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Müllgebühr Hohe Schulden beim Abfallentsorger

Die Bürger im Salzlandkreis haben 1,7 Millionen Euro Schulden bei den Abfallgebühren.

09.10.2019, 23:01

Staßfurt/Schönebeck l Auf 2,4 Millionen Euro offenen Forderungen saß der Abfallentsorger im Salzlandkreis Ende 2018. Im September dieses Jahres konnte die Summe durch Mahnungen und Vollstreckung reduziert werden. Dennoch schulden ihm Bürger, teilweise auch Firmen, immer noch 1,7 Millionen Euro. Das entspricht rund 33.000 mal der jährlichen Abfallgebühr pro Einwohner.

Die Müllabfuhr im Salzlandkreis verantwortet der Kreiswirtschaftsbetrieb (KWB). Das ist ein Eigenbetrieb des Salzlandkreises, der Standorte in Aschersleben, Schönebeck und Bernburg hat und zusätzlich einen Wertstoffhof in Staßfurt betreibt. Abfallentsorgung ist eine hoheitliche Tätigkeit und eine Pflichtaufgabe der öffentlichen Hand.

Viele Einwohner zahlen ihren Abfallgebührenbescheid einfach nicht. Der Grund liegt in der Natur der Sache: Der Kreiswirtschaftsbetrieb kann nicht auf harte Maßnahmen wie andere Versorger zurückgreifen. „Wir haben gegenüber den Abfallverursachern keine Druckmittel, wie etwa Stadtwerke, die nach der letzten Mahnung den Strom abstellen können“, erklärt der Leiter des Kreiswirtschaftsbetriebs, Ralf Felgenträger. „Wir sind verpflichtet, den Müll weiterhin abzuholen.“

Während die säumigen Einwohner also ihre Mülltonnen weiter füllen, muss die Müllabfuhr Restmülltonne und Co. trotzdem leeren. „Das liegt daran, dass es sich um eine Aufgabe der Daseinsvorsorge handelt und dass Müll sonst noch mehr als jetzt wild verkippt werden würde.“

Der Kreiswirtschaftsbetrieb muss die Schulden der Bürger eintreiben. Zuerst kommen die Mahnungen, dann kommen die Vollstrecker. Die fünf von insgesamt 190 Mitarbeitern des Betriebs klingeln bei den Gebührenschuldnern, weisen sich aus und versuchen über Gespräche das Geld einzutreiben. „Sie dürfen nur freundlich bitten“, so Felgenträger.

Die unzähligen Mahnungen und die Vollstreckung verursachen immense Kosten, auch im Personalbereich. „Ein möglicher Betriebsgewinn wird theoretisch immer durch die Kosten der Vollstreckung aufgefressen“, so der Betriebsleiter.

Einzige Möglichkeit, das Problem zu lösen: Statt von jedem Einwohner einzeln die Abfallgebühr zu verlangen, könnte man den Grundstückseigentümer veranlagen. Der Besitzer eines Hauses könnte von seinen Mietern dann die Abfallgebühren über die Betriebskostenabrechnung einfordern. „Wird dann nicht gezahlt, kann der Vermieter die Wohnung kündigen“, so Felgenträger. Diese Variante steht zunächst als Idee im Raum.

Der Kreiswirtschaftsbetrieb hat neben den nicht gezahlten Gebühren weitere negative Faktoren bei den Finanzen 2018 verzeichnet und beendet das Jahr mit einem Defizit von 1,6 Millionen Euro. Dabei hat der Betrieb 22 Millionen Euro eingenommen („Erträge“) und 23 Millionen Euro ausgegeben („Aufwendungen“). Das meiste Geld wird bei der Abfallentsorgung umgeschlagen (14 Millionen Euro). Um die vier Millionen im Jahr 2018 kosteten jeweils die Rekultivierung von Deponien und die Unterhaltung von Kreisstraßen, für die der Betrieb auch verantwortlich ist. Über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebs entscheidet der Kreistag.