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UrteilJugendstrafen nach Masken-Überfall

Das Jugendschöffengericht hat gegen drei junge Männer aus Schönebeck im Vendetta-Masken-Überfall Jugendstrafen ausgesprochen.

Von Bernd Kaufholz 07.12.2016, 19:13

Schönebeck/Magdeburg l „Wer bei einem Raub dem Opfer eine Pistole an den Kopf hält, der gehört weggesperrt“, gab die Vorsitzende des Jugendschöffengerichts Schönebeck, Sigrun Lehmann, den drei jugendlichen Angeklagten am Schluss ihrer Urteilsbegründung mit auf den Weg. Dass der Hauptangeklagte Robert H. und seine Kumpel Jamie S. sowie Martin P. trotzdem als freie Menschen den Gerichtssaal verlassen konnten, sei in erster Linie ihrem Alter zu verdanken und der Tatsache, dass das Gericht den 18-, 16- und 17-Jährigen nicht die Chance auf eine ordentliche Zukunft verbauen wolle. Zudem haben die Angeklagten auf ihrem Pluskonto, dass sie den Spielhallen-Überfall schon zu Prozessbeginn zugegeben hatten.

Robert H. wurde wegen räuberischer Erpressung (Raubüberfall mit Vendetta-Masken und Softair-Pistolen auf die Spielothek in Magdeburg, Halberstädter Straße), des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (625 Gramm Amphetamine auf dem Grundstück) und gefährlicher Körperverletzung nach seiner Geburtstagsfeier in Schönebeck zu zwei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Bewährt sich der junge Mann, der zurzeit bei seiner Mutter bei Paris lebt, innerhalb eines halben Jahres nicht, muss er hinter Gitter. Als Schmerzensgeld muss H. an die Mitarbeiterin der Spielothek, die bis heute mit den psychischen Folgen der Bedrohung mit einer Waffe zu kämpfen hat, 1000 Euro zahlen.

Sein Komplize, Jamie S., muss sich zwei Jahre in „Vorbewährung“ am Riemen reißen. Das heißt: Stellt sich heraus, dass der Vendetta-Masken-Überfall auf „schädlichen Neigungen“ beruht, wird das Gericht eine konkrete Haftstrafe festlegen. Zusätzlich muss er 60 Sozialstunden ableisten.

Der Dritte im Bunde – Martin P. – wurde wegen des Überfalls in Magdeburg, bei dem das Trio 1700 Euro erbeutet hatte, und der angeklagten gefährlichen Körperverletzung zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Auch für P. erkannte das Gericht auf 60 Sozialstunden.

Der vierte junge Mann auf der Anklagebank war Ergys V. Er muss wegen der gefährlichen Körperverletzung 40 gemeinnützige Stunden leisten. Strittig war bis zuletzt die gefährliche Körperverletzung. Sowohl Ergys V. und Martin P. hatten sich dagegen verwehrt, etwas mit den Schlägen und Tritten nach der Geburtstagsfeier von Robert H. zu tun zu haben. Lediglich Robert H. hatte eingeräumt, dem Opfer einen Schlag ins Gesicht versetzt zu haben.

Amtsgerichtsdirektorin Lehmann: „Alle drei saßen im Auto, in dem sie die Jugendlichen verfolgt haben, die auf der Party in Roberts Gartenlaube Alkohol gestohlen haben sollten. Deshalb ist der Tatbeitrag des Einzelnen nicht von Bedeutung.“ Das Gericht habe dem Opfer geglaubt, der im Trio die Schläger erkannt hatte. „Als Geschädigter hat man meistens die beste Erinnerung daran, wer die Tat begangen hat.“ Somit spiele es auch keine Rolle, dass andere Personen der Gruppe als Zeugen vor Gericht unterschiedliche Versionen angeboten hatten beziehungsweise sich gar nicht erinnern konnten.

Das Jugendschöffengericht habe „lange nachgedacht“, ob es nicht besser sei, die Allgemeinheit vor Robert H., Jamie S. und Martin P. zu schützen. „Aber wir sind zu dem Schluss gekommen, dass wir sie noch erreichen können. Sollte sich das Gericht geirrt haben, ziehen sie in Raßnitz ein.“

Selbst Rechtsanwalt Volker König, der Martin P. vertrat, war entsetzt über das Verbrechen seines Mandanten. Mehr in Manier eines Staatsanwalts machte er in seinem Plädoyer P. noch einmal klar, welche Schuld er auf sich geladen und welches seelische Leid er bei der Spielotheken-Mitarbeiterin ausgelöst hat. „Erwachsene werden für räuberische Erpressung mit mindestens fünf Jahre bestraft. Sie können also froh sein, dass sie erst 17 Jahre alt sind.“