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Atommüll Staßfurter Salzsattel kein Thema

Berührt das Thema Endlager für 27 000 Kubikmeter hochradioaktive Abfälle auch den Staßfurter Salzsattel?

30.10.2020, 23:01

Staßfurt l „In den neuerlich öffentlich vorgestellten möglichen Standorten kommen wir nicht vor“, stellt der Staßfurter Oberbürgermeister Sven Wagner erleichtert fest.

Vielmehr werde die Rohstoffgewinnung aus dem Staßfurter Salzsattel für unsere Stadt in den nächsten Jahrzehnten weiterhin eine wichtige Rolle spielen und damit den Wirtschaftsstandort Staßfurt wesentlich stärken. „Anfragen, Überlegungen, Pläne oder sonstige Erkenntnisse hinsichtlich der Nachnutzung der dann neu entstehenden Kavernen sind uns nicht bekannt“, möchte Wagner diesbezüglich keinen Raum für Spekulationen bieten.

Gerade entsteht ein neues Salzwerk. Und weil die bereits vorhandenen Hohlräume – für die Sodaproduktion ausgesolte Kavernen – anderweitig genutzt werden (Erdgasspeicher, Dickstoffversatz) – interessiert schon die Frage, ob der Staßfurter Salzsattel mit seinen Kavernen nördlich der Stadt in Frage für ein Atommüll-Endlager kommt oder ob man das Thema abhaken kann.

Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) Sachsen-Anhalt klärt auf Nachfrage des „Salzland-Kuriers“ auf: „Gemäß Paragraf 22 des Gesetzes zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz) gelten Einflüsse aus gegenwärtiger oder früherer bergbaulicher Tätigkeit als Ausschlusskriterium für ein Endlager. Insofern kommen die Kavernen nördlich von Staßfurt für ein Endlager nicht in Frage.“

Das ist schon sehr beruhigend. Zumindest für die Region Staßfurt. Die Landesregierung hatte sich ja bereits positioniert: Wir haben schon genug Atommüll mit dem Lager in Morsleben. Das gleiche könnte Staßfurt bezüglich der Dickstoffversatzanlage ins Feld führen, welche auch nicht unumstritten in der Bevölkerung ist. Hat Sachsen-Anhalt überhaupt entscheidenden Einfluss, ob ein Atommüllendlager hier eingerichtet wird oder nicht? Welche Alternativ-Standorte könnten der Bundesgesellschaft für Endlagerung vorgeschlagen werden?

Der Standpunkt des LAGB hierzu: „Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE mbH) soll im Standortauswahlverfahren bis zum Jahr 2031 einen Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland finden. Es geht hier um die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Im Endlager Morsleben sind keine hochradioaktiven Abfälle verbracht worden; zwischen 1971 bis 1998 lagerte man dort insgesamt 37 000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle ein. Die Stilllegung des Endlagers wurde in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren beantragt.“

Über den weiteren Fahrplan berichtet das Landesamt: „Nach der Ende September 2020 erfolgten Veröffentlichung des Zwischenberichtes hat mit der ,Fachkonferenz Teilgebiete‘ jetzt das erste gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsformat begonnen.“ Die Auftaktveranstaltung fand am 17./18. Oktober 2020 statt. Im Anschluss würden Kommunen, gesellschaftliche Organisationen sowie Bürger und Wissenschaftler in drei Beratungsterminen den Zwischenbericht diskutieren (Termine und weitere Infos unter: www.endlagersuche- infoplattform.de).

„Die Fachkonferenz sammelt ihre Diskussionen in einem Abschlussbericht, den die BGE bei ihrer weiteren Arbeit zu berücksichtigen hat“, erklärt das LAGB weiter.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, das bei der Endlagersuche die Kontroll- und Aufsichtsbehörde ist, bewerte die Vorschläge und Erkundungsergebnisse der BGE und schlage nach Prüfung den Endlagerstandort vor. Abschließend entscheidet der Deutsche Bundestag per Gesetz über den Endlagerstandort.

„Im Standortauswahlverfahren soll der bestmögliche Standort für 27 000 Kubikmeter hochradioaktive Abfälle gefunden werden“, erläutert das LAGB, um welche Größenordnungen es sich überhaupt handelt. „Dieser Standort soll dann die bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleisten“, ergänzt es noch, in welchen Zeiträumen dabei gedacht werden müsse.