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Drogen Nach dem Rausch zurück ans Steuer?

Wer mit zuviel Alkohol intus am Steuer sitzt, darf zu Fuß weitergehen. Und nach Betäubungsmittel(BtM)-Konsum?

30.06.2020, 09:04

Staßfurt/Bernburg l „Die Polizei kontrollierte in Schönebeck einen 18-jährigen Fahranfänger, der mit einem Pkw unterwegs war. Während der Kontrolle wurde Atem- alkoholgeruch festgestellt. Ein freiwilliger Test erbrachte einen vorläufigen Wert von 0,16 Promille. Innerhalb der Probezeit stellt selbst dieser geringe Wert eine Ordnungswidrigkeit dar...“, soweit eine Meldung vom Polizeirevier Salzland, die darstellt, wie hart Alkohol am Steuer geahndet wird.

Die Meldung setzt sich fort: „... Im weiteren Verlauf wurden Anhaltspunkte für den Konsum von Betäubungsmitteln festgestellt, es wurde ein Schnelltest durchgeführt. Auch in diesem Test erhielten die Beamten ein positives Ergebnis. Ein entsprechendes Bußgeldverfahren wurde eingeleitet und der Mann nach Abschluss aller zur Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen wieder entlassen.“ Das Verblüffende zum Schluss der Meldung: „... Das Führen von Kraftfahrzeugen wurde ihm für die nächsten 24 Stunden untersagt und eine entsprechende Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde gefertigt.“

Von solchen Fällen ist immer öfter zu lesen. Manchmal verordnet die Polizei auch eine 48-stündige Fahrpause. Aber warum heißt es nach diesem Rausch hier offensichtlich schon bald – gute Weiterfahrt? Und sonst nichts?

Marco Kopitz, der aus dem Polizei-Alltag im Salzland-Revier und auch über solche BtM-Ereignisse während der Kontroll- und Streifentätigkeit seiner Kollegen berichtet, erklärt: „Erst die Ordnungsbehörde legt fest, ob ein Bußgeld wirksam wird oder/und ein Fahrverbot.“

BtM-Konsum würde nicht von vornherein in den strafrechtlichen Bereich fallen. „Anders verhält es sich bei einem Unfall. Dann wäre auch hier der Führerschein gleich weg“, unterstreicht Kopitz. Nach einem Vierteljahr müsse ein Bußgeldverfahren übrigens abgeschlossen sein. Ein Ergebnis eines BtM-Konsum-Tests liege aber in der Regel spätestens nach zwei Wochen vor.

Der Polizeisprecher kommt zum Straßenverkehrsgesetz, welches im Paragraf 24a berauschende Mittel betrachtet. Sie liegen beim Alkoholgenuss mit Werten von 0,5 b is 1,09 Promille im Bußgeldbereich. Ab 1,1 beschreibt die Rechtssprechung absolute Fahruntauglichkeit, was nach Strafgesetzbuch eine Straftat bedeutet.

Kopitz verweist auf das Gefährdungspotenzial, sowohl bei Genuss von Alkohol, als auch bei Einnahme von Medikamenten. Liege ein Unfall vor, würden beispielsweise schon 0,3 Promille Alkohol im Blut für die Feststellung genügen, dass man nicht mehr in der Lage war, ein Fahrzeug sicher zu führen.

„BtM sind im Paragraf 24a ebenfalls aufgeführt – allerdings in einer separaten Liste, die regelmäßig aktualisiert werden muss. Das Vorgehen bei deren Nachweis gleicht dem beim Alkohol.“ Es müsse in jedem Fall die Konzentration festgestellt werden, was als Beweismittel verwertbar taugt vor Gericht. Wie beim Alkohol gebe es auch bei BtM-Konsum Grenzwerte.

Sind nun Betäubungsmittel weniger gefährlich im Straßenverkehr? „Sie sind überhaupt nicht weniger gefährlich. BtM wirken ebenso auf die Fahrtauglichkeit wie Alkohol“, sagt Marko Kopitz. Es sei allerdings festzustellen, dass es mehr und mehr zu „Mischkonsum“ komme. Das heißt, dass Alkohol und verschiedene Drogen zusammen eingenommen würden.

Dass sich die Fälle häufen, liege nicht zuletzt an der Häufigkeit von Polizeikontrollen. Je mehr man kontrolliere, umso mehr Delikte würden auch in diesem bestimmten Bereich festgestellt.

Und welche Altersgruppen betrifft der Drogenkonsum am Steuer am häufigsten? Das könne man so genau nicht sagen. „Marihuana probieren schon 15-Jährige“, meint Kopitz. Der Konsum nehme ab, wenn sich der Charakter festigt. „Mit Familiengründung geht das bei den entsprechenden Personen dann meist zurück.“ Aber selbst im Salzlandkreis seien auch schon 60- bis 70-Jährige festgestellt worden, die Cannabis rauchen.

„Drogenkonsum kann man auch nicht an bestimmten sozialen Schichten festmachen“, so der Polizeisprecher. Nicht zuletzt spiele dabei eine Rolle, dass Betroffene dem herrschenden Leistungsdruck entgegenwirken wollen.