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Einbruch in Borne Für Marihuana in Kita eingebrochen

Die zwei jungen Männer, die im Sommer in die Kita in Borne eingebrochen sind, wurden jetzt am Amtsgericht Aschersleben verurteilt.

15.12.2019, 06:00

Borne/Aschersleben l Da flattern den beiden jungen Männern dann doch die Nerven, als sie den Gerichtssaal betreten. Da die 22- und 23-jährigen Kumpels beide schon sieben Strafverfahren hinter sich haben, wissen sie: Jetzt könnte es dauerhaft ins Gefängnis gehen.

Am Amtsgericht Aschersleben hat einer der beiden Täter seine Omi im Schlepptau, die genauso hofft und bangt. Immerhin hat sie dem Bengel gerade seine Schulden bezahlt.

Der Staatsanwalt trägt die Anklage vor: Die beiden waren auf frischer Tat ertappt worden, als sie gemeinsam in der Nacht zum 13. August dieses Jahres in die Kita „Kunterbunt“ in Borne eingebrochen sind. Ein Zeugen hatte um 0.30 Uhr Licht von einer Taschenlampe im Gebäude gesehen und die Polizei gerufen. Die konnte die beiden Täter schnappen und fand eindeutige Spuren in der Kita.

Die beiden waren über die Feuerleiter und ein Fenster eingestiegen, das sie mit einem Werkzeug aufgehebelt haben. Sie hatten einen Flachbild-Fernseher aus dem Büro und eine Spielkonsole aus dem „Märchenzimmer“ zum Abtransport bereitgestellt, als sie die Polizei erwischte.

Einen Monat zuvor, am 23. Juli, hatten sie dasselbe Spiel in der Magdeburger Kita „Zackmünder Knirpse“ gespielt, dort Schänke im Büro durchwühlt und 1400 Euro mitgehen lassen.

Für die beiden ging der Weg von Borne direkt ins Gefängnis, in Untersuchungshaft. Dort saßen sie von Mitte August bis Ende November.

Vor Gericht geben die Täter zwei Jugendlichen ohne jegliche Perspektive ab. Täter Nummer 1 versucht immerhin noch einen vernünftigen Eindruck und glaubhaft zu machen, dass sein Leben jetzt in geregelte Bahnen komme. Er sei seit kurzem in einer Maßnahme beim Jobcenter zur Vorbereitung auf eine Ausbildung.

Täter Nummer 1 ist 22 Jahre alt und wohnt in Eggersdorf. Er hat nie eine Ausbildung gemacht. Bis vor zwei Jahren hatte er einen Job im Lager, seitdem bezieht er Hartz IV. Er rauchte jahrelang regelmäßig Marihuana und hatte dadurch ordentlich Schulden angesammelt. Diese haben „Omi“ und „Papa“ jetzt für ihn bezahlt. Das Amtsgericht Aschersleben geht davon aus, dass er viele seiner bisherigen Straftaten, vor allem Diebstahl, begangen hat, um an Geld für die weiche Droge zu kommen. Den Einbruch in die Kitas beging er auf Bewährung.

Allerdings fragt ihn der Richter bei der Verhandlung, welche Erkenntnisse er denn aus der Zeit im Gefängnis mitgenommen habe. Der Richter hatte eigentlich damit spekuliert, dass der Knast als Abschreckung gewirkt hat. Aber Täter Nummer 1 meint nur: „Es ist schon ziemlich hart, aber man gewöhnt sich dran.“

Täter Nummer 2 ist 23 Jahre alt und wohnt heute in Salzwedel, hat aber auch mal in Schönebeck gelebt. Auch er hat sieben Straftaten auf seiner Liste, Diebstahl, Betrug und Sachbeschädigung. Gegen ihn läuft noch ein weiteres Verfahren. Keine Ausbildung, keine Arbeit und das Drogenproblem hat er immer noch. Er erzählt dem Richter bei der Verhandlung: „Am Wochenende rauche ich noch ein, zwei Joints“.

Keiner der beiden Jugendlichen kann einschätzen, welchen Schrecken sie in den Kitas und bei den Kindern hinterlassen haben. Die Staatsanwaltschaft fordert: Bei den vielen Vorstrafen, den Drogen und keiner Perspektive kann es keine Bewährung mehr geben.

Der Richter und die zwei Schöffen, die das Urteil am Amtsgericht Aschersleben am Montag fällen, sehen das anders: Nummer 1 bekommt ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung und muss 1400 Euro zahlen. Nummer 2 bekommt acht Monate auf Bewährung. Die Bewährung wird auf drei Jahre ausgesetzt. Beide bekommen einen Bewährungshelfer.

Die Begründung: Da das Gefängnis keine Abschreckung war und zu keiner Erkenntnis bei den Tätern geführt hat, soll nicht auch noch die Gesellschaft dafür zahlen müssen, dass es die beiden ‚ganz angenehm‘ im Gefängnis finden und dort auch noch auf Staatskosten durchgefüttert werden.