1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Staßfurt
  6. >
  7. Gerichtsstreit um Grüne Tonnen

Müll Gerichtsstreit um Grüne Tonnen

Nach mehreren Klageverfahren hat der Kreistag des Salzlandkreises für eine Änderung der Abfallentsorgungssatzung gestimmt.

13.12.2018, 08:45

Schönebeck/Staßfurt l Ein Bürger möchte den Biomüll abbestellen, weil er auf seinem Grundstück kompostiert. Der Kreiswirtschaftsbetrieb (KWB) schaut sich das Grundstück an und lehnt den Antrag des Bürgers ab – der Fall landet vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg. So ist es laut KWB-Chef Ralf Felgenträger in den vergangenen zwei Jahren mehrfach passiert.

„Es war dringend erforderlich, eindeutige Regelungen zu beschließen“, so Felgenträger. Das Problem: „Die Bürger, die den Biomüll abbestellen wollen, hatten zwar einen Komposthaufen auf ihrem Grundstück, allerdings keine Fläche, auf der sie den Kompost auch verteilen konnten.“ Nur, wenn die vorhanden sei, könne der Biomüll abbestellt werden.

Folgende Voraussetzungen muss ein Bürger laut der neuen Satzung erfüllen, um die Biotonne abbestellen zu dürfen:

• Der Grundstückbesitzer muss nachweisen können, dass er bei der Eigenkompostierung von Bioabfällen nicht das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt (zum Beispiel durch unangenehme Gerüche oder Ungeziefer).

• Es muss eine ausreichend große Gartenfläche (mindestens 25 Quadratmeter) vorhanden sein. Die Rasenfläche wird hierbei nicht mitberechnet.

• Es muss ein Kompostplatz in ausreichender Größe vorhanden sein, der eine zweijährige Kompostierung zulässt.

• Der selbstproduzierte Kompost muss vollständig auf dem Grundstück verwendet werden.

• Der Komposthaufen muss nachweislich von allen Personen aus allen Haushalten des Grundstückes genutzt werden.

• Die bereitgestellten Bioabfallbehälter dürfen auch von keinem anderen Bewohner des Grundstückes benötigt werden.

Ralf Felgenträger erläutert, dass es bei den Klagen oft der Fall war, dass Grunstücksbesitzer zwar einen Komposthaufen hatten, allerdings ansonsten nur eine Rasenfläche vorhanden war. „Dadurch kann der Kompost nicht auf dem Grundstück verwendet werden, und die Bürger sind weiter dazu verpflichtet, die Biotonne zu verwenden“, so der KWB-Chef.

In der Abfallentsorgungssatzung spricht man von einem „Benutzerzwang“. So hat jeder Eigentümer eines Grundstückes im Salzlandkreis die Verpflichtung, das Grundstück an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung (in diesem Fall der KWB) anzuschließen.

Beim jüngsten Kreistag fragte Thoralf Winkler Bündnis 90/Grüne) jetzt nach, ob man den Kompost nicht auch im Kleingarten entsorgen könne, der vielleicht nicht direkt am Haus liegt. „Würden es in diesem Fall auch eine Befreiung des Anschlusszwangs geben?“, fragte er.

Ralf Felgenträger antwortete, dass das ein Problem sei. „Wir gehen in der Satzung davon aus, dass der Bioabfall direkt auf Grundstück zu behandeln und zu verwerten ist. Das sei in der neuen Abfallentsorgungssatzung so spezifiziert. Kompost in den Kleingarten mitzunehmen, zähle nicht als Eigenkompostierung.

Es stand außerdem die Frage im Raum, wie Bürger nachzuweisen haben, dass sie den Kompost auf ihrem Grundstück verarbeiten können.

Ralf Felgenträger erklärte daraufhin: „Ein solcher Nachweis kann entweder über ein Foto erbracht werden, wir kommen auf Einladung aber auch vorbei.“ Man werde dabei auch sicherlich nicht mit dem Zollstock umhergehen.

Doch wie viel spart ein Grundstückbesitzer überhaupt, wenn er die Biotonne abbestellt? „Es geht hier um 1,30 Euro pro Monat“, sagt Ralf Felgenträger. Doch hier gehe es den Klägern oft nicht um den Euro und die paar Zerquetschten, sondern um das Prinzip.