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Unterkunft Umbau für ledige Flüchtlinge

Die Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber Frohse ist geschlossen. Das Gebäude wird zum Heim für Flüchtlinge mit Bleiberecht umgebaut.

Von Kathleen Radunsky-Neumann 01.12.2016, 06:01

Schönebeck l Alles ist dunkel. Wer in diesen Tagen über den Burgwall in Richtung Magdeburg oder Schönebeck unterwegs ist, dem wird auffallen, dass die ehemalige Schifferschule nicht mehr bewohnt ist. Oder muss der Salzlandkreis als Träger der Unterkunft Strom sparen und müssen die Asylbewerber deshalb im Dunkeln sitzen?

„Das Haus ist komplett leer gezogen“, sagt Reingard Stephan, Leiterin des zuständigen Fachbereiches Gesundheit, Ordnung, Sicherheit im Salzlandkreis. Mit Einsparungen habe das wenig zu tun. Vielmehr investiert der Kreis rund 800 000 Euro in das Gebäude, das seit 2014 als Gemeinschaftsunterkunft mit Platz für 100 Asylbewerber genutzt wurde. So soll das Haus in ein sogenanntes Übergangswohnheim umfunktioniert werden. Soll heißen? Hier werden Flüchtlinge untergebracht, denen das Bleiberecht zuerkannt ist. Sie haben in dem Fall Recht auf eine Wohnung - ähnlich wie bei Hartz-IV-Empfängern seien die Maße dieser Wohnung aber gesetzlich vorgeschrieben. „Für die vielen Einzelpersonen, die bei uns sind, haben wir gar nicht so viele den vorgegebenen Größen entsprechende Wohnungen im Kreis“, sagt Reingard Stephan.

Hinzu kommt, dass seit dem 1. August das Integrationsgesetz des Bundes gilt, demnach für die Flüchtlinge mit Bleiberecht eine dreijährige Wohnsitzauflage gilt. Für sie wird das Haus in Schönebeck also umgestaltet. Warum ist das nötig, wenn das Gebäude zuvor schon für die Flüchtlingsaufnahme gedient hat? „Mit dem Bleiberecht steigt beispielsweise der Anspruch bei der Quadratmeterzahl“, erklärt Reingard Stephan. Deshalb werden derzeit die Zimmer in der ehemaligen Schifferschule, die bis dato als Zwei- oder Dreibettzimmer genutzt wurden, umgebaut.

„Hier wird aber kein Luxus entstehen“, stellt die Fachbereichsleiterin gleichzeitig klar. So müssen sich die Flüchtlinge beispielsweise die Gemeinschaftsküche und die Sanitäranlagen teilen. Der Titel Übergangswohnheim rührt daher, dass „wir versuchen, Wohnungen zu finden für eine dauerhafte Lösung“.

Das Übergangswohnheim in Schönebeck ist in seiner Art das einzige im Salzlandkreis. Die vier Gemeinschaftsunterkünfte in Bernburg und Aschersleben bleiben derweil erhalten. Aktuell leben 1210 Flüchtlinge ohne Bleiberecht und 1515 Flüchtlinge mit Bleiberecht im Salzlandkreis. Die Asylbewerber ohne Bleiberecht werden unter anderem von den ehrenamtlichen Soziallotsen unterstützt. Dieses Projekt ist Anfang 2015 durch die Kreisverwaltung ins Leben gerufen worden, kürzlich hat der Salzlandkreis für diese Idee samt Umsetzung sogar den bundesweit ausgeschriebenen Politikaward erhalten.

Und jene, die länger bleiben dürfen? „Wir werden für das Übergangswohnheim eine Ausschreibung starten“, kündigt Reingard Stephan auf die Frage hin an. Denn: „Nur weil diese Flüchtlinge das Bleiberecht zuerkannt bekommen, kennen sie sich ja nicht automatisch auch besser hier aus.“ Deshalb soll hier ein Träger gefunden werden, der die Betreuung für alle Bewohner des Hauses übernimmt.

Wann die Bauarbeiten abgeschlossen sind, kann die Fachbereichsleiterin zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit sagen. „Es wird sich auf jeden Fall in das kommende Jahr 2017 hinziehen“, sagt sie.