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Hundekot Sanfte Kontrollen bringen kaum Verbesserung

Obwohl Tiere auf dem Friedhof generell verboten sind, stellt die Stadt Staßfurt immer wieder fest, dass Hundehalter Kot liegenlassen.

Von Enrico Joo 07.02.2019, 02:00

Staßfurt l Wer seinen kleinen vierbeinigen Freund über alles liebt, nimmt diesen natürlich gern fast überall hin mit. Auch auf den Friedhof, obwohl das verboten ist. So auch in Staßfurt in der Hohenerxlebener Straße. „Grundsätzlich ist es untersagt Tiere auf dem Friedhof mitzubringen, ausgenommen sind angeleinte Blindenhunde und Assistenztiere. Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen dieser Vorschrift handelt begeht eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden kann“, teilt die Stadt mit.

Das hindere einige Besucher aber nicht daran, ihre Hunde auf dem Friedhof herumlaufen zu lassen. Das fiel vor allem auf, weil die Besitzer die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge nicht wieder mitnahmen. Mehrere Beschwerden von Friedhofsbesuchern führten dazu, dass im Mai 2018 ein Aushang installiert werden musste, der darauf hinweist, dass die Friedhofsverwaltung vermehrt Kontrollen durchführt.

Hat das zu einer Entspannung der Lage geführt? „Nicht wirklich“, sagt Michaela Dorow vom Fachdienst Stadtsanierung und Bauen. „Die Friedhofsverwaltung führt jeden Tag Kontrollen durch“, erklärt Dorow. Dabei kümmert sich diese auch um andere organisatorische Dinge auf den Friedhöfen. Die Kontrolle der Hundehalter ist ein Teil davon. „Es gibt einen gewissen Ermessensspielraum. Es macht schon einen Unterschied, ob es eine ältere Dame mit einem kleinen Schoßhund ist oder jemand, der permanent Krawall und Ärger sucht. Der Aushang ist dann auch für die Allerletzten, die es nicht begriffen haben.“

Messzahlen werden zwar nicht erfasst, trotzdem gibt es immer wieder Vorfälle, die die Friedhofsverwaltung meldet. „Das Problem ist, dass wir es auch beweisen müssen“, so Dorow. Die Täter auf frischer Tat zu ertappen, ist schwer. Wird doch jemand erwischt, droht eine vierstellige Strafe. „Bei Nichtbeachtung wird die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro geahndet werden“, teilt Dorow mit. Diese wurde bisher kaum ausgesprochen, weil der Ermessensspielraum der Verwaltung noch groß ist. „Aber wir können auch anders“, sagt Dorow. Sollte das Problem auch in nächster Zeit vorhanden sein, behält es sich die Stadt vor, verstärkt nur die Ordnungswidrigkeiten zu kontrollieren, weil Hundehaufen auf dem Friedhof nicht wie überall sonst nur eklig, sondern auch irgendwie pietätlos sind. Das ärgert auch Michaela Dorow.

Auch die neue Gefahrenabwehrverordnung, die am 23. November des Vorjahres in Kraft getreten ist, hat an der Situation nichts geändert. Seitdem sind Hundebesitzer dazu verpflichtet, einen Behälter für den Kot mit sich zu führen. „Die Friedhofssatzung hatte Bestandskraft vor der Gefahrenabwehrverordnung“, so Dorow. „Leider muss stetig an das Verhalten der Friedhofsbesucher (vereinzelt) appelliert werden.“ Der doppelte Verstoß also entsprechend geahndet werden.