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Gerichtsreport 20 Jahre auf der schiefen Bahn

Ein Staßfurter hat so eine lange Liste Strafregistereinträgen, da braucht der Richter eine Weile, um alles aufzuzählen.

20.05.2019, 18:31

Staßfurt/Aschersleben l So ist es bei einem 33-jährigen Staßfurter, dessen 22. Straftat kürzlich am Ascherslebener Amtsgericht verhandelt wurde. Seit 1998 bis zu seiner letzten Tat 2018 hatte er 21 Einträge ins Strafregister gesammelt. Und dieses „Jubiläum“ beging der junge Mann dann, indem er sich noch einmal zu einer angeblich letzten Straftat hinreißen ließ.

Mit 14 Jahren begann der Staßfurter seine „Karriere“ der Straftaten, bei der er eine große Bandbreite abdeckt: Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Raub, Betrug, Verkehrsdelikte, räuberische Erpressung, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Waffengesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Hehlerei, unterlassene Hilfeleistung. Dabei hat er bereits Strafen auf Bewährung abgeleistet und hat vom Landkreis verboten bekommen, Waffen und Munition zu besitzen.

Sein letzter polizeilich bekannter „Fauxpas“: Am 2. Mai 2018 ist er auf einem Roller von Hecklingen nach Staßfurt gefahren, ohne Fahrerlaubnis und ohne Fahrzeugversicherung. Die Polizei hatte ihn in der Lehrter Straße in Staßfurt erwischt. Bei einer Blutprobe ergab sich auch noch, dass er bei der Fahrt am Nachmittag Drogen intus hatte. Das Nummernschild des Rollers war geklaut. Vor Gericht behauptete der Angeklagte, er habe den Roller nur geliehen und hatte nicht von dem geklauten Kennzeichen gewusst.

Bei der Gerichtsverhandlung legte der Staßfurter ein Geständnis in Sachen Fahren ohne Fahrerlaubnis ab, das mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann. Der Staatsanwalt hieß ihm zugute, dass die meisten seiner Straftaten einige Jahre her seien und er gestanden habe. Sein Verteidiger argumentiere, dass er sich bisher nur zwei Mal des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht hatte.

Mit den Straftaten sei es bei ihm jetzt vorbei, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Er sei nach Eisleben gezogen, um ein neues Leben anzufangen. Sein Drogenproblem habe er im Griff, er sei seit dem Umzug „sauber“. Bei einem Probearbeiten – der Mann hatte nie einen Beruf gelernt – habe es zwar nicht zur Anstellung gereicht, aber er kümmere sich jetzt um sein Kind.

Schlussendlich verurteilte der Richter den Staßfurter zu 120 Tagessätzen à 10 Euro, drohte aber mit Gefängnis, sobald er sich noch einmal etwas leiste. „Wenn man sich wie Sie aus seinem gewohnten Umfeld lösen kann, ist das aller Ehren Wert“, sagte ihm Richter Robert Schröter. Der Umzug könne dem einstigen Drogenabhängigen durchaus helfen, sich aus bestimmten Gewohnheiten und einem Freundeskreis zu lösen, die einen schlechten Einfluss hatten.

Mit seinem Umzug werden aber auch seine Akten dem Eislebener Gericht überstellt. Ganz abschütteln kann der Staßfurter seine lange Straftaten-Karriere also nicht.