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Flughafen Mediziner kehren Cochstedt den Rücken

Aus den Plänen von Medizinern, in Cochstedt ein Studenten-Festival zu feiern, wird nichts, weil Verkaufsverhandlungen sich hinziehen.

24.05.2019, 23:01

Cochstedt l 2018 hatten rund 20.000 angehende Ärzte mehrere Tage lang gefeiert. Hinzu kommt: Die Veranstalter schulden der Stadt noch Vergnügungssteuer. Ein Rechtsstreit zieht sich weiter hin. Medizinstudenten aus mehrere europäischen Ländern werden in diesem Jahr nicht auf dem Gelände des Flughafens in Cochstedt feiern. Der Veranstalter hat sich von dem Standort, der im Juni 2018 erstmals als Austragungsort gewählt wurde, zurückgezogen, weil die Zukunft des Airports in der Schwebe hängt. Nachdem im vergangenen Jahr rund 20 000 Besucher in Cochstedt gefeiert hatten, finden die Medimeisterschaften – so heißt die Mega-Party – in diesem Jahr vom 6. bis 10 Juni auf dem Flugplatz Obermehler in Thüringen statt. Hier wurde die Großveranstaltung auch schon in früheren Jahren ausgetragen.

Eigentlich hatten die Organisatoren geplant, in der Stadt Hecklingen langfristig einen neuen Austragungsort zu finden, doch daraus wird doch nichts.

„Eine Veranstaltung wie die Medimeisterschaften bedarf einer langfristigen Planung. Zwar hat Cochstedt als Standort überzeugt, aber ob dieser im Juni 2019 zur Verfügung gestanden hätte, und unter welchen Auflagen, konnte leider nicht rechtzeitig geklärt werden. Im Interesse der Planungssicherheit musste Cochstedt als Veranstaltungsort für die Mediemeisterschaften 2019 ausscheiden“, teilt der Anwalt des Veranstalters Heinrich Heising mit.

Anfang dieses Jahres hatten Ärzte, die das Festival organisieren mit dem Salzlandkurier noch Kontakt aufgenommen, um zu signalisieren, dass sie den Airport in Cochstedt gern wieder nutzen würden. Auch die Zusammenarbeit mit den Behörden vor Ort war lobend erwähnt worden. Doch hinter der Party standen schon damals Fragezeichen, nicht nur wegen der nach wie vor laufenden Verhandlungen um eine mögliche Nutzung des Geländes (siehe Infokasten).

Hinzu kommt, dass die Veranstalter Hecklingen noch rund 90.000 Euro Vergnügungssteuer aus dem vergangenen Jahr schulden, die volle Summe aber nicht zahlen wollen. Beide Seiten streiten sich deshalb vor Gericht. „Es ist nicht richtig, dass die Medimeisterschaften nicht gewillt sind, Vergnügungssteuer zu zahlen“, teilt Heising dazu mit. Richtig sei lediglich, meint er, dass die von der Stadt Hecklingen festgesetzte Vergnügungssteuer von den Veranstaltern nicht akzeptiert wurden, weil sie zu hoch erschien.

Der Bürgermeister der Stadt Hecklingen Uwe Epperlein (WGH) hält dagegen: „Die Medimeisterschaften wussten sehr wohl vorher, was auf sie zukommt. Sie kannten unsere Vergnügungssteuersatzung und wussten auch, dass wir entsprechend der Fläche erheben und entsprechend der Anzahl der Tage.“

Seit Monaten läuft daher ein Rechtsstreit. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte nach mündlichen Verhandlungen einen Vermittlungsvorschlag unterbreitet. „Die Medimeisterschaften wollten nur einen kleinen Teil der 90 000 Euro zahlen. Ein weiterer Beitrag sollte als eine Art Spende in Projekte vor Ort fließen. Das geht natürlich nicht“, meint Epperlein. Hier sei man ganz schnell im Rahmen der Bestechlichkeit. „Das können wir als Stadt nicht machen.“ Der Stadt müsste es überlassen sein, zu entscheiden, wie sie ihre Steuergelder einsetzt. Der Rathauschef steht nach wie vor auf dem Standpunkt, dass die gesamten 90.000 Euro zu zahlen sind.

Wie geht es jetzt weiter? Dazu teilt der Anwalt der Medimeisterschaft mit, dass das Verwaltungsgericht im einstweiligen Verfügungsverfahren den Bescheid aufgehoben und die Stadt zur Tragung der Verfahrenskosten verurteilt hat. „Dagegen hat die Kommune fristwahrend Beschwerde eingelegt“, so Heising. Allerdings habe die Kommune jetzt Zeit, unter Beachtung der Entscheidungsgründe im Hauptverfahren eine neue Berechnung der Vergnügungssteuer vorzunehmen.

„Das ist so nicht ganz richtig“, stellt Epperlein klar. Das Gericht habe zwar in einem Verfahren entschieden. Hier gehe es aber um die „einstweilige Aussetzung der Vollstreckung.“ Das Gericht habe nicht den Bescheid über die Zahlung der 90.000 Euro aufgehoben, sondern seine aufschiebende Wirkung festgelegt.

Bleibt festzuhalten: Die Stadt Hecklingen muss weiter auf ihre 90 000 Euro warten und hat zusätzlich Gerichtskosten in Höhe von rund 500 Euro zu tragen. Jetzt geht das Hauptverfahren weiter. Der Rechtsstreit ist noch nicht ausgestanden. Hecklingen hält an seiner Forderung fest und will seine Gründe dafür erneut vor Gericht darlegen.