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Dorfleben Gescheitert an den Vorschriften

Eine Hohenerxleberin fragt, ob im Dorfgemeinschaftshaus Sportkurse möglich sind. Das wird mit Verweis auf die Benutzungsordnung abgewiesen.

19.07.2019, 03:00

Hohenerxleben l In seiner Multifunktionalität ist das Dorfgemeinschaftshaus in Hohenerxleben vorbildlich aufgestellt. Nicht nur der Ortsbürgermeister führt dort wöchentliche Sprechstunden durch. Auch der Jugendclub hat seinen Sitz dort, Veranstaltungen wie der Karneval oder das Heimatfest finden dort statt.

Und wie ist das mit dem Sport? Natürlich ist das interkulturelle Haus keine Sporthalle. Aber ist es möglich, dort sportliche Aktivitäten abzuhalten? Diese Frage stellte sich auch Christel Radtke vom Schützenverein in Hohenerxleben, die für die Feuerwehrfrauen nachfragte, ob es möglich ist, dass diese an den Freitagabenden in den Wintermonaten dort Gymnastikstunden durchführen.

Ganz klar: Das geht nicht. „Eine Nutzung für sportliche Zwecke wie beantragt unter Beachtung der Benutzungs- und Entgeltordnung ist für Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser (DGH-Ordnung) nicht möglich“, teilt Ina Siebert, Fachdienstleiterin Schule, Jugend und Kultur, mit. „Sie sind dafür nicht vorgesehen, das widerspricht dem Sinn und Zweck. Da geht es auch um die Sicherheit, es stehen Möbel drin. Der Fußboden ist dafür nicht geeignet.“

Aber es bewegt sich doch etwas. „Der Sachverhalt wird aber zum Anlass genommen, die Zweckbestimmungen (Nutzungsmöglichkeiten) der Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser zu prüfen und entsprechende Regelungen in der DGH-Ordnung eindeutiger zu fassen beziehungsweise neu aufzunehmen“, so Siebert.

Heißt also: Es wird geprüft, ob gerade in Ortsteilen, in denen keine anderen sportlichen Räumlichkeiten zur Verfügung stehen (wie in Hohenerxleben) das Gemeindezentrum für solche kleinen sportlichen Kurse geöffnet werden kann.

Immerhin wissen die Hohenerxlebener jetzt Bescheid. Was Christel Radtke aber störte: Dass sie mehrmals nachfragen musste. „Ich habe auf mein Schreiben keine Antwort bekommen. Telefonisch teilte mir man dann mit, dass das nicht ginge. Ich habe es aber dreimal schriftlich eingereicht und möchte auch eine schriftliche Antwort.“ Nach der Anfrage im März folgte die telefonische Rückmeldung. „Frau Radtke war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und bat um weitere Prüfung“, so Siebert. Inzwischen ist die schriftliche Ablehnung herausgegangen an Christel Radtke.

Davor hatte auch Ortsbürgermeister Siegfried Klein (CDU) nachgefragt. „Es gibt für mich keinen Grund, warum das nicht gehen sollte“, sagte er noch in der letzten Sitzung des Ortschaftsrates. Er fragte telefonisch nach und erhielt die gleiche Antwort. Geht nicht.

Knackpunkt sind aber auch die Sportfrauen der Volkssolidarität. Denn – so die Argumentation von Christel Radtke – die würden auch da drin Sport machen. So trifft sich die Ortsgruppe Hohenerxleben laut Vertrag jeden Montag. Wird da mit zweierlei Maß gemessen? „Was dem einen genehmigt ist, kann nicht dem anderen nicht gebilligt werden“, sagt Ina Siebert dazu. Es müsse nun geklärt werden, was die Sportgruppe genau im Dorfgemeinschaftshaus macht. „Wir werden uns mit der Volkssolidarität in Verbindung setzen“, sagt Siebert. Das solle im Spätsommer geschehen.

Marianne Bielfeld, Ortsgruppenvorsitzende der Volkssolidarität in Hohenerxleben, versteht unterdessen die Aufregung nicht. „Wir sind sechs Leute, machen leichte Lockerungsübungen auf Stuhl oder Matte. Wir haben keine Geräte, nichts“, sagt sie. Wenn es ganz blöd läuft, müssen aber auch die Frauen der Volkssolidarität raus.