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Hundegesetz Gebühren beim Tod des Vierbeiners

Für die Abmeldung ihres treuen Schäferhundes „Quasti“ muss Familie Müller aus Staßfurt auch noch zahlen.

19.11.2019, 04:54

Staßfurt l Natürlich hat Marco Müller Fotos seines geliebten „Quasti“ auf dem Handy. Auf einem Foto liegt er hechelnd auf dem Hof, auf dem nächsten Foto spielt er mit einem anderen Vierbeiner. „Quasti“ hat mit seinem Herrchen sogar schon Vorführungen auf dem Hundesportplatz am Strandsolbad vor Schulkindern gemacht.

Ein wehmütiges Lächeln huscht über das Gesicht des Hundesportlers, als er die Fotos in der Redaktion zeigt. Denn im September musste „Quasti“ wegen Krebs vom Tierarzt eingeschläfert werden. Der Rüde war acht Jahre alt. „Wer ein Haustier hat, weiß wie schwer das ist und welche Lücke das hinterlässt“, sagt seine Frau Alexandra Müller. Umso wütender macht sie, dass Behörden beim Tod des Lieblings scheinbar noch „abkassieren“.

Denn Familie Müller musste ihren Hund nach seinem Tod zweimal abmelden und sogar einmal dafür zahlen. Abkassieren über den Tod hinaus? Da Alexandra Müller je weder Hundetoiletten noch Abfalleimer oder Kotbeutel beim Gassigehen in ihrem Viertel Leopoldshall sah, fragt sie sich, wofür sie zahlen sollte.

Mit der Sterbeurkunde, die der Tierarzt ausgestellt hatte, hat das Paar den Hund im September bei der Stadt abgemeldet. Denn wie für jeden ordentlich angemeldeten Hund zahlten auch sie für „Quasti“ jährlich die Hundesteuer, die in Staßfurt zwischen 41 und 83 Euro beträgt. „Die Abmeldung von der Hundesteuer war kostenlos, funktionierte super und wir bekamen auch gleich den Rest der vorausgezahlten Steuer für dieses Jahr zurück“, berichtet Marco Müller.

Die Müllers meinten alles erledigt zu haben, als im Oktober noch ein Brief vom Ordnungsamt der Stadt Staßfurt hereinflatterte. Auf einem Formular konnten sie ankreuzen, dass ihr Hund verstorben ist. Für diese sogenannte „Änderungsanzeige“ zahlten sie eine Gebühr von 15 Euro.

Das Ehepaar greift sich an den Kopf. „Wir haben unseren Hund bereits bei der Stadt abgemeldet, warum dann nochmal und dann mit Gebühren verbunden?“, fragt Marco Müller. Seine Frau Alexandra fügt hinzu: „Es geht uns nicht um die 15 Euro, aber dass selbst beim Tod des Hundes eine Gebühr verlangt wird, ist makaber und in meinen Augen Abzocke.“

Tatsächlich werden bei einigen Hundehaltern zweierlei Gesetzmäßigkeiten angewendet, wie das Staßfurter Ordnungsamt auf Nachfrage mitteilt. „Quasti“ war nur beim ersten Behördengang der Müllers direkt bei der Stadt Staßfurt abgemeldet worden: „Zum einem hat der Hundehalter seinen Hund entsprechend der Hundesteuersatzung der Stadt Staßfurt an- und abzumelden“, erklärt Susanne Henschke vom Ordnungsamt. Dazu gehören Hundesteuerbescheid und Hundesteuermarke.

Zum anderen muss das Ordnungsamt das Hundegesetz von Sachsen-Anhalt umsetzen. Das Land führt ein zentrales Hunderegister, wo alle Hunde mit Halteradresse, Transponderkennzeichnung und Hundehaftpflichtversicherung gelistet sind. Das gilt nur für Hunde, die nach Inkrafttreten des Gesetzes, genauer nach dem 1. März 2009, geboren wurden.

Wozu das zentrale Register? Im Gesetzestext heißt es: „Das zentrale Register dient der Durchführung dieses Gesetzes einschließlich der Erstellung der für die Überprüfung der Auswirkungen dieses Gesetzes erforderlichen Statistiken.“ Außerdem kann über das Register der Halter eines Fundhundes oder herrenlosen Hundes ermittelt werden und es regelt den Umgang mit gefährlichen Hunden.

Die Besitzer von Hunden, die ab März 2009 geboren wurden, haben also Pech. Sie müssen ihre Änderungen nicht nur bei der Stadt für die Hundesteuer angeben, sondern auch Anschaffung, Abgabe oder Tod ihres Lieblings, Adressänderungen oder den Wechsel des Hundehaftpflichtversicherers in dieses Register eintragen lassen. Diese Meldungen laufen über das Ordnungsamt.

Das Land Sachsen-Anhalt schreibt für solche Verwaltungsvorgänge vor, dass eine Stadt für die Anmeldung eines neuen Hundes zwischen 10 bis 50 Euro als Gebühr zu nehmen hat. „Die Stadt Staßfurt erhebt eine Gebühr in Höhe von 25 Euro für die Hundeanmeldung“, so Henschke. Bei jeder Änderung, wie dem Tod des Hundes, werden 15 Euro fällig.

„Uns ist sehr wohl bewusst, dass das Ordnungsamt in Staßfurt auch nur nach den Gesetzen handeln muss“, sagt Alexandra Müller. „Ich finde daher, dass sich etwas an den Regelungen in ganz Sachsen-Anhalt ändern muss.“ Denn in anderen Bundesländern gäbe es solche Vorschriften nicht, wissen die Müllers. Sind der Verwaltungsaufwand und die Gebühren für das Hunderegister wirklich nötig oder nur unsinnige Bürokratie? Das Ehepaar will sich dazu an einen Landtagsabgeordneten für den Staßfurter Bereich wenden.

Das Hundegesetz in Sachsen-Anhalt samt Register war vor dem Hintergrund von Beißvorfällen verschärft worden und zielt auf die vermeintlichen „Kampfhunde“ ab. Die Verwaltungsgebühren dafür tragen letztendlich alle Hundehalter, etwa von Schäferhunden wie „Quasti“. Besitzer von Hunderassen, die als gefährlich gelten, bezahlen deswegen erheblich höhere Hundesteuern.