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Amtsgericht Buchhalterin soll ins Gefängnis

In Aschersleben wurde das Urteil für die Buchhalterin aus Groß Börnecke gesprochen.

30.11.2020, 23:01

Groß Börnecke/Aschersleben l Die Buchhalterin aus Groß Börnecke, die ihren ehemaligen Arbeitgeber um 81.000 Euro gebracht hat, wurde nun am Amtsgericht Aschersleben zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die 54-Jährige hatte 2017 und 2018 bei ihrem Arbeitgeber in der Egelner Mulde als Buchhalterin Geld auf ihr eigenes Konto überwiesen.

Der Prozess hatte Anfang November am Amtsgericht begonnen und wurde in dieser Woche mit einer zweiten Verhandlung beendet. Es wurden keine weiteren Zeugen gehört, da die Frau ihre Taten in vollem Umfang gestand. Bei ihren Plädoyers hatten die Staatsanwaltschaft Magdeburg drei Jahre und acht Monate Haft gefordert, die Verteidigung zwei Jahre. Der Strafrichter am Amtsgericht Aschersleben verurteile die Frau schließlich wegen „gewerbsmäßiger Untreue“ zu zwei Jahren und sechs Monaten.

Jede Freiheitsstraße ab zwei Jahren muss generell in Haft verbracht werden und kann nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt werden. Bis zu einem Jahr kann es dauern, dass die Ladung zum Haftantritt erfolgt, informierte der Strafrichter. Die Verurteilte kann noch Rechtsmittel einlegen.

In die Urteilsfindung, bei der zwei ehrenamtliche Schöffen mitwirkten, spielte auch hinein, dass die Frau bereits unter Bewährung stand, als sie die Taten begann, und ebenso die Höhe der Geldbeträge, die sie gestohlen hatte. Die Groß Börneckerin hatte vor Gericht erklärt, dass sie durch Veränderungen von Rechnungsnummern in der Buchhaltung ihres früheren Arbeitgebers sich selbst Geld überwiesen hatte, weil sie hohe Schulden bei Finanzamt und Krankenkassen hatte. Sie habe im Auftrag eines Arbeitgebers aus noch früheren Zeiten Steuerhinterziehung begangen, war aber als Prokuristin persönlich haftbar gemacht worden.