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Friedhof Wieviel Grabschmuck ist erlaubt?

Warum dürfen auf dem Cochstedter Friedhof keine Blumen und Gebinde abgelegt werden oder doch?

Von Nora Stuhr 14.01.2020, 06:52

Cochstedt l Das Thema ist sensibel, aber es bewegt nach wie vor und wird in der kommenden Beratung des Stadtrates, der voraussichtlich Ende Januar wieder tagt, erneut in der Einwohnerfragestunde angesprochen. Bürger haben gegenüber der Volksstimme angedeutet, dass sie weiteren Klärungsbedarf sehen. Dreh- und Angelpunkt sind sogenannte Urnenreihengrabstätten mit Schrifttafeln. Dabei handelt es sich um eine Form der Bestattung, die für Angehörige laut Satzung der Stadt pflegefrei sein soll. „Notwendige Arbeiten obliegen ... dem Friedhofspersonal“, heißt es in dem Regelwerk.

In Cochstedt sind die Tafeln in ein Kiesbett eingelassen. Laut Satzung soll aber Rasen drum herum wachsen. Das soll die Pflege für die Friedhofsmitarbeiter vereinfachen, die dann mit dem Rasenmäher über die Platten fahren, vorausgesetzt dort steht kein Blumenschmuck.

In Cochstedt kann wegen dem Kies kein Rasen gemäht werden, Blumen werden aber trotzdem regelmäßig abgeräumt, weil auch das in der Satzung verankert ist. Das stößt vielen Bürgern im Ort seit längerer Zeit sauer auf. Während der vergangenen Stadtratssitzung kochten die Emotionen erneut hoch. Marco Unger, der die Friedhofssatzung vor einigen Jahren – damals war er selbst noch Stadtrat –mit erlassen hat, ärgert sich. „Grundgedanke sollte sein, dass die Platten in einer Wiese eingelassen sind. Das ist aber in allen drei Orten, also auch in Groß Börnecke und Hecklingen nicht der Fall. Überall sind sie in ein Kiesbett eingelassen“, sagte Unger gestern im Gespräch mit der Volksstimme.

Der Cochstedter Willi Höpfner ist Mitglied im Stadtseniorenrat und meint, dass einige Bürger erstaunt waren, als plötzlich der Grabschmuck von den Friedhofsmitarbeitern abgeräumt wurde. Sicher, einige hätten es „übertrieben“ und zu viel hingestellt. Aber speziell im Fall einer Frau, die bestattet wurde und einen Tag später alles weg war, könne man das Missverständnis der Angehörigen schon verstehen, meinte er. Zum Ewigkeitssonntag habe auch er selbst was abgelegt, das war dann einen Tag später weg.

Warum ist das so? Dazu heißt es in der Satzung der Stadt: „Blumenschmuck von der Trauerfeier oder zu späteren Gedenktagen ist ausschließlich nur auf der in der Anlage gekennzeichneten Fläche abzulegen.“

Die Stadt hat mittlerweile reagiert. „Erlaubt ist eine kleine Steckvase mit einer Blume oder einem Strauß an der Grabplatte“, sagt Bürgermeister Uwe Epperlein (WGH). Er erinnerte an ein Gespräch vor Ort im Spätherbst und auch bei ihm im Büro. Auch Epperlein sagt, dass einige Bürger einfach zu viel abgelegt hätten.

Das sei „übertrieben gewesen“. Da habe man reagieren müssen. Das sei dann auch nicht schön. Er könne aber auch die Angehörigen verstehen, wenn sie gar nichts ablegen dürfen. Letztendlich habe der Bauhof aber nichts Falsches gemacht, sondern nur „gültiges Ortsrecht durchgesetzt.“ Denn die Regelung mit der Urnenreihengrabstätte und ihrer zentralen Ablagestelle für Blumen sei schon seit langer Zeit Bestandteil der Satzung.

Der einzige Friedhof in der Stadt Hecklingen, auf dem es eine solche Anlage noch nicht gibt, ist der in Schneidlingen. Dort werde sie dieser Tage eingerichtet, erklärte der Rathauschef. „Die Anlage hier sieht vor, dass die Tafeln in eine Wiese eingelassen sind“, merkte er dazu an.

Epperlein kündigte eine Überarbeitung der Satzung an. Diese könnte dann beispielsweise vorsehen, dass Urnenreihengrabstätten mit Schrifttafeln sowohl in einem Kiesstreifen als auch auf Rasen mit der Möglichkeit zur Ablage einer kleinen Blume oder eines Straußes eingelassen sind.