1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Staßfurt
  6. >
  7. Haubolds Busse stehen weiter still

Linienverkehr Haubolds Busse stehen weiter still

Dass die Entscheidung der Vergabekammer zum Buslinien-Streit in Staßfurt nicht akzeptiert wird, weckt bei Haubold erneutes Misstrauen.

08.10.2020, 04:00

Gänsefurth/Bernburg l „Ich bitte Sie hiermit eindringlich, schreiten Sie ein und setzen Sie dem rechtswidrigen Handeln der Verantwortlichen bei der KVG ein Ende.“ Das schreibt Busunternehmer Torsten Haubold aus Gänsefurth in einem offenen Brief am Montag an Landrat Markus Bauer (SPD).

Der Grund: Haubold zog jetzt erneut den Kürzeren bei einer Entscheidung um Buslinien in Staßfurt. Hintergrund ist die Entscheidung der Vergabekammer in Halle. Anfang September war diese zu dem Schluss gekommen, dass die geplante langfristige Vergabe der Staßfurter Linien an das Ascherslebener Busunternehmen Mendorf durch die Kreisverkehrsgesellschaft KVG in Teilen fehlerhaft gewesen sei. Torsten Haubold sprach in dem Moment von einem Teilerfolg.

Aber: Der Aufsichtsrat der KVG mit Vorsitzenden Helmut Zander (SPD) tagte Mitte September wieder. Der Rechtsanwalt, der mit der Ausschreibung beauftragt war, empfahl, den Beschluss der Vergabekammer prüfen zulassen, am Oberlandesgericht Naumburg.

Helmut Zander sagt der Volksstimme: „Wir sind der Meinung, dass das Urteil der Vergabekammer falsch ist.“ Daher warte man nun auf die Bewertung des Oberlandesgerichts. Die Mehrheit der Mitglieder im Aufsichtsrat folgte dieser Auffassung.

Für Haubold war der Beschluss der Vergabekammer eindeutig. Er erinnert in seinem offenen Brief vom Montag Markus Bauer an dessen Worte von Anfang September. Der Landrat hatte in einem Statement zum Beschluss der Vergabekammer mitteilen lassen: „Jetzt ist die Kreisverkehrsgesellschaft in der Verantwortung, die Entscheidung der Vergabekammer vordringlich rechtlich zu bewerten. Der Salzlandkreis als Gesellschafter wird die weiteren Entscheidungen unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer überprüfen. Gegebenenfalls wird der Gesellschafter auch einschreiten.“

Unter anderem Haubold las dies als Zugeständnis des Landrates, den Beschluss der Vergabekammer akzeptieren zu wollen und als Gesellschafter auch zu kontrollieren, dass die KVG dem folgt. Danach hätte ein Teil der Staßfurter Linien nämlich nicht langfristig an Mendorf gehen dürfen und dem nächsten Bieter Haubold einen Auftrag gesichert.

Der Landrat wiederum sieht seine damalige Aussage keinesfalls als so ein Versprechen, heißt es gestern vom Landkreis: „Der Landrat wird einwirken, sofern rechtliche Verstöße festgestellt werden.“ Dafür habe er das Rechnungsprüfungsamt im eigenen Haus mit der Prüfung beauftragt. „Eine geforderte Einflussnahme nach Gutsherrenart findet insofern nicht statt.“ Der Landrat habe die Entscheidung des KVG-Aufsichtsrats zu akzeptieren, den Beschluss der Vergabekammer gerichtlich überprüfen zu lassen. „Diese Entscheidung liegt allein in der Kompetenz des Gremiums, das zudem anwaltlich in dieser Sache beraten wird.“

Da das Oberlandesgericht erst Mitte November dazu befindet, braucht es für Oktober und November eine Lösung. Mendorf fährt aktuell in Staßfurt nur übergangsweise im August und September. Also schrieb die KVG am 23. September noch eine Interimsvergabe als Übergangslösung aus. Eine Woche war Zeit, sich zu bewerben.

Haubold und Mendorf nahmen teil. Haubold machte nach eigener Aussage dieses Mal ein sehr günstiges Angebot, um wenigstens etwas in der Hand zu haben. Beide Bieter mussten zu bestimmten Terminen ihre Busse samt Fahrer bei der KVG in Bernburg vorführen.

Mendorf bekam den Zuschlag für Oktober und November in Staßfurt. Auch deswegen schreibt Haubold am Montag an Bauer: Er verlange keine Sonderbehandlung, aber eine Gleichbehandlung. Die Übergangs-Ausschreibung sei „speziell auf Mendorf zugeschnitten gewesen“, so Haubold. Man habe sein Angebot wegen Nebensächlichkeiten wie den Kartendruckern abgelehnt.

Zander meint zum Vorwurf Haubolds: „Das ist Quatsch. In dieser Ausschreibung galten dieselben Kriterien wie in der europaweiten Ausschreibung.“

KVG-Geschäftsführer Janko Wilke sagt: „Weil die Vorgaben seitens Haubolds Firma nicht erfüllt waren, mussten wir uns für den Mitbewerber entscheiden. Unabhängig von angebotenen Kilometerpreisen.“ Wilke betont, man habe Haubold frühzeitig auf die Interimsvergabe aufmerksam gemacht und ihm stets die Hand gereicht.

Wilke weist den Vorwurf, die KVG handele rechtswidrig, zurück: „Bisher hat Herr Haubold jegliche Gerichtsverfahren angestrengt und war unterlegen.“ Der Weg zum Oberlandesgericht sei „legitimes Recht und Pflicht für eine rechtssichere Vergabeentscheidung“, so Wilke. Der Rechtsweg stünde nicht nur den Bietern zu.

Auch bei den Kreispolitikern geht es weiter um Haubold. Unter anderem wurde jetzt die Forderung laut, dass die KVG den Kommunalpolitikern erklären solle, wie die Kriterien der Übergangsausschreibung zustande kamen. Im heutigen Kreistag in Bernburg könnte dies Thema werden.

Kurzum, Haubolds Firma bleibt auch im Oktober und November ohne Auftrag. „Ich bin in Wartestellung“, erklärt er der Volksstimme, das Oberlandesgericht betreffend. „Wir machen weiter in Kurzarbeit.“ Wie lange dies noch so weitergehen kann, weiß er nicht.