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Brand Todesursache noch offen

Warum die 56-jährige Bewohnerin eines Hauses in Staßfurt gestorben ist, ist jetzt die erste Frage für die ermittelnden Behörden.

Von Franziska Richter 08.10.2018, 20:03

Staßfurt l Bei einem Vorfall wie dem Brand in der Freiheitsstraße nimmt die Polizei nicht automatisch an, dass die Frau durch das Feuer gestorben ist. In solchen Fällen kann ein Verbrechen zunächst nicht ausgeschlossen werden. „Auch wenn es gebrannt hat, ist die Frage, wann die Frau gestorben ist, ob sie vorher schon tot war, was die Ursache des Todes war oder ob sie aufgrund des Brandes gestorben ist oder nicht“, sagt Marco Kopitz, Polizeisprecher im Salzlandkreis.

In dem Ermittlungsverfahren zur Todesursache, das jetzt läuft, hat die Polizei des Salzlandkreises am Montagmorgen ihre Akten der Staatsanwaltschaft in Magdeburg übergeben. Ob eine Obduktion veranlasst wird, wird dieser Tage bei der Staatsanwaltschaft geprüft. Die Leiche befindet sich derzeit noch in einem Bestattungsinstitut. Für eine Obduktion würde sie der Rechtsmedizin, die Zweigstellen in Halle und Magdeburg hat, überführt werden.

Von einem neuen Stand der Dinge konnte die Staatsanwaltschaft noch nicht berichten. „Der Fall wurde uns erst am Montag übermittelt“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Magdeburg, Frank Baumgarten. Ob eine Obduktion stattfindet, wird sich in den nächsten Tagen ergeben.

Wahrscheinlich ist eine Obduktion in dem Fall aber, so Frank Baumgarten: „Bei so einem Todesursachenermittlungsverfahren muss die Todesursache geklärt werden, weil ein Verschulden Dritter zunächst nicht ausgeschlossen werden kann. Im Regelfall beantragt die Staatsanwaltschaft beim Gericht dann die Leichenöffnung.“

Die Ermittlung der Todesursache hat bei der Kriminalpolizei jetzt absoluten Vorrang. „Erst wenn die Todesursache geklärt ist, darf unser Sachverständiger in das Haus und seine Ermittlungen durchführen“, erklärt Marco Kopitz. Der Sachverständige soll dazu wahrscheinlich noch in dieser Woche vor Ort sein. „Denn je nachdem, was die Todesursache war, wird der Sachverständige bei den Ermittlungen vor Ort anders vorgehen.“ Würde der Sachverständige vorher ohne konkretes Ziel bei der Spurensuche das Haus betreten, könnten wichtige Spuren nicht erkannt werden. „Und erst wenn das Thema geklärt ist, fängt unser Sachverständiger an, die Brandursache zu ermitteln“, so Marco Kopitz.

Das Haus ist jetzt polizeilich beschlagnahmt, sozusagen „versiegelt“. Nicht einmal der Angehörige der Frau, der ebenfalls in dem Haus wohnte, darf hinein. Ein Betreten wäre eine Straftat. Außerdem ist das Haus einsturzgefährdet. Findet der Angehörige keine vorübergehende Unterkunft bei Verwandten oder Freunden, muss ihn die Stadt Staßfurt unterbringen, wofür das Obdachlosenheim zur Verfügung stünde.