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Hort Taggenau abrechnen oder pauschal zahlen?

Soll die Betreuung der Kinder im Hecklinger Ferienhort mit monatlichem Festbetrag oder auf auf den Tag genau abgerechnet werden.

25.06.2019, 23:01

Hecklingen l Wie viel werden Eltern künftig für die Betreuung ihrer Kinder in den Einrichtungen der Stadt Hecklingen zahlen, wenn sie den Hort in den Ferien besuchen oder in der Schule nach dem Unterricht dort Hausaufgaben machen? Welche neue Staffelung der Betreuungszeiten wird es geben und wann tritt die Neuregelung in Kraft? Genaue Antworten auf diese Fragen kann die Verwaltung im Moment noch nicht geben, weil der Stadtrat einem Vorschlag aus dem Rathaus mehrheitlich zustimmen muss. Und dazu kam es noch nicht.

Vorlagen für neue Passagen in der Kostenbeitragssatzung zur Nutzung der Tageseinrichtungen wurden seit März schon zweimal vertagt.

Dass es Änderungen in diese Richtung geben wird, ist sicher. Doch wie die Stadt Hecklingen den Weg geht, steht noch nicht fest. Sicher ist: Er gestaltetet sich stolperig.

Dreh- und Angelpunkt ist die Novellierung des Kinderförderungesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Kommunen müssen landesweit reagieren und Neuregelungen etwa bei den Wahlmöglichkeiten der Betreuung vornehmen.

In Hecklingen sind nötige Änderungen (siehe Infokasten) nach wie vor – anders als Beispielsweise in Staßfurt – noch nicht unter Dach und Fach.

Im Stadtrat wurde eine erneute Vorlage der Verwaltung kürzlich über eine halbe Stunde lang diskutiert. Anwesende Eltern brachten sich mit Wortbeiträgen ein. Die Leiterin der größten Kita der Stadt in Hecklingen, in der über 200 Mädchen und Jungen betreut werden, meldete sich zu Wort. Stadträte diskutierten. Am Ende war keine Lösung in Sicht.

Jetzt wollen sich alle – also Eltern, Kita, Kuratorien, Verwaltung und weitere Beteiligte jetzt noch einmal mit dem Träger, dem Lebenshilfe Bördeland gGmbH - zusammensetzen, um eine Lösung zu finden.

Denn über einen von der Verwaltung jüngst vorgelegten überarbeiteten Vorschlag, die Hortbeiträge neu zu staffeln und Betreuungszeiten anzupassen, wurde am Ende der öffentlichen Sitzung nicht abgestimmt. Der Stadtrat setzte den Beschluss ab, weil er Klärungsbedarf sieht.

Worum geht es? Knackpunkt der Kritik an dem Vorschlag sind jetzt Hortbeiträge, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in den Schulferien zahlen sollen. „Die Erhöhung an sich ist gar nicht das Problem. Uns ärgert einfach, dass Eltern die Ferien durchgängig bezahlen sollen, obwohl sie gar nicht alle Tage in Anspruch nehmen“, weiß Tobias Resch-Feid (ASH), weil er mit vielen Eltern gesprochen hat.

Die bisherige Satzung der Stadt regelte, dass pro Tag abgerechnet wird. Hortbetreuung in den Ferien und in der Schule waren bisher miteinander verbunden. Wer sein Kind beispielsweise für bis zu sechs Stunden in der Schulzeit angemeldet hatte, zahlte dem Regelwerk nach pro Tag in den Ferien 1,05 Euro zusätzlich, also je nach Bedarf und nicht pauschal.

Eine solche auf den Tag genaue Abrechnung soll mit der Neuregelung entfallen. Dafür wird ein Festbetrag pro Monat vorgeschlagen, der sich in seiner Höhe an den benötigten Betreuungszeiten orientieren soll. Wer sein Kind beispielsweise in der Schulzeit vier Stunden im Hort betreuen lassen möchte, könnte acht Stunden für den Ferienhort wählen. Das würde dann im Monat für das gesamte Schuljahr 53 Euro kosten. Als höchst mögliche Betreuungszeit sind in der Schulzeit sechs Stunden und in den Ferien zehn Stunden angedacht. Das würde dann im Monat 75 Euro kosten. Die geringste Betreuungszeit liegt bei zwei Stunden in der Schulzeit und zwei Stunden in den Ferien im Monat. Das würde 21 Euro im Monat kosten. Dazwischen sind die Zeiten stündlich gestaffelt. Das heißt: Eltern haben zig Wahlmöglichkeiten, je nach Bedarf.

Dass künftig pauschal abgerechnet wird, Eltern also den Hort in den Ferien nicht mehr pro Tag sondern pro Monat wie geschildert berappen sollen, ist keine Idee der Stadt Hecklingen, erklärt der Bürgermeister. Der Gesetzgeber verlange das von allen Kommunen, sagte Uwe Epperlein der Volksstimme. Daher müsse man reagieren.

Die Leiterin der Hecklinger Kita Kerstin Stüwe lobte das gute Verhältnis ihrer Einrichtung zu den Eltern. Der Zustand im Moment, wo niemand wisse, wie es weiter geht, sei unglücklich. Keine Stadt suche sich das aus. „Wir brauchen eine feste Planungsgröße für das Personal“, spielte sie darauf an, dass die nötigen Änderungen des Gesetztes auch dies ermöglichen sollen.

Schaut man in Kommunen im Umland, wird deutlich, dass auch anderswo nicht taggenau für den Hort in den Ferien abgerechnet wird. Staßfurt erhebt etwa monatliche Kostenbeiträge für die Betreuung im Hort in den Ferien und auch im kleineren Nienburg ist das beispielsweise so. Hier sind die Änderungen der Satzung, wie sie das Gesetzt fordert bereits vom Stadtrat abgesegnet.

„Wir wollen wissen, wie die Stadt Hecklingen auf ihre Preise kommt“, sieht die Fraktionsschefin der Wählergemeinschaft Hecklingen (WGH), Ethel-Maria Muschalle-Hölbach, weiteren Klärungsbedarf. Ihr fehlt nach wie vor eine Kalkulation, um zu verstehen, wie die Verwaltung auf die vorgelegten Zahlen in der geänderten Kostenbeitragssatzung kommt.

Die Vorsitzende des Stadtrates Christine Kern (WGH) erklärte im Gespräch mit der Volksstimme, dass für einige Eltern sich mit den Pauschalbeträgen höhere Beiträge ergeben. Eine Mutti habe erklärt, dass sie über 30 Euro mehr zahlen müsste, weiß Kern.

Roger Stöcker (SPD) ärgert die Verfahrensweise: „Wir reden hier über ungelegte Eier. Das heißt, es gab einige offene Fragen, die man klären muss, bevor ein Stadtrat entscheiden kann.“ Er kritisierte, dass seitens der Verwaltung alle Beteiligten nicht schon eher an einen Tisch geholt wurden. „Die Absetzung des Beschlusses soll dem Träger und den Eltern die Gelegenheit zu einem klärenden Gespräch geben. Ich gehe fest davon aus, dass man einen guten Kompromiss finden wird.“

Kosten für die Betreuung der Kinder in den Einrichtungen können über Elternbeiträge nicht abgedeckt werden. „Dann könnte sich das keiner mehr leisten“, erklärte Kern. Daher gibt es Zuschüsse von staatlicher Stelle. Trotzdem läuft ein Differenzbetrag auf. Den müssen die Städte und Gemeinden tragen.