ab, vermutlich die nächste Stornierung. Schließlich dürfen ab Sonnabend, 21. März 2020, keine Touristen mehr in Sachsen-Anhalt übernachten. Das hatte das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am Donnerstag, 19. März, bekannt gegeben. Doch schon zuvor waren zahlreiche Stornierungen von Übernachtungen bei Claudia Borstel eingegangen, sowohl von Touristen als auch Geschäftsreisenden. Grund dafür: der sich ausbreitende Coronavirus.

Deshalb macht Sachsen-Anhalt für Touristen jetzt dicht. Wer bereits angereist war, muss abreisen. Betreibern von Beherbergungsstätten, wie Hotels, Hostels, Jugendherbergen, Familienferienstätten, Pensionen und vergleichbaren Angeboten ist es verboten, Touristen eine Übernachtungsmöglichkeit zu bieten – bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020. Das ist immerhin fast ein Monat.

Ein Monat, der für viele Betreiber von Übernachtungsmöglichkeiten drastische Folgen haben könnte. „Mit jeder neuen Meldung zum Thema Corona kamen mehr Stornierungen“, berichtet Claudia Borstel vom Schönebecker Hotel am Kurpark. Die Stornierungen würden bis in den Mai hineinreichen. Genau die Monate, die am stärksten sind, seien betroffen.

Für die Mitarbeiter des Hotels bedeutet das Kurzarbeit. „Je nachdem, wie schnell das Kurzarbeitergeld kommt, können wir uns noch zwei Monate über Wasser halten“, prognostiziert sie. Ein paar wenige Geschäftsreisende würde das Hotel in der kommenden Woche noch beherbergen. Denn sie sind vom Übernachtungsverbot ausgenommen.

„Ich habe schon seit zwei Wochen ohnehin keine einzige touristische Buchung mehr rein bekommen“, erzählt Jens Moschner, Inhaber des Schiffshotels „Sonnenschein“ in Schönebeck, und ergänzt „im Gegenteil. Jeden Tag kommen Stornierungen rein.“ Immerhin kommt der Hotel-Inhaber so nicht in die Situation, Gäste vorzeitig „rausschmeißen“ zu müssen. Denn das müssen die Betreiber von Übernachtungsstätten, auch wenn ihre Gäste eigentlich einen längeren Aufenthalt gebucht haben.

Auch Dolores Langewald muss niemanden ihrer Pension in Staßfurt verweisen. „Wenn Anfragen in letzter Zeit kamen, habe ich schon vorsorglich abgesagt“, berichtet die 62-Jährige. Sie selbst wohnt mit in dem Haus, in dem sich drei Pensionsdoppelzimmer befinden und das sei jetzt doch ganz schön ruhig geworden. Auch die vier Monteurswohnungen in einem anderen Haus in Staßfurt stehen zur Zeit leer. Um ihre Existenz sorgt sich Dolores Langewald aber nicht, da es sich bei den Unterkünften um Eigentum handele, sie Hinterbliebenenrente von ihrem im vergangenen Jahr verstorbenen Mann beziehe.

Weniger Gäste gebe es aber nicht erst seit Corona. Generell gebe es laut Dolores Langewald in Staßfurt einfach zu viele Pensionen. Die Hoffnung, dass aber schon bald wieder Gäste Leben ins Haus bringen, gibt die 62-Jährige dennoch nicht auf: „Irgendwann wird sich die Sache auflösen, dann fangen wir halt von vorne an.“

Auch für Betreiber von Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen, Yacht- und Sportboothäfen sowie private und gewerbliche Vermieter von Ferienhäusern, Ferienhausparks, Ferienwohnungen, Ferienzimmern sowie von Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten (homesharing) und anderen Angeboten dieser Art gilt dieses Verbot. Wolfgang Schulle, Inhaber des Ferienpark Plötzky blickt dennoch zuversichtlich auf die kommende Zeit: „Die Corona-Krise wird die Existenz des Ferienparks definitiv nicht gefährden, da wir schon frühzeitig alle erforderlichen Maßnahmen getroffen haben und auch versichert sind.“

Die Betten und Campingplätze des Ferienzentrums Löderburger See bleiben zunächst zwar erstmal leer. Doch hofft dessen Geschäftsführer Michael Schnock noch auf die Hauptsaison des Ferienzentrums von Mai bis August. Zum Glück hätten in den beiden Vorjahren durch die guten Sommer Rücklagen geschaffen werden können, die jetzt genutzt werden.

Doch es gibt Ausnahmen, was das Verbot von Übernachtungsgästen angeht. „Reisen aus familiären, gewerblichen und beruflichen Gründen bleiben erlaubt“, heißt es vom Ministerium.

„Glück“ für Jens Moschner vom Schönebecker Schiffshotel. Denn ein paar Monteure würden und werden auch in den kommenden Wochen wenige der zehn zur Verfügung stehenden Zimmer noch belegen. „Einzeln“, wie Jens Moschner betont. Ähnlich sieht es im Schönebecker Hotel am Kurpark aus. Noch erwartet Claudia Borstel in der kommenden Woche einige Geschäftsreisende.

Aber wie sollen die Betreiber von Übernachtungsmöglichkeiten überprüfen, ob jemand als Tourist oder doch der Arbeit wegen eine Übernachtung bucht? „In Kur- und Erholungsorten wird mit der Erhebung des Kurbeitrages eine Erfassung der touristischen Gäste in Abgrenzung zu Geschäftsreisenden vorgenommen, da Geschäftsreisende keinen Gästebeitrag entrichten müssen“, heißt es dazu von einem Sprecher des Wirtschaftsministeriums auf Volksstimme-Nachfrage.

Ansonsten müsse der Hotelier den Gast befragen und den Reisegrund für Kontrollzwecke der Ordnungsbehörden – zuständig seien Landkreise und kreisfreie Städte – schriftlich festhalten. So wird es Claudia Borstel auch mit der Anruferin von Freitagmittag handhaben müssen. Die Frau kommt, um eine Verwandte zu besuchen. „Ich kenne, die Frau schon, weiß also, dass es sich auch wirklich um eine Reise aus familiären Grünen handelt“, sagt die Hotelchefin.

Für viele Betreiber der 67 Beherbergungsbetriebe mit mehr als zehn Schlafmöglichkeiten im Salzlandkreis (Jahresdurchschnitt 2019 laut Statistischem Landesamt) bedroht die Anordnung des Landes Sachen-Anhalt aber die Existenz. „Das Land bietet aktuell für alle Unternehmen als Unterstützung zur Liquiditätssicherung Bürgschaften der Bürgschaftsbanken und Darlehen der Investitionsbank des Landes an“, erklärt der Sprecher des Wirtschaftsministeriums. „Ergänzend arbeiten Bund und Land mit Hochdruck an weiteren Hilfsmaßnahmen für die Wirtschaft, die in der nächsten Woche verkündet werden“, heißt es zudem.

Das neue Verbot gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken und zu Fortbildungszwecken unternommen werden, ebenso für Reisen aufgrund von vermeidbaren oder verschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung, der Vorsorge oder Rehabilitation. Untersagt werden ferner Reisebusreisen, deren Ziel Sachsen-Anhalt ist.

Hintergrund dieser Entscheidung seien die „drastisch steigenden Infektionszahlen in den vergangenen Tagen und der weiterhin dynamischen Entwicklung der Corona-Infektionen“, sagte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD).