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Kinderbetreuung Fristen und Beiträge ändern sich

Das neue Kinderförderungsgesetz bringt für Eltern in Staßfurt und Umgebung Änderungen mit sich.

11.04.2019, 17:58

Staßfurt l Nicht nur die Beiträge für Hortkinder in Staßfurt und Umgebung sollen sich ab 1. August dieses Jahres leicht ändern. Auch einige wichtige, praktische Details müssen Eltern dann beachten. Hintergrund ist das neue Kinderförderungsgesetz (KiFöG) in Sachen-Anhalt, das landesweit Neuerungen fordert.

Eine Neuregelung betrifft Kinder, die nicht in der Gemeinde, in der sie wohnen, in Kita oder Hort gehen. Bisher zahlen Eltern eines Kind aus Staßfurt oder Ortsteilen, das zum Beispiel in Güsten in die Kita geht, den Beitrag, der für Staßfurt gilt. Ab August soll der Beitragssatz der Kommune gelten, wo das Kind die Einrichtung besucht. Für das Staßfurter Kind würde also dann der gültige Beitrag für Güsten gezahlt werden. Dabei verrechnen die Gemeinden die Kosten unter sich.

Zweite wichtige Neuerung ist, wann der Elternbeitrag Pflicht wird. Bisher sollten Eltern spätestens am 5. des jeweiligen Monats zahlen. „Es war der Wunsch der Eltern, dass dieser Beitrag später im Monat gefordert wird“, erklärte Hans-Georg Köpper von der Stadtverwaltung. Denn Gehälter werden teilweise erst später im Monat überwiesen. Ab August muss dann erst bis zum 15. eines Monats gezahlt werden.

Eine dritte Regelung, die jetzt im offiziellen Satzungstext festgehalten ist, ist die Anmeldung der Kinder für den Hort. Danach „sind Schulkinder spätestens zur Schulanmeldung oder zum Schulhalbjahr für das kommende Schuljahr anzumelden“, heißt es in der neuen Regelung. Dies gilt auch für die Schulferien. Im Klartext müssen sich Eltern frühzeitig entscheiden, ob ihr Kind im nächsten Halbjahr in den Hort gehen soll und in welchen Ferienwochen die Eltern eine Betreuung brauchen. Bisher war diese Praktik in den Einrichtungen zwar auch wünschenswert, aber nicht überall strenge Pflicht. Durch die Änderung sollen die Stadt und die freien Träger, die Kitas betreiben, längerfristig Personal einplanen können. Daher auch der Rat der Stadt an die Eltern, Urlaub langfristig zu planen.

Der Stadtrat soll die Neuregelungen zu Kitas und Horten in Staßfurt am 9. Mai beschließen. Allerdings gibt es bereits teilweise Ablehnung aus der Kommunalpolitik. Stadtrat Ralf-Peter Schmidt (UBvS) hatte neben seiner Kritik an steigenden Hortbeiträgen auch bemängelt, dass die Elternvertretungen der Einrichtungen zwar jetzt angehört werden, aber ihre Meinung zu den Änderungen noch nicht vorliegt. Der Sozialausschuss des Stadtrats hatte die Neufassung Dienstag dieser Woche aus demselben Grund abgewiesen.

Mit leicht steigenden Hortbeiträgen ist vor allem für Eltern zu rechnen, die ihre Kinder auch in den Ferien im Hort betreuen lassen.

Seit 1. Januar dieses Jahres gilt auch die Geschwisterkind-Regelung, aufgrund deren Eltern nur noch für das älteste Kind zahlen müssen. Die Stadt Staßfurt geht dabei für dieses Jahr in Vorleistung, denn für die Betreuung muss Personal und mehr gezahlt werden, weil das Land die Kosten erst ab 2020 erstatten wird.