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Grundeigentümer Für Gewässerpflege zahlen

Für die Pflege von Gräben und Flüssen wie die Bode sollen alle Grundstückseigentümer in Staßfurt und Ortsteilen zahlen.

18.08.2019, 09:09

Staßfurt l Die Stadt Staßfurt beginnt aktuell, einen neuen Beitrag für alle Eigentümer von Grund und Boden einzuführen. Für die Pflege der Wassergräben und der Flüsse in der Stadt und den Ortsteilen kann demnächst jeder Grundstücksbesitzer zur Kasse gebeten werden. Vor dem Hintergrund der aktuellen Bodeverschmutzung und dem Fischsterben ist das schwer vermittelbar.

Der neue Beitrag betrifft ganz Sachsen-Anhalt. Bereits 2015 hat das Land die Neuerung eingeführt. „Das Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt, Paragraf 56, wurde so geändert, dass wir verpflichtet sind, die Kosten für die Pflege der Gewässer auf die Eigentümer umzulegen“, erklärt Wolfgang Kaufmann, Fachbereichsleiter der Stadtverwaltung. Vorher war die Umlage möglich, aber nur wenige Städte und Gemeinden machten davon Gebrauch.

„Wir haben uns dagegen gewehrt und viel mit den Vertretern des Landes diskutiert“, berichtet Kaufmann. Denn für die Stadt bedeutet der neue Beitrag extremen Aufwand und anfangs hohe Ausgaben. „Wir mussten uns eine Software anschaffen, die jedes Grundstück in unserem Gebiet einzeln erfasst“, erklärt er. Die Liste der Grundstücke, die der Computer nun ausgespuckt hat, kann die Verwaltung gar nicht in Zahlen erfassen. Es handelt sich um unzählige Grundstücke auf 13.000 Hektar.

Dabei geht man davon aus, dass jedes Grundstück in einen Graben und/oder Fluss entwässert. Mithilfe von topografischen Daten von den Fachbehörden des Landes musste die Stadt ermitteln, in welche oder welchen Graben oder Fluss das Wasser all dieser Grundstücken abgeführt wird.

„Das ist den Bürgern natürlich schwer zu vermitteln“, so Kaufmann zur Kritik an noch mehr Kosten für den Bürger. „Aber es steht fest: Wirklich jeder Grundbesitzer ist von dem neuen Beitrag betroffen.“ Gezahlt werden muss also für Firmengelände, Acker, Brachfläche sowie für Haus und Garten.

In diesem Jahr gehen die ersten Bescheide für 2015 raus. Zahlen müssen erst einmal nur Eigentümer von großen Flächen, wo der Jahresbeitrag mehr als 5 Euro beträgt. Für 2015 werden auch nur Beiträge für die Pflege von Gräben verlangt, ab 2016 dann auch für die Flüsse. Denn hier machen Behörden einen Unterschied zwischen Gräben („Gewässer zweiter Ordnung“) und Flüssen wie Bode und Liethe („Gewässer erster Ordnung“).

Die rechtliche Grundlage für die Umlage der Kosten auf die Grundstücksbesitzer („Satzung“) ist fertig. Die Ortschaftsräte beraten nächste Woche dazu. Der Stadtrat wird im September entscheiden, wie viel pro Hektar genau zu zahlen ist. Errechnet hat die Verwaltung für Wohnbauflächen (wo Grundsteuer B bezahlt wird) einen Beitrag von 11,20 Euro pro Jahr und Hektar. Für Ackerflächen, Wald und sonstige Freiflächen (wo Grundsteuer A gezahlt wird) wird der Beitrag mit 18 Euro pro Jahr und Hektar berechnet. Hierbei erhalten Landwirte ihre jährlichen Bescheide ab sofort.

Die genaue Summe muss zwar der Stadtrat noch festlegen. Fest steht aber, dass es sich für durchschnittlich große Grundstücke um Bagatell-Beiträge handeln wird. Sie werden so gering ausfallen, dass der Verwaltungsaufwand für die Bescheide viel teurer wird.

Ein Beispiel für den durchschnittlichen Hausbesitzer: Nimmt man die 11,22 Euro pro Hektar und Jahr für ein Grundstück von 500 Quadratmetern, zahlt man für diese 0,05 Hektar in einem Jahr 0,561 Euro. Auch deswegen war die Stadt gegen den Beitrag. Denn auf den Beitrag kommen für einen Bescheid Porto, Briefmarke und Bearbeitungskosten dazu.

Nun gibt das Land aber auch vor, dass Mini-Beiträge unter 5 Euro nicht erhoben werden sollen, die „Bagatell-Grenze“. „Dafür sollen die Beiträge dann erst im vierten Jahr erhoben werden“, erklärt Kaufmann. Beim 500 Quadratmeter-Beispiel ergibt sich nach vier Jahren ein Beitrag 2,244 Euro. Bei allen Durchschnitts-Grundstücken wird also über vier Jahre „gesammelt“ und danach erst der Bescheid mit Zahlungsaufforderung verschickt.

„Vermieter werden versuchen, die Beiträge auf ihre Mieter umlegen. Das Thema wird uns eine Reihe von Mieter-Anfragen bescheren“, sagt Peter Kaufmann vom Mieterbund Bernburg/Staßfurt. „Aber Mieter dürfen dies nicht umlegen, wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag steht.“