1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. Gewalttäter muss ins Gefängnis

UrteilGewalttäter muss ins Gefängnis

Alles schien auf ein Urteil mit Bewährungsstrafe hinauszulaufen. Doch nun muss ein Schönebecker hinter Gitter.

Von Jan Iven 08.11.2018, 07:00

Schönebeck l Von einer Bewährungsstrafe wollte der Richter nichts mehr wissen und ging damit sogar über die Forderung der Staatsanwältin hinaus. „Die Bevölkerung würde zu Recht am Rechtsstaat zweifeln, wenn die Strafe wieder zur Bewährung ausgesetzt wird“, sagte der Jurist in seiner Urteilsbegründung am Amtsgericht Schönebeck am Mittwoch.

Angeklagt war ein 34-Jähriger aus Schönebeck, der im vergangenen Juni einem Mann völlig grundlos eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen hatte. Wie der 44-jährige Geschädigte als Zeuge vor Gericht aussagte, hatten sich die beiden Männer in der Nacht in einem Spätverkauf an der Friedrichstraße in Schönebeck kennengelernt. Später hatten beide an der Straße gesessen, gemeinsam Bier getrunken und sich ruhig unterhalten. Beide Männer waren demnach bereits leicht angetrunken. „Aus heiterem Himmel hat er mir dann die Flasche über den Schädel gezogen“, sagte der Geschädigte.

Daraufhin habe der Angeklagte heftig angefangen zu weinen. Passanten riefen die Polizei und einen Krankenwagen, da der Geschädigte stark am Kopf blutete. Um 2.30 Uhr trafen die Polizeibeamten ein, um die beiden Männer zu befragen. Beim Angeklagten soll zu diesem Zeitpunkt ein Alkoholwert von bis zu zwei Promille gemessen worden sein. Da er aufgrund seiner Alkoholerkrankung an starken Konsum gewöhnt ist, war er immer noch vernehmungsfähig.

Der Angeklagte wollte sich vor Gericht zwar nicht äußern, räumte die Tat aber über seinen Verteidiger ein. Eine Gutachterin, attestierte ihm mehrere Persönlichkeitsstörungen, darunter eine Form von ADHS, Borderline und eine emotionale Verwahrlosung. Hinzu kämen eine Alkohlerkrankung sowie eine Cannabissucht, die den Angeklagten offenbar bereits körperlich schädigen würden.

Zum Tatzeitpunkt stand er zudem unter Einfluss von Medikamenten, die zu Wechselwirkungen mit Alkohol führen können. Eine eingeschränkte Einsichtsfähigkeit oder fehlendes Unrechtsbewusstsein könnten bei dem Angeklagten allerdings nicht festgestellt werden, so die Gutachterin.

Der Angeklagte lehne zudem jede Therapie ab und könne sich ein Leben ohne den Konsum von Cannabis demnach auch nicht vorstellen.

Auf Nachfrage des Richters berichtete der Geschädigte, dass er nach dem Schlag mit der Bierflasche, die dabei zu Bruch ging, eine Woche lang unter Kopfschmerzen gelitten hatte. Die Wunde musste getackert werden, sei aber offenbar gut verheilt. Langzeitfolgen habe der Geschädigte nicht feststellen können. Der Angeklagte hatte sich über seinen Anwalt in einem Brief beim Geschädigten entschuldigt und ihm ein Schmerzensgeld von 250 Euro gezahlt.

In ihrem Schlussvortrag hatte die Staatsanwältin eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert. Der Verteidiger plädierte für ein Jahr auf Bewährung. Zum Abschluss der Beweisaufnahme sagte der Angeklagte, dass er die Tat bedauere.

Der Richter machte in seinem Urteil jedoch deutlich, dass er beim Angeklagten keine Besserung sehe. Er habe in früher bereits mehrfach grundlos zugeschlagen und werde dies wohl wieder tun. Der Angeklagte sei einschlägig vorbestraft und stand zudem unter Bewährung. Einen Entzug lehne der Angeklagte ab. Der Richter verurteilte ihn daher zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.