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Betrug Auf Bewährung noch Handys ergaunert

Gefängnis, auf Bewährung und gerade erst eine Straftat begangen: Ein 33-jähriger Staßfurter lässt sich trotzdem nochmal zum Betrug hinreißen.

09.04.2019, 17:25

Staßfurt l „Ein drittes Bewährungsheft werde ich aber nicht anlegen“. Klare Worte von Richter Robert Schröter. Denn der 33-Jährige aus Staßfurt, der vorn im Saal des Amtsgerichts Aschersleben auf der Anklagebank sitzt, ist in der Justiz kein Unbekannter. Trotz Gefängnisstrafen, einer aktuellen Bewährungsstrafe und einer weiteren Straftat vor kurzem, ist der junge Staßfurter wieder rückfällig geworden und hat einen Betrug begangen.

Das Szenario: Der Mann ging im Februar 2018 in den Handyladen an einem Einkaufsmarkt in Staßfurt und legte zwei gefälschte Vollmachten vor. Diese berechtigten ihn angeblich – er war dort mit falschem Namen eingetragen – für zwei Personen Verträge inklusive neuer Handys abzuschließen. Die Kontodaten hatte er von den EC-Karten, die den Betroffenen abhanden gekommen waren. Im Laden wurde nicht weiter nachgefragt. So kam der Staßfurter an zwei neue Handys im Wert von 240 Euro.

Etwas anderes als ein Geständnis vor Gericht – die Verhandlung fand am Montag dieser Woche statt – blieb dem Angeklagten jetzt kaum noch übrig. Denn ein Geständnis wirkt sich oft zugunsten des Angeklagten aus. Der Staßfurter hat schon relativ viel auf seiner „Negativseite“ vorzuweisen.

Er ist vorbestraft und hat folgende Straftaten bereits begangen: Sachbeschädigung, räuberische Erpressung, Diebstahl, Raub, Körperverletzung und Betrug. Er hat bereits Geldstrafen auf Bewährung bekommen, saß aber auch schon im Gefängnis.

Zu guter letzt verbüßt er zur Zeit parallel auch eine Strafe auf Bewährung. Das heißt er, er muss regelmäßig Termine mit seinem Bewährungshelfer einhalten und zahlt eine Geldstrafe in Raten ab, die einem gemeinnützigen Verein zugute kommt – eine gängige Verfahrensweise.

Sein Strafverteidiger erklärte vor Gericht, der Staßfurter halte die Bewährungsvorschriften zwar ein. Der Angeklagte räumte aber selbst ein, dass er in letzter Zeit nicht alle Raten zahlen konnte. Die 30 Euro im Monat seien nicht immer leistbar für ihn. Zum Beispiel müsse er neue Ausstattung für seine kleinen Kinder zahlen.

Dazu kam eine weitere, neuere Straftat, die im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall als Körperverletzung galt. Da diese bisher noch nicht verhandelt wurde, wurde sie mit dem Handybetrug zusammengefasst. Es wurde eine Strafe für beides auferlegt.

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg, die hier Anklage gegen den Beschuldigten erhob, sieht dessen „Vita“ bei der Verhandlung in Aschersleben als nicht gerade vielversprechend an. Man könne „keine positive Sozialprognose“ geben, was die Entwicklung des Staßfurters betrifft, und schlug eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung vor.

Der Pflichtverteidiger des jungen Mannes unterdessen betonte, dass es relativ leicht sei, in Handyläden an Verträge zu kommen und Daten der Kunden kaum kontrolliert würden. Der Angeklagte zeige mit seinem Geständnis außerdem Einsicht.

Der 33-Jährige entgeht nun gerade so einem weiteren Gefängnisaufenthalt. Vor Gericht in Aschersleben erhält er seine zweite Bewährungsstrafe – drei Jahre, die die schon laufende Bewährung verlängert. Er habe nun noch einmal „beide Augen zugedrückt“, so Richter Robert Schröter. Da der Angeklagte bereits in Haft gewesen ist und jetzt kleine Kinder hat, werde er es sich genau überlegen, ob er noch eine Straftat begehe. „Wenn noch einmal etwas passiert, dann gehen Sie ins Gefängnis“, so das Schlusswort des Richters.

Der junge Mann muss außerdem den beiden Personen, deren Daten er für den Handybetrug missbraucht hat, je 100 Euro in Raten von 20 Euro pro Monaten zahlen.

Der Prozess fand am Amtsgericht Aschersleben statt. Dort werden Verhandlungen im Straf-, Familien- und Zivilrecht geführt, wo Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren erwartet werden oder bei Zivilsachen der Streitwert 5000 Euro nicht übersteigt. Die Staßfurter Volksstimme berichtet ab sofort sporadisch von Strafprozessen am Landgericht Aschersleben. Bei Strafverhandlungen sind meist Zuhörer zugelassen, da ein öffentliches Interesse vorliegt.