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Unfälle Wild kennt keine Verkehrsregeln

Besonders in der Dämmerung in den Morgen- und Abendstunden kommt es gehäuft zu Wildunfällen - auch im Salzlandkreis.

Von Bianca Oldekamp 21.10.2020, 01:01

Schönebeck/Staßfurt l „Wildunfälle sind und bleiben ein großes Problem.“ Das sagt Marco Kopitz. Er ist Polizist und Sprecher des Polizeireviers Salzlandkreis. Kopitz und seine Kollegen haben fast täglich mit Wildunfällen auf den Straßen im Salzland zu tun. Denn: Autofahrer, die einen Zusammenstoß mit Wildtieren hatten, sind verpflichtet, dies der Polizei zu melden.

Insbesondere im Herbst ist die Gefahr von Wildunfällen besonders groß. Die Sicht ist wegen des Nebels, Regens und in der Dämmerung schlecht. Das zeigen auch die Zahlen. 2019 gab es im Salzlandkreis insgesamt 1 168 Wildunfälle. 328 von ihnen ereigneten sich in der Zeit von 4 bis 7 Uhr am Morgen und 359 zwischen 19 und 23 Uhr in den Abendstunden. Das weiß auch Kreisjägermeister Jens Hennicke und erklärt: „Wildunfälle passieren oft in den Morgen- und Abendstunden. In den Paarungszeiten ist das Wild sehr aktiv. Diese ziehen sich vom Juli bis November hin.“

Doch nicht nur in diesen Zeiten sollten Autofahrer aufmerksam sein, sondern das ganze Jahr über – zu jeder Tageszeit. „Man sollte immer damit rechnen, dass Wild die Straße quert, sich auch aus diesem Grund an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten“, sagt Polizeisprecher Marco Kopitz und ergänzt: „Wildwechsel-Warnschilder stehen nicht ohne Grund dort, wo sie stehen.“ Meist sind sie mit entsprechenden Schildern für Geschwindigkeitsbegrenzungen verbunden.

Und trotzdem kann es zu Unfällen mit Wild kommen, egal wie aufmerksam und vorsichtig Autofahrer sind. Dann gilt es zunächst Ruhe zu bewahren und die Polizei zu verständigen. „Der Wildunfallfahrer sollte auf jeden Fall die Polizei rufen, damit auch der Schaden für die Versicherung entsprechend dokumentiert ist. Über die Polizei oder die Leitstelle wird dann der zuständige Revierinhaber informiert“, erklärt Kreisjägermeister Hennicke. Im Salzlandkreis gibt es insgesamt 159 Reviere der unterschiedlichsten Größe.

Theoretisch wäre es zwar auch erlaubt, „nur“ den zuständigen Revierförster über die Leitstelle zu kontaktieren. „Aber wer kennt schon die Nummer der Leitstelle“, fragt Marco Kopitz rhetorisch. Nach einem Wildunfall empfiehlt der Polizist, die Unfallstelle abzusichern und das womöglich verletzte Tier auf keinen Fall anzufassen, da es aggressiv werden könnte. Tote Tiere können, wenn sie den Verkehr behindern, aber an den Fahrbahnrand geschafft werden (mit Handschuhen), um Folgeunfälle zu vermeiden.

Dass Autofahrer verpflichtet sind, Wildunfälle der Polizei beziehungsweise dem zuständigen Revierförster (der sonst durch die Polizei oder die Leitstelle informiert wird) zu melden, begründet sich im Landesjagdgesetz und dem Tierschutzgesetz. „Denn sollte das Tier noch leben und Schmerzen haben, so muss es tierschutzgerecht von seinen Schmerzen erlöst werden“, erklärt der Kreisjägermeister.

Doch Unfälle mit welchen Tieren müssen eigentlich gemeldet werden? Zwar ist die Hauptwildart im Salzlandkreis das Rehwild, mit dem laut Jens Hennicke auch die meisten Unfälle passieren, doch zählen auch andere Tiere zum Haarwild, mit dem Unfälle meldepflichtig sind. Dazu zählen unter anderem: Hirsch, Wildschwein, Fuchs, Waschbär, Feldhase und Marder. Zuweilen ist das Wild nach einem Unfall augenscheinlich nicht so schwer verletzt und entfernt sich vom Unfallort. Doch auch dann muss die Polizei verständigt werden. Dazu erklärt der Polizeisprecher: „Durch den Jagdpächter wird dann eine Nachsuche durchgeführt, um das eventuell verletzte Tier zu finden.“

Wenn ein Wildunfall entgegen den Gesetzen nicht gemeldet wird, handelt es sich zwar nicht um Fahrerflucht, doch das Vergehen kann einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz bilden. Und der wird je nach Situation mit Strafen von bis zu 50 000 Euro geahndet.

Melden sollten Autofahrer einen Unfall aber schon deshalb, um ihre Chance zu wahren, dass ihre Kfz-Versicherung anhand der „Wildbescheinigung“ oder einer Tagebuchnummer der Unfallanzeige den entstandenen Schaden am Fahrzeug übernimmt.

Ist allerdings ein Wolf Ursache für den Wildunfall, kann es passieren, dass die Versicherung nicht zahlt. Denn der Wolf unterliegt dem Jagdrecht nicht und nur Tiere, die diesem unterliegen, sind in der Regel von der Versicherung abgedeckt.

Stellen Autofahrer Tiere am Fahrbahnrand fest, empfiehlt Marco Kopitz abzublenden und die Geschwindigkeit deutlich zu verringern. „Man sollte dann immer damit rechnen, dass mehrere Tiere die Fahrbahn überqueren“, sagt er. „Ist ein Zusammenstoß aber nicht mehr zu vermeiden, sollte die Fahrtrichtung beibehalten, eine Vollbremsung eingeleitet und der Aufprall abgewartet werden.“