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Ausbau Borne startet ländliches Wegebauprogramm

Borne will Geld von den Anwohnern für den Ausbau der Wirtschaftswege.

07.02.2018, 07:00

Borne l „Es geht darum, den Ausbau der ländlichen Wege in einem überschaubaren Zeitraum in Angriff zu nehmen, in Abhängigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses und der finanziellen Lage der Gemeinde“, machte Bauamtsleiter Gerald Schierhorn gleich zu Beginn deutlich. Über jede noch durchzuführende Maßnahme, deren Ausbaulänge und Qualität müsse der Rat zuvor befinden.

In diesem Zusammenhang verwies Schierhorn darauf, dass die Landkreisverwaltung auf eine solche Satzung dringe, wenn die Kommunen Fördermittel beantragen wollen.

Bei der Erarbeitung habe man sich an der Satzung für den Straßenausbau mit regelmäßig wiederkehrenden Beiträgen orientiert, die in der Ortslage Borne zur Anwendung gekommen sei. Eine Kappungsgrenze gebe es beim ländlichen Wegebau jedoch nicht, so dass die vollen Ackerflächen anzurechnen seien, informierte der Bauamtsleiter.

Als Abrechnungsgebiet bezeichnete er die gesamte Gemarkung Borne ohne den bebauten Ortskern.

„Wir sprechen von einem Gebiet mit einer Größe von 14,2 Quadratkilometer“, sagte Bürgermeister Sven Rosomkiewicz (CDU). Wenn man in die Berechnungen den Ortskern einbeziehen würde, wäre der Sprung mariginal, ergänzte Rosomkiewicz, der die finanzielle Belastung der Ackerbesitzer mit um die 50 Euro pro Hektar angab. „Alle Grundstücke mit einer Größe von 1000 Quadratmeter würden unter die Bagatellgrenze von 5 Euro fallen“, so der CDU-Politiker und fügte hinzu: „Ohne Fördermittelbescheid kein Spatenstich!“ Man gehe von einem Zuschuss in Höhe von rund 75 Prozent aus.

Damit versuchte er seinen Stellvertreter Hartmut Wegener den Wind aus den Segeln zu nehmen. Denn dieser äußerte Zweifel daran, dass die heutigen Versprechen in den nächsten Jahren auch eingehalten werden können.

„Das Geld hast Du noch nicht im Sack“, sagte Wegener. Er verwies darauf, dass die Landwirte der Gemeinde die ländlichen Wege die ganzen Jahre über in Eigeninitiative in Schuss gehalten haben. Es werde immer nur von der Kassenlage der Gemeinde gesprochen. Es gebe aber keine Festlegung zum Bau ab einer bestimmten Förderhöhe. „Es macht nichts mehr Freude als das Geld anderer Leute auszugeben“, sagte Wegener. Er wollte wissen, welche Obergrenze der Rat für die Ackerbesitzer festlegen will.

„Im Moment“, so Schierhorn, „gibt es 75 Prozent Fördermittel für den ländlichen Wegebau. Wenn es zu viel wird für den Eigentümer, dann kann man das nicht machen.“ Doch solche Festlegungen dürfe man nicht in die Satzung schreiben. „Das muss der Gemeinderat regeln. Dafür ist er doch da“, machte der Bauamtsleiter deutlich.

Gemeinderat Günther Roddewig betonte: „Wir haben das doch immer moderat gestaltet. Auch im Ort mussten Leute für den Straßenausbau bezahlen, die kein Auto hatten.“ Oder man müsste das Forstgesetz durchsetzen und das Befahren der ländlichen Wege für Privatpersonen verbieten.

Wegener ließ, was die Belastungsgrenze für die Ackerbesitzer und einen Mindestfördersatz anbelangt, nicht locker, denn sie bräuchten schließlich finanzielle Planungssicherheit.

Am Ende einigten die Gemeinderäte einstimmig auf eine Obergrenze von 50 Euro pro Hektar Ackerfläche. Sie darf in Ausnahmefällen nur um 10 Prozent pro Hektar und Jahr überschritten werden.

Die entsprechende Ausbaubeitragssatzung wurde mit sechs Ja-Stimmen und zwei Gegenstimmen beschlossen.

In der Dezember-Sitzung hatte sich Wegener vergeblich dagegen gewehrt, dass es überhaupt zu einer Diskussion über eine neue Ausbaubeitragssatzung für den Außenbereich kommt. Begründet hatte Wegener seinen Vorstoß damit, dass dieses Vorhaben weitreichende Auswirkungen auf die Ackerbesitzer habe.

Er behauptete, durch die neue Satzung hätten die Ackerbesitzer zu zahlen ohne ein Mitspracherecht zu haben. „Hier ist nur ans Zahlen gedacht.“ Das sehe nach außen so aus wie ein Beschäftigungsprogramm für Baufirmen, die ihre Steuern wahrscheinlich in anderen Orten zahlen, sagte Wegener

Rosomkiewicz (CDU) stellte dazu klar, dass es erst einmal nur um den Ausbau des drei Kilometer langen Egelnschen Weges von Borne über Unseburg nach Wolmirsleben gehe, wovon 1,6 Kilometer auf die Gemeinde Borne entfallen. Dafür habe man im nichtöffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung die Planungsleistungen vergeben. Borne sei federführend für das Gesamtprojekt.

„Es geht darum, den Ausbau der ländlichen Wege in einem überschaubaren Zeitraum in Angriff zu nehmen, in Abhängigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses und der finanziellen Lage der Gemeinde.“

Wegener verlangte, dass nicht nur die Ackerbesitzer, sondern alle Grundstücksbesitzer des Dorfes an den Kosten beteiligt werden sollen. „Denn diese Wege werden nachher von allen genutzt, ansonsten sperren wir eine Straße ab“, sagte der Kommunalpolitiker. Das gleiche gelte für das Sondergebiet Windpark. Deren Eigner würden vom Wegeausbau profitieren, würden aber bei der Finanzierung nicht berücksichtigt.

Diese Forderungen lehnte der Bauamtsleiter unter Hinweis auf die Gesetzeslage, die eine Einbeziehung der Grundstücksbesitzer nicht zulasse, ab.

Weiterhin forderte Wegener im Dezember, dass die Ackerbesitzer sich zu einem Beirat zusammenschließen dürfen, dem ein Mitspracherecht vor jeder Baumaßnahme eingeräumt werden müsse. Das stieß bei mehreren Räten, unter anderem auch bei Roddewig, nicht auf Zustimmung. Daraufhin warf Wegener ihnen „Demokrattiefeindlichkeit“ und Roddewig persönlich vor, sich gegen die Bürger zu stellen. Das ließ sich Roddewig nicht bieten. Er wies den Anwurf zurück, packte seine Tasche und verließ empört den Sitzungsraum.

Deshalb appellierte Günther Roddewig in der Sitzung am vergangenen Donnerstagabend an alle Ratsmitglieder „trotz unterschiedlicher Meinung nicht rum zu brüllen und sachlich zu bleiben.“

Am Donnerstag stimmten die Räte eisnstimmig dem Ausbau des Egelnschen Weges mit einer Asphaltdecke zu. Dafür müsse man einschließlich der Planungsleistungen Kosten von rund 303 000 Euro einplanen. Das ergibt einen Beitragssatz von 52,23 Euro je Hektar, sagte Schierhorn und fügte zur Beruhigung von Wegener hinzu: „Sollte der Fördermittelbescheid nicht kommen, können wir diese Maßnahme nicht umsetzen.“