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Waffengesetz Familienstreit endet vor Gericht

Waffengesetz, Familienstreit - das sind zwei wesentliche Fakten einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Schönebeck.

Von Bernd Kaufholz 16.08.2016, 17:00

Schönebeck l Hin und wieder ist die Geschichte hinter der Geschichte von Prozessen spannender als das Hauptverfahren selbst. Und sollte es einen Präzedenzfall geben, der diese Aussage beweist, so ist es die strafrechtliche Aufarbeitung eines Verstoßes gegen das Waffengesetz, verhandelt am Amtsgericht Schönebeck. Doch zuerst zum Fall selbst: Ein 61-Jähriger aus dem Altkreis Schönebeck ist Jäger. Also hat(te) er auch Waffen – einen Magnum-Revolver, neun Repetierbüchsen, eine Flinte und eine Bock-Doppelflinte. Diese Waffen bewahrte Walter B. in einem Waffenschrank auf. So weit so gut. Der Schlüssel für den Schrank steckte jedoch in seinem Bademantel, der im Schlafzimmer im unverschlossenen Schrank hing. Also: Für jeden Eingeweihten zugänglich.

Doch damit nicht genug. Im Waffenschrank wurden nicht nur Langwaffen und Revolver verwahrt, dort fanden Kontrolleure auch drei Kästchen mit Munition, was nicht erlaubt ist.

Es folgte ein Strafbefehl. Doch dagegen hatte der Betroffene Einspruch eingelegt.

Nun zur Geschichte hinter der Geschichte, die B. versuchte, während der Verhandlung ausschweifend darzulegen, dabei bei Richter Bruns jedoch nur begrenzt auf offene Ohren stieß. Herr B. hat einen Sohn (33) aus erster Ehe und eine zweite Ehefrau. Eines Tages erfuhr B, dass Sohn und Ehefrau nicht nur mütterliche und Sohnes- Gefühle verband. Streit war programmiert – erst unschöne Worte (angeblich Sohn zum Vater: „Du musst weg“), dann Tätlichkeiten. „Mein Sohn hat mich mit der Axt bedroht. Ein anderes Mal hat er versucht, mich übers Treppengeländer zu stoßen“, so B. Der Höhepunkt soll dann ein versuchter Totschlag gewesen sein, den die Magdeburger Staatsanwaltschaft untersuchte.

Es soll erneut eine Rangelei gegeben haben, dabei habe der Sohn in Magdeburg auf den Vater mit dessen eigener Waffe geschossen, die er angeblich aus dem Waffenschrank gestohlen hatte („Mein Sohn und meine Frau haben sich diesen Plan ausgedacht“). Doch letztlich wurde das Verfahren eingestellt. Die Beweise waren nicht schlüssig, der Sohn stritt ab. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein.

Allerdings eröffnete die Anklagebehörde in diesem Jahr von Amtswegen ein Verfahren wegen falscher Beschuldigung gegen Walter B., wegen der Anzeige, dass der Sohn auf ihn geschossen habe. Und das landete vor dem Richterstuhl in Schönebeck. Strafrichter Bruns musste B. allerdings freisprechen, weil die Zeugen – Ehefrau und Sohn – von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machten.

Im Zuge der Untersuchungen zum vermeintlichen Totschlagsversuch stießen die Ermittler auf die unhaltbaren Zustände in punkto Waffenaufbewahrung. H. versuchte mit langschweifigen Erläuterungen zu erklären, warum der Schlüssel im Bademantel steckte (Auf den Punkt: „Ich wollte anschließend noch baden“) und die Munition nicht separat aufbewahrt wurde („Die hat mir jemand da reingelegt. Ich habe sie nicht rausgenommen, weil ich dachte, die Polizei untersucht diesen Fall und ermittelt denjenigen, der das getan hat“).

Der Fall sei doch klar, wies der Richter dem Betroffenen, der ohne Anwalt erschienen war, die Richtung, in die er entscheiden wird und empfahl: „Nehmen Sie den Gesamteinspruch zurück und beschränken Sie sich auf das Strafmaß.“

Gegen die Äußerung: „Staatsanwälte haben immer Recht“, verwahrte sich Bruns. „Mäßigen Sie sich. Es ist mitnichten so, dass die Staatsanwaltschaft machen kann, was sie will.“ Der Betroffene: „Jawoll!“ Und danach mit sichtlicher Überwindung: „Der Tatvorwurf trifft zu. Ich nehme den Kompletteinspruch zurück.“

Bruns verminderte die Geldstrafe um 90 Euro auf 810 Euro. Waffen und Munition sind eingezogen. Er gab B. mit auf den Weg: „Sie werden nie wieder eine Waffe bekommen. Das Thema ist durch. Sehen Sie dem Unvermeidbaren ins Auge.“