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Friedhöfe Vierbeiner-Verbot

Der Stadtrat Staßfurt diskutiert im Zusammenhang mit den Friedhofsbeschlüssen auch, inwieweit Besucher ihre Hunde mitbringen dürfen.

02.10.2017, 01:00

Staßfurt l „Des Menschen liebster Freund, sein Hund“ - Das allseits bekannte Sprichwort wird jetzt auf eine harte Probe gestellt. Mit den im Stadtrat anstehenden Beschlüssen zu den neuen Gebühren auf den Friedhöfen der Kernstadt und der Ortschaften, müssen auch die Satzungen aktualisiert werden, die das Friedhofswesen ausmachen. Da gibt es jetzt den Paragrafen 5, in dem das „Verhalten auf den Friedhöfen“ geregelt ist. „Die Friedhofsbesucher haben sich ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten“, heißt der Absatz 1. Die folgenden verbieten das Betreten von Rasenflächen oder fremden Grabstätten, das Rauchen, Lärmen und Abspielen von Tonträgern, das Verunreinigen von Wegen, Plätzen und Gräbern oder das Betreten von Leichenhallen ohne Erlaubnis. Auch Tiere dürfen die Besucher nicht mitbringen. Ausgenommen von dem Verbot sind angeleinte Blindenhunde oder Assistenzhunde.

Das ist - viele wissen es gar nicht - die Vorschrift. Die Praxis auf den Friedhöfen sieht, auch kein Geheimnis, anders aus. Im Ortschaftsrat Neundorf geht Gabriele Riemeyer darauf ein. „Die Gesellschaft hat sich verändert. Familien leben aus beruflichen Gründen nicht mehr so eng zusammen, wie noch vor Jahren. Für viele, gerade ältere Menschen, sind die Hunde zu wichtigen Begleitern geworden.“ Die Neundorferin macht sich dafür stark, dies in der Satzung zu würdigen und Möglichkeiten einzuräumen, dass Bürger auch zur Grabpflege ihren Vierbeiner dabei haben können. Aus dem Ortschaftsrat liegt deshalb auch ein Änderungsantrag vor. Er soll das Mitbringen von angeleinten Hunden aller Art auf den Friedhöfen erlauben.

Die Meinungen darüber sind geteilt. In Löderburg ist man gegen die Aufweichung des Paragrafen. „Das Verhalten auf den Friedhöfen hat sich geändert. Da muss es klare Regeln geben“, sagt Ortschaftsrat Christian Neubauer. Er sagt, dass viele „Herrchen“ mit ihren Vierbeinern den Friedhof zum Gassi gehen nutzen würden. Auch das Fahrradfahren sei „fast normal geworden, obwohl es früher Usus war: So etwas gibt es auf Friedhöfen einfach nicht“. Die Löderburger haben so die Satzung auch in ihrer bisherigen Form beschlossen.

Die Fachausschüsse des Stadtrates entscheiden genauso. Besonders im Bauausschuss diskutierten die Räte das Thema ausführlich. Margit Kietz (Die Linke) plädiert für eine lockere Handhabung. Aus dem eigenen Erleben berichtet sie, dass einige Bürger jeden Tag auf dem Friedhof seien. Dann pflege man nicht nur die Ruhestätten seiner Angehörigen, sondern begegne sich auch und nehme sich Zeit dafür. Wenn mitgebrachte Hunde unter Kontrolle seien, dürften sie kein Problem darstellen. Genau hier aber befürchten ihre Ratskollegen Ärger vorprogrammiert. Harald Friedrich (Unabhängige Bürgervertretung von Staßfurt) sagt: „Das ist Störung der Totenruhe.“ Hans-Jürgen Lärz (CDU) ergänzt. „Es gibt einfach Orte, wo der Hund nicht hingehört.“ Der Friedhof sei, wie der Name es beschreibe, Ort der Ruhe.

Folge man den Neundorfer Vorschlägen, schaffe man sich nur Probleme: Es gibt Besucher, die Angst vor Hunden haben. Wohin mit dem Tier während der Grabpflege? Was, wenn mehrere Hunde aufeinandertreffen? An einer Stelle eine Trauerfeier, an der anderen ein „kleiner Kläffer“? Wo verrichten die Tiere ihr Geschäft? „Ich würde nicht wollen, dass ein Hund an mein Grab macht“, sagt der Förderstedter. Es habe gute Gründe, dass die Satzung bisher Verbote definiert habe, sagt Klaus Stops (CDU). Die Ausschüsse lehnen Änderungen ab. Der Stadtrat entscheidet am 19. Oktober.