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Verwaltungsneubau Warten auf die Finanzspritze

Die Stadt Schönebeck will den Neubau eines Verwaltungsgebäudes jetzt doch in Eigenregie umsetzen, damit das Land das Projekt fördert.

Von Bianca Oldekamp 12.06.2020, 01:01

Schönebeck l Man wolle förderfähig bleiben, erklärt Guido Schmidt, Baudezernatsleiter der Stadt Schönebeck. Doch dafür ist die Zustimmung des Stadtrates Anfang Juli 2020 und vorberatend beispielsweise die der Bauausschussmitglieder nötig, wenn es um die Realisierung des Neubaus eines Verwaltungsgebäudes Markt 2 auch ohne Generalübernehmer geht.

Denn eigentlich soll der geplante Neubau eines Verwaltungsgebäudes direkt neben dem historischen Rathaus an der Adresse Markt 2 durch einen Generalübernehmer realisiert werden, sprich durch einen privaten Partner, der für Vorbereitung, Bau und Zwischenfinanzierung zuständig ist. Die Stadt gibt das Projekt dabei aber nicht aus der Hand, bleibt Auftraggeber und trifft die Entscheidungen.

Schließlich hatte eine Eignungs- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ergeben, dass die Umsetzung des Projekts mit Generalübernehmer, wirtschaftlicher und risikoärmer für die Stadt Schönebeck ist, als konventionell vorzugehen und in Eigenregie zu bauen. Problem daran: Die Variante mit Generalübernehmer sei für das Landesverwaltungsamt nicht prüfbar, erklärt Guido Schmidt.

Ein K.o.-Kriterium, wenn es also um Fördergelder – immerhin 3,8 Millionen Euro, die die Stadt beim Land Sachsen-Anhalt beantragt hatte – geht. In einem Schreiben des Landesverwaltungsamtes heißt es dazu, dass „eine positive Förderentscheidung in der derzeitig geplanten Projektumsetzung nicht verantwortungsvoll, prüfsicher und damit nicht im Sinn der Landeshaushaltsverordnung getroffen werden kann.“

Eine neue Lösung bezüglich des Modells der Umsetzung des Projekts muss also her. Denn: Das Vorhaben sei „dem Grunde nach förderfähig“, wie es in dem Schreiben weiter heißt – wenn die Stadt den Neubau auch ohne Generalübernehmer durchführt.

Und genau darum geht es aktuell: Zu entscheiden, ob die Stadträte zustimmen, das Projekt womöglich ohne Generalübernehmer zu realisieren, um überhaupt die Chance auf Fördermittel seitens des Landes Sachsen-Anhalt zu wahren. Dafür warb Baudezernatsleiter Guido Schmidt unter anderem am Montagabend im Bauausschuss.

Das Ergebnis nach der Abstimmung, die vorberatend zur Stadtratssitzung Anfang Juni 2020 durchgeführt wurde: Vier Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen. Im Finanzausschuss, der sich am Dienstagabend getroffen hat, stimmten die Ausschussmitglieder einstimmig für die Variante ohne Generalübernehmer.

Bauausschussmitglied Mark Kowolik (parteilos) sprach sich in der Diskussion am Montag, 8. Juni 2020, dafür aus, erstmal gar nicht zu bauen, stellte die Frage in den Raum, was für eine Außenwirkung so ein Projekt den Bürgern gegenüber wohl habe, wenn die Verwaltung ein neues, zentrales und barrierefreies Gebäude bekommt, das Kombibad aber immer noch mit einem großen Fragezeichen versehen ist und auch an vielen Schulen kein Fahrstuhl zu finden ist: Stichwort Inklusion.

Baudezernatsleiter Guido Schmidt könne die Ausführungen zwar verstehen, verweist aber wie zuvor auch schon Ralf Schneckenhaus (Linke) darauf, dass der Neubau der Verwaltung Teil des Haushaltskonsolidierungskonzeptes, also des Sparplans der Stadt Schönebeck, sei. Denn durch das neue, sich im Eigentum der Stadt befindliche Verwaltungsgebäude würden die monatlichen Mietkosten für die von der Stadt dezentral zum Rathaus genutzten Räumlichkeiten an der Grabenstraße (u. a. Standes- und Ordnungsamt) entfallen.

Der Vorgängerbau, der auf dem Grundstück Markt 2 einst stand, wurde im März 2018 abgerissen, nachdem die Stadt das Grundstück nach einem Stadtratsbeschluss im Oktober 2011 gekauft hatte, mit dem Plan, an dieser Stelle ein weiteres sich im Eigentum der Stadt befindliches Veraltungsgebäude zu bauen.

Für den Neubau des Verwaltungsgebäudes hatte die Stadt Anfang des Jahres zudem Fördermittel beim Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ beantragt. Jetzt bleibt abzuwarten, ob und welcher Fördermittelbescheid schneller bewilligt wird und wann der Neubau des Verwaltungsgebäudes dann tatsächlich beginnen könnte.