1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Schönebeck
  6. >
  7. „Schlepperkolonne“ mit fliegenden Urnen

Zeitzeugen „Schlepperkolonne“ mit fliegenden Urnen

Im März und April 1990 kam es zur ersten und letzten demokratischen Wahl in der DDR. Wie es in den Jahren davor war, das weiß Jens Strube.

Von Thomas Linßner 14.03.2016, 16:57

Barby l „Wie war das eigentlich: Gab es auch eine Briefwahl in der DDR?“, will Verwaltungsmitarbeiterin Uschi Käsebier wissen. Sie war damals 19 Jahre alt und hat kaum noch Erinnerungen an die DDR-Wahlen. Ihr Chef, Jens Strube, dafür um so mehr.

Während Sonntag Abend noch die Stimmen ausgezählt werden, hat er kurz Zeit, sich auf unsere Bitte an die Wahlen vor 1990 zu erinnern. Nein, Briefwahlen habe es nicht gegeben. „Bei uns im Rathaus wurde jedesmal ein Zimmer für zwei Mitarbeiter der Staatssicherheit eingerichtet, die einen extra Telefonanschluss hatten“, erzählt Strube. Da habe man am Wahltag nicht so ohne weiteres hinein gedurft. Sie mussten ständig auf dem Laufenden gehalten werden. Ein besonderes Auge hätten die Männer auf „potenzielle Nichtwähler und Problembürger“ gehabt, deren Adressen ja schon im Vorfeld bekannt waren. Die Genossen der Sicherheit erfassten aber auch „allzu ambitionierte“ Wahllokale, die bereits um 10 Uhr „traumhafte“ Wahlbeteiligungen meldeten. „Wenn zu diesem Zeitpunkt schon 50 Prozent mitgeteilt wurden, war klar, dass sich da jemand einschleimen wollte.“

Aber wie war es denn eigentlich damals, wie lief die Prozedur im Wahllokal ab? Der Wähler nahm nach Vorlage des Personalausweises und der Wahlbenachrichtigung einen Stimmzettel für die Volkskammer (blau) und für den Bezirkstag (weiß) entgegen. Um mit Ja zu stimmen, wurden die Stimmzettel gefaltet und in die Urne geworfen. Wer abweichend vom Wahlvorschlag wählen wollte, konnte die Wahlkabine benutzen, die mit grauem Stoff ausgeschlagen war. Die Streichung einzelner Kandidaten war aber keine Neinstimme. Wer mit Nein stimmen wollte, musste alle Kandidaten einzeln durchstreichen. Üblich war jedoch, vor aller Augen den Stimmzettel zu falten und in die Wahlurne zu stecken.

Wer die Wahlkabine benutzte, machte damit deutlich, dass er abweichend vom Wahlvorschlag abstimmen wollte. In solchem Fall wurde er regis­triert. Wie Strube sich erinnert, hatten nur wenige Bürger den Mut, die Wahlkabine zu nutzen.

Bei den „bekannten“ 60 bis 70 Barbyer Nichtwählern mussten die Genossen ebenfalls immer wieder ihr Glück versuchen. Zu ihnen zählte Pfarrer Ernst Neugebauer, der vor und an Wahltagen jedesmal Besuch von „verdienten Genossen“ bekam. Denen habe man allerdings angemerkt, dass sie nicht sonderlich begeistert von ihrer Aufgabe waren, einen „notorischen Nichtwähler“ zu agitieren. „Wir haben Kaffee gekocht und unsere Besucher nett behandelt“, erinnert sich Ernst Neugebauer, der heute Ortsbürgermeister und Stadtratsvorsitzender ist. Dabei machte er immer wieder klar, dass es in der DDR ein Wahlrecht, aber keine Wahlpflicht gibt. „Ich würde ja gerne wählen, kann aber nicht“, argumentierte Neugebauer mit Blick auf die betonierte Einheitsliste der Nationalen Front.