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Denkmalschutz Egeln: Abrissantrag wird umgeschrieben

Für den Abriss eines denkmalgeschützten Gebäudes in Egelns Stadtkern, bessert die Verwaltung nun nach.

20.10.2017, 06:00

Egeln l Seit gut einem halben Jahr ist die Schloßstraße Ecke Zepterstraße in Egeln für den Verkehr gesperrt. Ein einsturzgefährdetes Gebäude an der Ecke zwang die Bodestadt zu der weiträumigen Absperrung. Die Kommune müht sich seit Monaten, den Gebäudekomplex abzureißen. Noch gibt es dafür keine Genehmigung, weil der Denkmalschutz das Ensemble gleich nach dem Mauerfall unter Schutz gestellt hat. Mehrfach waren in den vergangenen Wochen Fachleute des Denkmalschutzes in Egeln und haben sich den Zustand des Gebäudes angesehen. Zu retten, so Egelns Bürgermeister Reinhard Luckner und Verbandsgemeindebürgermeister Michael Stöhr (beide UWGE), sei an dem Gebäude nichts mehr. Wollte die Kommune das Haus vor dem Einsturz bewahren, müsste sie mehr als 1,2 Millionen Euro investieren, hatte ein Statiker überschlagen.

Nach einem aktuellen Gerichtsurteil müssen die Denkmalbehörden von den Kommunen als Grund für einen Denkmalabriss allerdings nicht mehr die damit verbundene finanzielle Unzumutbarkeit akzeptieren, sagt Michael Stöhr. Dieser Grund falle in Zukunft weg. Auch wenn die Erhaltung eines maroden Gebäudes unter Denkmalschutz Unsummen verschlingen würde, die die Kommune nicht habe, gelte dies nicht mehr als Begründung für eine Abrissgenehmigung.

Im Fall von Egeln wäre es einfach gewesen, die finanzielle Unzumutbarkeit nachzuweisen. Die Bodestadt ist auf Liquiditätshilfen vom Land angewiesen, um überhaupt die wichtigsten Rechnungen, beispielsweise für die Straßenbeleuchtung, zu zahlen. An eine Investition in den maroden Gebäudekomplex sei vor diesem Hintergrund kaum zu denken.

Nach einem Gespräch vor Ort mit einem hochrangigen Mitarbeiter des Landesdenkmalamtes meldete sich der für die Behörde zuständige Kulturstaatssekretär Gunnar Schellenberger (CDU) zu Wort. Seine Mitarbeiter hätten eine gute Arbeit geleistet, lobte er. Sie hätten der Kommune aufgezeigt, wie das Problem zu lösen sei. „Das Denkmalschutzgesetz mag Betroffenen als Instrument des Zwanges erscheinen. Wer es aufmerksam liest, erfährt, dass der Gesetzgeber sowohl für die privaten als auch die kommunalen Denkmaleigentümer Auswege aus der Erhaltungsverpflichtung vorsieht“, schrieb er. „Die demographische Entwicklung und die durch ihre Eigentümer vernachlässigten Bauten sind, insbesondere in den Ortskernen, für deren Bürger belastend. Laute Kritik am Denkmalschutz ist jedoch nicht der Weg, um diese Probleme zu lösen“, sagt der Staatssekretär.

Im Egelner Fall soll es nun zu einer Lösung kommen, bestätigte Michael Stöhr. Er wolle nun den gestellten Abrissantrag umschreiben. Dabei werde sich die Verwaltung nun auf das öffentliche Interesse berufen. Dabei wird die Verwaltung darauf verweisen, dass es für das Grundstück bereits einen Interessenten gibt, der ein neues Gebäude dort errichten will. Die Öffentlichkeit könne kein Interesse daran haben, dass der Egelner Stadtkern weiter verfalle und Straßen deshalb gesperrt werden müssten. Die Öffentlichkeit habe vielmehr ein Interesse daran, dass es eine Entwicklung in der Stadt gebe und sich die Kommune auch im Zuge des demographischen Wandels entwickeln könne. An der Stelle soll es ein altersgerechtes Wohnen geben. Bei einer ständig älter werdenden Bevölkerung ist dies notwendig, wird der Verbandsgemeindebürgermeister das öffentliche Interesse an dem kommunalen Umbau betonen. „Ich hoffe, dass wir dann zügig eine Abrissgenehmigung für den Komplex bekommen und zur Tat schreiten können“, wünscht er sich.