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Kitas Keine Beiträge im April in Staßfurt

Im April werden in Staßfurt und den Ortsteilen keine Kita-Beiträge fällig.

05.04.2020, 16:16

Staßfurt l Das gilt für sämtliche Kitas, also die städtischen sowie die von freien Trägern wie Lebenshilfe, Stiftung Staßfurter Waisenhaus, Volkssolidarität oder die Pfarreien. Das teilt die Staßfurter Stadtverwaltung mit.

„Die Kita-Beiträge für den Monat April 2020 werden ausgesetzt“, so Oberbürgermeister Sven Wagner (SPD). „Eltern, deren Kind beziehungsweise Kinder eine der Kitas in Staßfurt oder den Ortsteilen besuchen, müssen für April keine Kita-Beiträge zahlen. Das gilt auch für Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen.“

Eltern, die sich das Geld per Lastschriftverfahren abbuchen lassen, müssen gar nichts unternehmen. „Die Beiträge werden einfach nicht abgebucht“, erklärt Oberbürgermeister Sven Wagner. Wer allerdings per Dauerauftrag oder Überweisung zahlt, muss seinen Dauerauftrag oder die Überweisung für April aussetzen.

Die Stadt Staßfurt hat inzwischen sogenannte Null-Bescheide erstellt. Diese sind bereits an die Familien verschickt worden oder werden in den nächsten Tagen zugestellt. Auf dem Bescheid steht, dass im April keine Beiträge anfallen.

Zu beachten ist aber, dass die Null-Bescheide aktuell nur für die Kitas in städtischer Trägerschaft sowie die Kita der Volkssolidarität „Regenbogenland“ und die Kita des Evangelischen Kirchenkreises Egeln „St. Petri und Johannis“ verschickt werden.

Die Bescheide für die Kitas der Lebenshilfe Bördeland „Bummi“, „Rappelkiste“ und „Kinderland“, der Stiftung Staßfurter Waisenhaus „Struwwelpeter“ und „Regenbogen“ und „St. Martin“ der Katholischen Pfarrei allerdings erstellen die freien Träger selbst. Auch dort werden zwar alle Kita-Beiträge für April erlassen, aber dies kann in der Praxis anders geregelt sein. „Details zu der Abwicklung der Beitragsaussetzung können Eltern direkt bei den Trägern erfragen“, teilt Sven Wagner mit.

Das Land Sachsen-Anhalt hatte kürzlich entschieden, dass es den Kommunen die nicht von den Eltern erhobenen Beiträge zurückerstattet und den Städten und Gemeinden eine Aussetzung empfohlen.

In der Stadt Staßfurt gilt sogar der Sonderfall, dass die Elternbeiträge gar nicht erhoben werden dürfen, wenn das Kind die Kita nicht besucht. In anderen Kommunen ist dies nicht so eindeutig geregelt.

Eltern in Staßfurt, Egeln oder Hecklingen hatten vermehrt nach einer Rückerstattung gefragt, da die bezahlte Leistung bei Zuhause-Betreuung nicht erbracht wird.