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Versuchter TotschlagSchönebecker prügelt Bekannten ins Koma

Alkohol, Eifersucht und eingeschüchterte Zeugen: Ein 31-Jähriger muss sich am Landgericht Magdeburg verantworten.

Von Jan Iven 18.07.2019, 06:05

Schönebeck/Magdeburg l Fünf Mal soll der Angeklagte mit einer Holzstange zugeschlagen haben. Bereits nach dem dritten Schlag auf den Kopf brach der Geschädigte bewusstlos zusammen. Doch selbst auf den am Boden liegenden Mann prügelte der Schönebecker laut Anklageschrift noch weiter ein. Seit dieser Woche nun muss er sich wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Magdeburger verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, dass dieser im Februar einen Bekannten in Schönebeck so brutal mit einer Holzstange gegen den Kopf geschlagen hatte, dass dieser ins Koma fiel.

Dabei gestaltet sich die Beweisaufnahme schwierig. Der Angeklagte und zahlreiche Zeugen leiden unter Alkoholismus, waren zum Tatzeitpunkt betrunken und haben daher Erinnerungslücken. Der Geschädigte selbst liegt im Koma und kann sich nicht äußern. Der Angeklagte schweigt. Zudem berichtete der Richter über ernst zunehmende Hinweise, denen zufolge Zeugen vor Beginn der Verhandlung eingeschüchtert worden sein sollen, um gar nicht erst auszusagen.

Nach übereinstimmenden Zeugenaussagen soll der Angeklagte an jenem Abend im Februar mit zwei Bekannten vor der Haustür des Geschädigten aufgetaucht sein. Nachdem der Mann die Tür geöffnet hatte, soll der Angeklagte mit einer Holzstange fünf Mal auf ihn eingeschlagen haben, wie die Lebensgefährtin des Geschädigten aussagte. Demnach trafen die Schläge den Kopf, selbst nachdem der Mann zu Boden gegangen war. Bei der Tatwaffe soll es sich um einen knapp einen Meter langen Holzgriff einer Axt gehandelt haben.

Grund für den Angriff war nach Angaben von Zeugen offenbar Eifersucht. Demnach soll der Geschädigte die damalige Freundin des Angeklagten sexuell belästigt haben. Bei diesem Vorwurf handelt es sich allerdings um unbestätigte Gerüchte. Am Landgericht Magdeburg äußerte sich die Frau nicht zu dem Vorfall. Nach Angaben des Richters war sie nicht zum Prozessauftakt erschienen, da sie zuvor von nicht näher genannten Personen bedroht worden war.

Eine Rolle spielte dabei möglicherweise einer der beiden Begleiter des Angeklagten an jenem Februarabend. Bei dem Mann handelt es sich um einen Kampfsportler aus Schönebeck. „Falls Sie etwas mit den Einschüchterungsversuchen zu tun haben, lassen Sie es sein. Wir können dagegen vorgehen“, sagte der Richter dem Mann.

Nachdem der Geschädigte infolge der Schläge zu Boden gegangen war, soll mindestens einer der Begleiter des Angeklagten versucht haben, weitere Schläge zu verhindern.

Daraufhin verließ der Angeklagte mit seinen Begleitern den Tatort. Die Lebensgefährtin rief schließlich einen Krankenwagen. Sanitäter versorgten den Verletzten und brachten ihn ins Krankenhaus.

Der Angeklagte wollte sich während der Verhandlung nicht zur Tat äußern, machte aber einige Aussagen zu seiner Person. Demnach habe er massive Alkoholprobleme und habe in den vergangenen Monaten bis zu 20 Liter Bier und Schnaps am Tag getrunken. Allerdings fiel es den Prozessteilnehmern schwer, diese Mengenangaben zu glauben. Nach der Tat wurden bei dem Angeklagte 2,3 Promille gemessen. Obwohl er sich eigentlich nicht äußern wollte, gab er an, dass er sich an die Tat nicht erinnern könne.

Stattdessen war der Schönebecker am Morgen in einer Justizvollzugsanstalt aufgewacht, wo er seit dem Angriff einsitzt. Dort habe er einen Arzt fragen müssen, warum er überhaupt festgenommen wurde. Seine damalige Freundin, die möglicherweise Auslöser für den Angriff war, hatte sich nach der Festnahme von ihm getrennt.

Die Zeugenaussagen lieferten Einblicke in eine Welt des exzessiven Alkoholkonsums, in der die Beteiligten die meiste Zeit damit verbringen, alkoholische Getränke zu konsumieren oder zu besorgen. Auch rechtes Gedankengut scheint offenbar eine Rolle zu spielen. So hatte der Angeklagte gegenüber einer Psychologin angegeben, dass er sich besonders für die Geschichte des Dritten Reiches und germanische Göttersagen interessiere. Laut Zeugenaussagen soll auch über die Gründung einer Bürgerwehr diskutiert worden sein. Der Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt.