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ÖPNV-Streit Aufgeschoben, aber nicht aufgehoben

Die Corona-Krise verschiebt das Verfahren zwischen Torsten Haubold und dem Salzlandkreis.

25.03.2020, 23:01

Hecklingen/Bernburg/Magdeburg l Es geht es um die Frage, ob der Hecklinger Busunternehmer oder die KVG als Gesellschaft des Salzlandkreises ab August den ÖPNV mit Schülerverkehr im gesamten Salzlandkreis bedienen darf. Ein erster Gerichtstermin hätte am Donnerstag, 26. März, am Landgericht Magdeburg stattfinden sollen.

Torsten Haubold berichtet am Telefon: „Das Verfahren wurde auf nach Ostern verschoben.“ Der ÖPNV laufe übrigens im Bereich Staßfurt ohne Einschränkungen, kein Mitarbeiter sei infiziert. „Meine Busfahrer sind wahre Weltmeister im Desinfizieren geworden.“

Mittlerweile hat sich der Streit zwischen Haubold und dem Salzlandkreis zu einem Mediationsverfahren entwickelt. Heißt: Nachdem erst mehrere Einzelverfahren verschiedener Arten an unterschiedlichen jeweils zuständigen Gerichten liefen, ist der Salzlandkreis Anfang März auf den Vorschlag eines Mediationsverfahrens eingegangen. Damit steht jetzt ein Güteverfahren an. Dieses ist beim Verwaltungsgericht Magdeburg angesiedelt. „Der zuständige Güterichter hat uns mitgeteilt, dass er aufgrund der Corona-Pandemie einen Termin aktuell nicht für angebracht hält“, erklärt Haubolds Anwalt Dr. Christoph Stumpf.

Das Besondere an so einem Güteverfahren ist, dass dabei alle laufenden Streitigkeiten berücksichtigt werden könnten. Es kann also durchaus sein, dass man dabei auch über Haubolds Klage zur Zahlung der 375 000 Euro spricht, die man ihm von Seiten einer ÖPNV-Gesellschaft des Salzlandkreises noch schuldet. Oder um die Information darüber, wofür denn das Geld bei dieser Gesellschaft stattdessen angeblich so dringend gebraucht wurde. Was aber konkret Gegenstand des Mediationsverfahrens wird, müssen die Streitparteien erst noch bei den Terminen festlegen.

„Bei einem Mediationsverfahren geht es darum, eine umfassende Lösung zu finden“, so Anwalt Stumpf. „Ergebnisse können, über einzelne Ansprüche hinausgehend, auch Zugeständnisse und anderes sein.“

„Aufhänger“ dieses Mediationsverfahrens ist übrigens eine bestimmte verwaltungsrechtliche Klage, die Haubolds Anwalt am Verwaltungsgericht Magdeburg eingereicht hatte: Haubold hatte im März 2019 beim Salzlandkreis den Antrag eingereicht, ab 1. August den ganzen ÖPNV im Landkreis bedienen zu dürfen. Die Frist für eine Ablehnung oder Genehmigung hat der Salzlandkreis allerdings zweimal verlängert. Das ist eindeutig rechtswidrig. Durch diesen Verwaltungsfehler müsste Haubold nach Auffassung seines Anwalts automatisch der ÖPNV im ganzen Salzlandkreis ab August „zufallen“.

Auch wenn für Haubold und seinen Anwalt der ÖPNV im ganzen Salzlandkreis so gut wie sicher ist, braucht er noch ein wichtiges Schriftstück: „Wir klagen im Prinzip auf die Herausgabe der Genehmigungsurkunde für den ÖPNV. Diese brauchen wir“, so Anwalt Stumpf. Denn Haubolds Busfahrer können schlecht im August einfach mal losfahren und die Fahrgäste an den Haltestellen einsammeln, ohne die Genehmigung schwarz auf weiß zu haben.