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Unklarheit Keine Grabenpflege in der Kernzone

Das geplante Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ beschäftigt die Einwohner der Stadt Barby.

Von Thomas Höfs 14.09.2018, 17:44

Barby l Womöglich noch zum Jahresende soll das neue Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ per Verordnung ausgewiesen werden. Dazu lagen die Unterlagen vier Wochen in den Rathäusern der betroffenen Kommunen aus. An einigen Bürger ist die Offenlegung der Pläne offenbar vorbei gegangen.

Die Möglichkeiten der Bürger, sich im Internet zu informieren, waren begrenzt, sagt Samantha Voigt von der Bauverwaltung in Barby. Die Stadt hatte zwar einen Hinweis auf der eigenen Internetseite. Die Unterlagen selbst waren für die Einwohner aber nicht abrufbar. Denn die Verwaltung hatte sie in Papierform erhalten, begründet sie. Das Landesverwaltungsamt, ergänzt sie, hatte zwar ebenfalls eine Information auf seiner Seite. Dort hätten die Bürger die Karten aber nur einsehen und nicht herunterladen können.

In Zukunft wolle sie den Service auf der Internetseite der Stadt verbessern, kündigte sie an. Aktuell beschäftigt sich die Barbyer Bauverwaltung ebenfalls intensiv mit dem neuen Naturschutzgebiet vor der eigenen Tür. Denn der Ärger bei den Stadträten über den Verordnungsentwurf ist zurzeit groß, wie die Sitzungen zeigen. Vor allem beschäftigt die Bürger eine Reihe zentraler Fragen. So sind in Lödderitz die beiden Friedhöfe im Verordnungsentwurf enthalten. Was bedeutet dies für die Bürger? Während der Lödderitzer Friedhof weiter genutzt werden könne, so die Aussage der Pressestelle des Landesverwaltungsamtes, werde der alte Försterfriedhof in Zukunft zum Sperrgebiet erklärt. Die Bürger dürfen das Areal nicht mehr betreten, wird die Verordnung so in Kraft gesetzt. Ausgenommen: „Freigestellt sind Veranstaltungen der Verwaltung des Biosphärenreservates Mittelelbe, des WWF Deutschland/Projektbüro Mittlere Elbe oder der DBU Naturerbe GmbH“, teilt die Pressestelle des Landesverwaltungsamtes mit.

Ein heikles Thema ist zudem die Pflege der Gräben in dem neuen Naturschutzgebiet. Stadtrat Ingolf Fietz (CDU/FDP)sprach dies bei der Sitzung des Bauausschusses an. Er verstehe die Verordnung so, dass in der Kernzone des Naturschutzgebietes künftig jede Grabenunterhaltung verboten sei. Im Sinne der Wasserhaltung und des Hochwasserschutzes könne er dies nicht akzeptieren, meinte er. Doch bleiben die Gräben sich selbst überlassen? Dazu teilt das Landesverwaltungsamt mit: „Gemäß Paragraph 9 VOE (Verordnungsentwurf/d. Red.) soll die ordnungsgemäße Unterhaltung von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen durch die zuständigen Unterhaltungspflichtigen außerhalb der Kernzonen unter Maßgaben weiterhin zulässig sein. In den Kernzonen soll die reguläre Gewässerunterhaltung allerdings ausgeschlossen werden.“ Nur bei Gefahr im Verzug oder im Katastrophenfall, so die Ergänzung, dürften die Gräben entsprechend bearbeitet werden. Bis zum 25. September können die Bürger dem Verordnungsentwurf widersprechen. Der Stadt bleibt hierfür bis Mitte Oktober Zeit. Anschließend bearbeitet das Landesverwaltungsamt die Hinweise und Kritiken in Eigenregie. Eine nochmalige Auslegung des überarbeiteten Verordnungsentwurfs ist nicht vorgesehen, sieht der Zeitplan vor. Nach der Bearbeitung der Fachbehörde soll der Präsident des Landesverwaltungsamtes die Verordnung für das neue Naturschutzgebiet in Kraft setzen. Mit der Verkündung im öffentlichen Amtsblatt der Landesbehörde erfahren die betroffenen Bürger anschließend, ob sich die Behörde den Bedenken der Bürger angeschlossen hat oder ob die Beamten die Anregungen nicht aufgenommen haben.